DNA Genealogie

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  • SteffenHaeuser
    Erfahrener Benutzer
    • 06.02.2015
    • 940

    DNA Genealogie

    Liebe Mitforscherinnen und Mitforscher,

    Auf einer Genealogie-Mailingliste wurde kürzlich das Thema "DNA Ahnenforschung" diskutiert. Mag man zum Thema halten, was man will (bin selber auch "Skeptiker") - die Gesetzgebung in Deutschland ist hier "unfair". Man hat wenn man einen Gentest macht, u.U. Nachteile beim Abschluß von Versicherungen danach.

    Meine Idee - eine E-Petition beim Petitionsausschluß. Was haltet ihr davon?

    Ich habe mal einen Text entworfen, und will den hier mal zur Diskussion einbringen, wenn ihr Verbesserungsvorschläge habt - gerne!!!

    Gruß,
    Steffen

    Thema:

    "
    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Gendiagnosegesetz
    diesbezüglich geändert wird, dass Gen-Tests zur Ahnenforschung einen
    besonderen Status erhalten, um zu verhindern, dass Ahnenforscher Nachteile beim Abschluß von Versicherungen haben.
    "

    Begründung:

    "
    Derzeit kann ein Gentest zum Zweck der Ahnenforschung (der nichts mit
    gesundheitlichen Gründen oder auch nichts mit einem Vaterschaftsnachweis zu tun hat) zu erheblichen Nachteilen der getesteten Person beim Abschluß von Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen führen.

    Es ist meines Erachtens nicht sinnvoll, dass Versicherungen über
    DNA-Ergebnisse, die lediglich zur Bestimmung von Daten der Ahnenforschung erstellt worden, in Kenntnis gesetzt werden nüssen.

    Mein Vorschlag wäre §18 (1) um den Beisatz "Dieser Abschnitt bzgl.
    Lebensversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen,
    Berufsunfähigkeitsverischerungen und Pflegerentenversicherungen besitzt
    keine Gültigkeit, falls der Gentest zum alleinigen Zweck der
    Ahnenforschung/Genealogie vorgenommen wurde" zu ergänzen.

    Des weiteren schlage ich eine Ergänzung vor, die erlaubt, einen Gentest
    rein zum Zweck der Ahnenforschung auch ohne Einbeziehung eines Arztes und ohne entsprechende Beratung zu erlauben - wie in anderen Ländern üblich. Der Gesetzestext sollte klar zwischen Vaterschaftstests und Tests zum Zweck der weiter zurückliegenden Ahnenforschung differenzieren.
    "


    Gruß,
    Steffen Häuser
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 15381

    #2
    Hallo Steffen,
    nach Deiner Vermutung erhalten Versicherungen die Ergebnisse von Gentests, die für Ahnenforschungszwecke erstellt wurden?

    Könntest Du diese These näher belegen, bzw. Beispiele bringen; oder Konstellationen erläutern, bei denen die Gefahr bestünde, dass so ein Datenmissbrauch stattfinden könnte?

    Viele Grüsse
    Viele Grüße

    Kommentar

    • SteffenHaeuser
      Erfahrener Benutzer
      • 06.02.2015
      • 940

      #3
      Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
      Hallo Steffen,
      nach Deiner Vermutung erhalten Versicherungen die Ergebnisse von Gentests, die für Ahnenforschungszwecke erstellt wurden?

      Könntest Du diese These näher belegen, bzw. Beispiele bringen; oder Konstellationen erläutern, bei denen die Gefahr bestünde, dass so ein Datenmissbrauch stattfinden könnte?

      Viele Grüsse
      Hallo, Anna Sara!

      Es handelt sich um keine Vermutung, sondern um ein Gesetz.

      In §18 (1) des Gendiagnostikgesetzes heisst es zwar

      "Der Versicherer darf vom Versicherten weder vor noch nach Abschluß [...]

      2. Die Mitteilung von Ergebnissen und Daten aus bereits vorgenommenen genetischen Untersuchungen [...] verlangen."

      Es heißt jedoch im selben Abschnitt weiter unten:

      "Für die Lebensversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Erwerbsuntätigkeitsversicherung und die Pflegerentenversicherung gilt Satz 1 Nr. 2 nicht, wenn eine Leistung von mehr als 300000 EUR oder mehr als 30000 EUR Jahresrente vereinbart wurden".

      Sprich: Nach derzeitiger Gesetzeslage ist man, wenn man einen Ahnenforschungs-Gentest durchführt und DANACH eine Lebensversicherung o.ä. abschließt, gesetzlich verpflichtet, der Versicherung diese Daten mitzuteilen (Der gesamte Gesetzestext ist im Internet downloadbar, Stichwort "Gendiagnostikgesetz").

      Zudem ist (da hab ich nun keine Zitate, das ganze ist etwas länglich) die Gesetzeslage derzeit, dass der Test nur durch einen Arzt durchgeführt werden darf, und nur dann wenn dieser Arzt (für den gewisse Anforderungen gelten) zuvor ein Beratungsgespräch mit einem führte (sprich Tests a la Ancestry/MyHeritage verletzen eigentlich dieses Gesetz, da hier kein solches Beratungsgespräch stattfindet).

      Mir war der Sachverhalt bisher auch unklar, ich habe das erst gestern erfahren (in erwähnter Diskussion auf einer Mailingliste). Ich habe zwar bisher noch keinen DNA-Test zur Genealogie durchführen lassen, aber ich finde diese Gesetzeslage nicht richtig. Meiner Meinung nach ist sich hier der Gesetzgeber der Genealogie-DNA-Tests nicht bewusst und geht davon aus, dass Gentests nur zu entweder Vaterschaftstests oder aus gesundheitlichen Gründen durchgeführt werden.

