Liebe Forumsmitglieder,
in der Familie meines Mannes haben wir mehrere Onkel (väterlicher- als auch mütterlicherseits), die im 2. Weltkrieg gefallen sind bzw. seitdem als vermisst gelten. Viel wissen wir darüber nicht, die Generation vor uns war dazu nicht sehr mitteilsam. Es war wohl alles sehr schmerzlich und irgendwann haben sie mit den Verlusten gelebt. Im Rahmen unserer Familienforschung nun ein neuer Anlauf, vll. doch noch etwas klären zu können. Aber wo man auch nachfragt, letztlich läuft es darauf hinaus, dass man eine Auskunft von der DD braucht.
Wir haben zu den Onkel, die nicht verheiratet waren und auch keine Kinder hatten, bei der DD (WASt) um Auskunft gebeten. Bei den verheirateten Onkeln haben wir es sowieso nicht probiert.
Nun haben wir ein Schreiben der DD bekommen, demzufolge mein Mann (offizieller Antragsteller) "eine Einverständniserklärung bzw. Vollmacht des Betroffenen, im Todesfalle eine Einverständniserklärung bzw. Vollmacht der/des Rechtnachfolgers" an die DD schicken soll.
Nun, der Betroffene = Onkel ist entweder gefallen oder vermisst, Rechtsnachfolger = Kinder gibt es nicht, Rechtsnachfolger = Eltern (Geschwister?) alle verstorben.
Ist mein Mann als Erbe seines Vaters, der wiederum seine Mutter beerbt hatte, Rechtsnachfolger?
Ansonsten: Hat Jemand hier im Forum Erfahrung mit so einem Fall und kann uns helfen, wie wir unseren Antrag an die DD (WASt) begründen können.
Vielen Dank und lG,
Waltraud
in der Familie meines Mannes haben wir mehrere Onkel (väterlicher- als auch mütterlicherseits), die im 2. Weltkrieg gefallen sind bzw. seitdem als vermisst gelten. Viel wissen wir darüber nicht, die Generation vor uns war dazu nicht sehr mitteilsam. Es war wohl alles sehr schmerzlich und irgendwann haben sie mit den Verlusten gelebt. Im Rahmen unserer Familienforschung nun ein neuer Anlauf, vll. doch noch etwas klären zu können. Aber wo man auch nachfragt, letztlich läuft es darauf hinaus, dass man eine Auskunft von der DD braucht.
Wir haben zu den Onkel, die nicht verheiratet waren und auch keine Kinder hatten, bei der DD (WASt) um Auskunft gebeten. Bei den verheirateten Onkeln haben wir es sowieso nicht probiert.
Nun haben wir ein Schreiben der DD bekommen, demzufolge mein Mann (offizieller Antragsteller) "eine Einverständniserklärung bzw. Vollmacht des Betroffenen, im Todesfalle eine Einverständniserklärung bzw. Vollmacht der/des Rechtnachfolgers" an die DD schicken soll.
Nun, der Betroffene = Onkel ist entweder gefallen oder vermisst, Rechtsnachfolger = Kinder gibt es nicht, Rechtsnachfolger = Eltern (Geschwister?) alle verstorben.
Ist mein Mann als Erbe seines Vaters, der wiederum seine Mutter beerbt hatte, Rechtsnachfolger?
Ansonsten: Hat Jemand hier im Forum Erfahrung mit so einem Fall und kann uns helfen, wie wir unseren Antrag an die DD (WASt) begründen können.
Vielen Dank und lG,
Waltraud
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