Liebe Mitforscherinnen und Mitforscher,
Auf einer Genealogie-Mailingliste wurde kürzlich das Thema "DNA Ahnenforschung" diskutiert. Mag man zum Thema halten, was man will (bin selber auch "Skeptiker") - die Gesetzgebung in Deutschland ist hier "unfair". Man hat wenn man einen Gentest macht, u.U. Nachteile beim Abschluß von Versicherungen danach.
Meine Idee - eine E-Petition beim Petitionsausschluß. Was haltet ihr davon?
Ich habe mal einen Text entworfen, und will den hier mal zur Diskussion einbringen, wenn ihr Verbesserungsvorschläge habt - gerne!!!
Gruß,
Steffen
Thema:
"
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Gendiagnosegesetz
diesbezüglich geändert wird, dass Gen-Tests zur Ahnenforschung einen
besonderen Status erhalten, um zu verhindern, dass Ahnenforscher Nachteile beim Abschluß von Versicherungen haben.
"
Begründung:
"
Derzeit kann ein Gentest zum Zweck der Ahnenforschung (der nichts mit
gesundheitlichen Gründen oder auch nichts mit einem Vaterschaftsnachweis zu tun hat) zu erheblichen Nachteilen der getesteten Person beim Abschluß von Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen führen.
Es ist meines Erachtens nicht sinnvoll, dass Versicherungen über
DNA-Ergebnisse, die lediglich zur Bestimmung von Daten der Ahnenforschung erstellt worden, in Kenntnis gesetzt werden nüssen.
Mein Vorschlag wäre §18 (1) um den Beisatz "Dieser Abschnitt bzgl.
Lebensversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen,
Berufsunfähigkeitsverischerungen und Pflegerentenversicherungen besitzt
keine Gültigkeit, falls der Gentest zum alleinigen Zweck der
Ahnenforschung/Genealogie vorgenommen wurde" zu ergänzen.
Des weiteren schlage ich eine Ergänzung vor, die erlaubt, einen Gentest
rein zum Zweck der Ahnenforschung auch ohne Einbeziehung eines Arztes und ohne entsprechende Beratung zu erlauben - wie in anderen Ländern üblich. Der Gesetzestext sollte klar zwischen Vaterschaftstests und Tests zum Zweck der weiter zurückliegenden Ahnenforschung differenzieren.
"
Gruß,
Steffen Häuser
Auf einer Genealogie-Mailingliste wurde kürzlich das Thema "DNA Ahnenforschung" diskutiert. Mag man zum Thema halten, was man will (bin selber auch "Skeptiker") - die Gesetzgebung in Deutschland ist hier "unfair". Man hat wenn man einen Gentest macht, u.U. Nachteile beim Abschluß von Versicherungen danach.
Meine Idee - eine E-Petition beim Petitionsausschluß. Was haltet ihr davon?
Ich habe mal einen Text entworfen, und will den hier mal zur Diskussion einbringen, wenn ihr Verbesserungsvorschläge habt - gerne!!!
Gruß,
Steffen
Thema:
"
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Gendiagnosegesetz
diesbezüglich geändert wird, dass Gen-Tests zur Ahnenforschung einen
besonderen Status erhalten, um zu verhindern, dass Ahnenforscher Nachteile beim Abschluß von Versicherungen haben.
"
Begründung:
"
Derzeit kann ein Gentest zum Zweck der Ahnenforschung (der nichts mit
gesundheitlichen Gründen oder auch nichts mit einem Vaterschaftsnachweis zu tun hat) zu erheblichen Nachteilen der getesteten Person beim Abschluß von Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen führen.
Es ist meines Erachtens nicht sinnvoll, dass Versicherungen über
DNA-Ergebnisse, die lediglich zur Bestimmung von Daten der Ahnenforschung erstellt worden, in Kenntnis gesetzt werden nüssen.
Mein Vorschlag wäre §18 (1) um den Beisatz "Dieser Abschnitt bzgl.
Lebensversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen,
Berufsunfähigkeitsverischerungen und Pflegerentenversicherungen besitzt
keine Gültigkeit, falls der Gentest zum alleinigen Zweck der
Ahnenforschung/Genealogie vorgenommen wurde" zu ergänzen.
Des weiteren schlage ich eine Ergänzung vor, die erlaubt, einen Gentest
rein zum Zweck der Ahnenforschung auch ohne Einbeziehung eines Arztes und ohne entsprechende Beratung zu erlauben - wie in anderen Ländern üblich. Der Gesetzestext sollte klar zwischen Vaterschaftstests und Tests zum Zweck der weiter zurückliegenden Ahnenforschung differenzieren.
"
Gruß,
Steffen Häuser
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