Hallo liebe Ahnenforscher,
mein Vater ist adoptiert und ich kenne deshalb nur den Namen seiner leiblichen Mutter, kein Geburtsdatum. Ich habe durch glückliche Umstände ihr Todesdatum erfahren.
Der Name meines leiblichen Großvaters ist mir und meinem Vater unbekannt, soll aber angeblich im Geburtsregister vermerkt sein.
Eine Anfrage meinerseits nach dem Auszug aus dem Geburtsregister für den Eintrag meines Vaters wurde mit Vermerk auf die Gesetzteslage abgelehnt.
Mein Vater möchte den Namen seines Vaters nicht erfahren und war bisher nicht bereit den Auszug anzufordern. Ob er seine Meinung irgendwann noch ändert, kann ich nicht einschätzen.
Es fällt mir sehr schwer mit der Situation umzugehen, da ich sehr, sehr gerne wissen möchte wer mein leiblicher Großvater ist bzw war. Außerdem würde ich gerne noch Menschen finden, die ihn persönlich gekannt haben und mir sagen können was er für ein Mensch war, aber wenn ich warten muss, bis mein Vater gestorben ist (trauriger Gedanke
), habe ich sehr wenig Hoffnung das dann noch so jemand lebt.
Vielleicht gibt es hier ja jemanden, der ähnliche Probleme hat und mir helfen kann, wie ich damit umgehen soll.
Ich hatte überlegt, ob ich wenigstens den Sterbeeintrag meiner Großmutter und darüber dann den Geburtseintrag anfordern darf
Bin nur total unsicher, wie da die Rechtslage ist. Wenn ich den Gesetztestext richtig verstehe, sollte doch nur der Eintrag meines Vaters, da er adoptiert wurde gesperrt sein für alle außer ihm und den Eltern?
Und da ich mit meiner leiblichen Großmutter ja direkt verwandt bin, dürfte ich ihren Sterbeeintrag anfordern, auch wenn die 30 Jahre noch nicht vorbei sind?

Ich danke schonmal.
Viele Grüße,
Nicole
mein Vater ist adoptiert und ich kenne deshalb nur den Namen seiner leiblichen Mutter, kein Geburtsdatum. Ich habe durch glückliche Umstände ihr Todesdatum erfahren.
Der Name meines leiblichen Großvaters ist mir und meinem Vater unbekannt, soll aber angeblich im Geburtsregister vermerkt sein.
Eine Anfrage meinerseits nach dem Auszug aus dem Geburtsregister für den Eintrag meines Vaters wurde mit Vermerk auf die Gesetzteslage abgelehnt.
Mein Vater möchte den Namen seines Vaters nicht erfahren und war bisher nicht bereit den Auszug anzufordern. Ob er seine Meinung irgendwann noch ändert, kann ich nicht einschätzen.
Es fällt mir sehr schwer mit der Situation umzugehen, da ich sehr, sehr gerne wissen möchte wer mein leiblicher Großvater ist bzw war. Außerdem würde ich gerne noch Menschen finden, die ihn persönlich gekannt haben und mir sagen können was er für ein Mensch war, aber wenn ich warten muss, bis mein Vater gestorben ist (trauriger Gedanke

Vielleicht gibt es hier ja jemanden, der ähnliche Probleme hat und mir helfen kann, wie ich damit umgehen soll.

Ich hatte überlegt, ob ich wenigstens den Sterbeeintrag meiner Großmutter und darüber dann den Geburtseintrag anfordern darf

Bin nur total unsicher, wie da die Rechtslage ist. Wenn ich den Gesetztestext richtig verstehe, sollte doch nur der Eintrag meines Vaters, da er adoptiert wurde gesperrt sein für alle außer ihm und den Eltern?
Und da ich mit meiner leiblichen Großmutter ja direkt verwandt bin, dürfte ich ihren Sterbeeintrag anfordern, auch wenn die 30 Jahre noch nicht vorbei sind?

Ich danke schonmal.
Viele Grüße,
Nicole
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