erstes bekanntes Rechtsfahr-Gebot in Württemberg:
Die königliche Regierung hat durch
einen Erlaß vom 4. Febr. des Jahres
zur Erläuterung der – unter
dem 7.ten Febr. verg. J. neuerdings
eingeschärften Vorschrift
über das Ausweichen der –
einander begegnenden Fuhr =
werke unter Beziehung
auf die Verordnung wegen
des Extra Post – Dienstes vom
19.ten Juni 1815 §. 2.3. bemerkt
das die einander entgegen
kommenden Fuhren jede zu
ihrer rechten Seite hinaus -
fahren müssen so: dass
die Fuhrleute einander zur
linken seyen, und die Sattel =
pferde an einander vorbei
kommen ; welches den Innwoh =
nerschaft und besonders
auch den Fuhrleuten zur ge =
nauen Beachtung ? sogleich
bekannt zu machen ist .
Leonberg den 9.ten März 1823
K. Oberamt
Chrt:. Schmidt
viel Spaß beim Lesen
Gruß didirich
Die königliche Regierung hat durch
einen Erlaß vom 4. Febr. des Jahres
zur Erläuterung der – unter
dem 7.ten Febr. verg. J. neuerdings
eingeschärften Vorschrift
über das Ausweichen der –
einander begegnenden Fuhr =
werke unter Beziehung
auf die Verordnung wegen
des Extra Post – Dienstes vom
19.ten Juni 1815 §. 2.3. bemerkt
das die einander entgegen
kommenden Fuhren jede zu
ihrer rechten Seite hinaus -
fahren müssen so: dass
die Fuhrleute einander zur
linken seyen, und die Sattel =
pferde an einander vorbei
kommen ; welches den Innwoh =
nerschaft und besonders
auch den Fuhrleuten zur ge =
nauen Beachtung ? sogleich
bekannt zu machen ist .
Leonberg den 9.ten März 1823
K. Oberamt
Chrt:. Schmidt
viel Spaß beim Lesen
Gruß didirich
Kommentar