Hallo in die Runde,
ich war bisher der Meinung, ein Meister musste eine Ehefrau haben, denn es war ja in solch einem Haushalt eine Vielzahl von Menschen zu versorgen.
Nun bin ich aber bei einem Ahn im 17. Jh. auf eine ganz andere Situation gestoßen:
Er war Zieglermeister und erwarb die Ziegelhütte seines Vater zwei Jahre nach dessen Tod. Der Junior war da 24 Jahre alt.
Ein Jahr später erhielt er das Bürgerrecht.
In einem Dokument ist zu lesen, dass er eine Haushälterin hatte.
Aber erst 6 Jahre nach Erwerb des Bürgerrechts heiratet er im Alter von 31 Jahren!
Bei ihm war es definitiv die erste Ehe, sie war eine 3 Jahre ältere Witwe.
Dem weiblichen Geschlecht war er aber nicht abgeneigt, denn mit fast 70 zeugte er mit einer 18-jährigen ein außer-eheliches Kind.
Ist das nicht ein ungewöhnlicher Lebenslauf?
Ist jemandem von euch so etwas schon begegnet?
Viele Grüße
Jettchen
ich war bisher der Meinung, ein Meister musste eine Ehefrau haben, denn es war ja in solch einem Haushalt eine Vielzahl von Menschen zu versorgen.
Nun bin ich aber bei einem Ahn im 17. Jh. auf eine ganz andere Situation gestoßen:
Er war Zieglermeister und erwarb die Ziegelhütte seines Vater zwei Jahre nach dessen Tod. Der Junior war da 24 Jahre alt.
Ein Jahr später erhielt er das Bürgerrecht.
In einem Dokument ist zu lesen, dass er eine Haushälterin hatte.
Aber erst 6 Jahre nach Erwerb des Bürgerrechts heiratet er im Alter von 31 Jahren!
Bei ihm war es definitiv die erste Ehe, sie war eine 3 Jahre ältere Witwe.
Dem weiblichen Geschlecht war er aber nicht abgeneigt, denn mit fast 70 zeugte er mit einer 18-jährigen ein außer-eheliches Kind.
Ist das nicht ein ungewöhnlicher Lebenslauf?
Ist jemandem von euch so etwas schon begegnet?
Viele Grüße
Jettchen
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