      Gruß,
      Steffen Häuser

      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 15381

        #4
        Hallo,
        - wie kommst Du darauf, dass Versicherungen Kenntniss davon haben, ob bereits zu Ahnenforschungszwecken (anonyme) Gentests durchgeführt worden sind?

        - bzw. in wieweit werden bei Gentests zu Ahnenforschungszwecken Krankeiten-relevante Genabschnitte betrachtet?

        Gentest ist nicht gleich Gentest. Das was internationale Ahnenforschungs-Unternehmen an "Gentest" anbieten hat nichts mit Versicherungsrelevanten gesundheitlichen Genuntersuchungen ("Gendiagnostik") zu tun.

        Gruss
        Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 03.05.2017, 16:59.
        Viele Grüße

        Kommentar

        • Anna Sara Weingart
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2012
          • 15381

          #5
          Noch mal klar zu stellen.
          §18: "... Die Mitteilung von Ergebnissen und Daten aus bereits vorgenommenen genetischen Untersuchungen [...] verlangen."

          Die hier gemeinte "genetischen Untersuchungen" (= Gendiagnostik) hat nichts mit den Ahnenforscher-Gentests zu tun.
          Wenn Du eine Versicherung abschließt, kannst Du denen gerne mitteilen, dass Du einen solchen Ahnenforscher-Gentest hast machen lassen. Doch der interessiert diese gar nicht, weil er nämlich wahrscheinlich keine Gesundheits-relevanten Informationen enthält.
          Gruss
          Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 03.05.2017, 17:17.
          Viele Grüße

          Kommentar

          • Acanthurus
            Erfahrener Benutzer
            • 06.06.2013
            • 1657

            #6
            Hallo,

            unter § 2 Anwendungsbereich (http://www.gesetze-im-internet.de/ge...252900009.html) wird in einem Bandwurmsatz festgelegt wo das Gesetz gilt und wo es nicht gilt: „Dieses Gesetz gilt nicht für genetische Untersuchungen und Analysen und den Umgang mit genetischen Proben und Daten
            1. zu Forschungszwecken (…)“. Auch § 3 Begriffsbestimmungen schließt m.E. genetische Analysen zu genealogischen Zwecken nicht ein.

            Wenn dir das Gesetz im konkreten Fall Sorgen bereitet, solltest du dich durch einen Anwalt beraten lassen, was es für dich für Folgen haben könnte.

            Von einer Laien-Petition halte ich nichts, der Text ist windelweich. Auch genealogische DNA-Tests können zu Aussagen über die Vaterschaft herangezogen werden, man kann auch aus genealogischen Gründen ein komplettes Genom sequenzieren lassen, aus dem sich dann auch medizinische Informationen ableiten lassen (wie aus einigen handelsüblichen genealogischen DNA-Tests, die entsprechende Bereiche abdecken, auch).

            Grüße, A.

            Kommentar

            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 15381

              #7
              Egal ob man aus Ahnenforscher-Gentest nun auch irgendwelche Gesundheitsinformationen ablesen könnte oder nicht.
              Das Gendiagnostikgesetz bezieht sich nur auf genetische Untersuchungen im Zuge gesundheitlicher Gendiagnostik.

              Dazu Zitat aus dem Gesetz:

              "(1) Eine diagnostische genetische Untersuchung darf nur durch Ärztinnen oder Ärzte und eine prädiktive genetische Untersuchung nur durch Fachärztinnen oder Fachärzte für Humangenetik oder andere Ärztinnen oder Ärzte, die sich beim Erwerb einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung für genetische Untersuchungen im Rahmen ihres Fachgebietes qualifiziert haben, vorgenommen werden."

              Demnach ist ein Ahnenforscher-Gentest keine genetische Untersuchung nach dem Gendiagnostikgesetz.
              Also gilt das Gesetz für die Ahnenforscher-Gentests gar nicht.
              Viele Grüße

              Kommentar

              • SteffenHaeuser
                Erfahrener Benutzer
                • 06.02.2015
                • 940

                #8
                Hallo!

                Vielen Dank für die Klarstellung. Dann lagen die Leute auf der Mailingliste komplett daneben ;-)

                Hier wird aber wohl ziemlich viel falsche Information verbreitet, weil die Behauptung das Gesetz würde für Ahnenforschungs-Gentests gelten, ist ziemlich weit verbreitet im Netz.

                Gruß,
                Steffen

                Kommentar

                • offer
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.08.2011
                  • 1741

                  #9
                  Zitat von SteffenHaeuser Beitrag anzeigen
                  ...
                  Hier wird aber wohl ziemlich viel falsche Information verbreitet, weil die Behauptung das Gesetz würde für Ahnenforschungs-Gentests gelten, ist ziemlich weit verbreitet im Netz.
                  ...
                  Aber auch hier im Forum gibt es oft nur ein Halbwissen, deshalb:
                  Zitat von Acanthurus Beitrag anzeigen
                  Wenn dir das Gesetz im konkreten Fall Sorgen bereitet, solltest du dich durch einen Anwalt beraten lassen, was es für dich für Folgen haben könnte.
                  Langfristig läßt sich aber die Gefahr nicht ausschließen, daß Ergebnisse eines Gentests für andere als den ursprünglichen Zweck verwendet werden.
                  This is an offer you can't resist!

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