Hallo,
im Dritten Reich wurde „zur Feststellung der arischen Abstammung“ ein Ahnenblatt ausgefüllt.
Dazu hab ich einige Fragen:
Musste das jeder ausfüllen, oder nur bei „Verdacht“ (Geburt im Ausland, fremdländischer Name …) oder Ereignissen (Geburt nach 1933, Schulbesuch, Studium, Staatsdienst …)?
Ab wann gab es diese Ahnenblätter? Gleich ab 1933?
Hat man das Ahnenblatt nach „Einsicht“ wieder zurückbekommen, oder wo wurden diese verwahrt und wo findet man diese heute? Ich hab mal eins ohne Stempel und Unterschrift gesehen, sicher eine „Zweitschrift“.
Viele Grüße
Saffi
im Dritten Reich wurde „zur Feststellung der arischen Abstammung“ ein Ahnenblatt ausgefüllt.
Dazu hab ich einige Fragen:
Musste das jeder ausfüllen, oder nur bei „Verdacht“ (Geburt im Ausland, fremdländischer Name …) oder Ereignissen (Geburt nach 1933, Schulbesuch, Studium, Staatsdienst …)?
Ab wann gab es diese Ahnenblätter? Gleich ab 1933?
Hat man das Ahnenblatt nach „Einsicht“ wieder zurückbekommen, oder wo wurden diese verwahrt und wo findet man diese heute? Ich hab mal eins ohne Stempel und Unterschrift gesehen, sicher eine „Zweitschrift“.
Viele Grüße
Saffi
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