polnische Schnitter

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  • klatti_w
    Erfahrener Benutzer
    • 19.04.2009
    • 111

    polnische Schnitter

    Hallo zusammen,

    in meiner Ahnenlinie finden sich polnische Schnitter, welche im heutigen Mecklenburg-Vorpommern lebten und katholischer Religion waren.

    Nach meinen Informationen hat ein Paar zusammen 6 Kinder bekommen, ohne verheiratet zu sein.

    Ein anderes Paar durfte (Erzählungen aus der Familie) erst heiraten, nachdem das erste Kind geboren war.

    Beide Ereignisse waren nach 1900.

    Warum durften sie nicht heiraten? Hatte das was mit der katholischen Religion zu tun? Bisher hatte ich nur mit evangelischen Vorfahren zu tun und da ist mir so ein Fall nicht bekannt. Hatte es vielleicht auch mit der polnischen Herkunft zu tun, dass die Leute dann in Deutschland nicht einfach so heiraten durften?

    Klärt mich auf!

    Vielen Dank sagt

    klatti_w
  • Merle
    Erfahrener Benutzer
    • 27.07.2008
    • 1315

    #2
    Hallo klatti_w,

    bei der katholischen Kirche war streng vorgegeben, daß erst geheiratet werden und dann die Kinder gezeugt werden sollten.

    6 uneheliche Kinder waren da schon ein ziemlicher Skandal. Ich frage mich, warum das Paar nicht geheiratet hat. War vielleicht einer der beiden bereits in Polen verheiratet?

    Zu dem anderen Paar: Vielleicht sollten die beiden eigentlich nicht heiraten, aber nachdem dann das Kind da war, war der Druck groß und sie durften doch. Irgendwo hier im Forum habe ich auch gelesen, daß man erst mal schauen wollte, ob die Frauen Kinder bekommen können und daß dann erst geheiratet wurde. Aber wo und wann das war, weiß ich nicht.

    Gruß
    merle

    Kommentar

    • klatti_w
      Erfahrener Benutzer
      • 19.04.2009
      • 111

      #3
      Hallo Merle,

      na das wäre ja ein Ding. So etwas wie ein Fruchtbarkeitstest - nennt mich ruhig Emanze, aber ich hoffe, dass das nicht der Grund war. So vorsintflutlich waren meine Vorfahren bzw. die verantwortlichen Stellen nach 1900 hoffentlich nicht mehr.

      Ob im ersten Fall schon eine Ehe vorlag, kann ich nicht sagen. Im zweiten Fall definitiv nicht.

      Viele liebe Grüße sendet

      klatti_w

      Kommentar

      • assi.d
        Erfahrener Benutzer
        • 15.11.2008
        • 2776

        #4
        "na das wäre ja ein Ding. So etwas wie ein Fruchtbarkeitstest..."

        Hallo,

        leider kommt so etwas bei meinen Vorfahren aus dem Sudetenland in fast jeder Generation vor!
        Die "sehr ehrenwerten" Bauernsöhne "probierten" erstmal wie es so ging und sich entwickelte und heirateten dann die Mutter des Kindes, wenn es ein paar Monate alt war. Und die waren alle gut katholisch und alle bekamen die Vornamen von Heiligen!

        Das kann man gut nachprüfen, da bei der Eheschließung immer auch die offizielle Anerkennung des Kindes dokumentiert ist.

        Trotzdem: schäbig! Was hätte die Frau mit einem behinderten Kind gemacht? Sicher wäre sie nicht geheiratet worden...

        Gruß
        Assi

        Kommentar

        • klatti_w
          Erfahrener Benutzer
          • 19.04.2009
          • 111

          #5
          Hallo Assi,

          da wäre ich aber platt.

          In meinem ersten Fall gab es ja leider nie eine Eheschließung. Nach dem 6. Kind verunglückte der Mann bei der Arbeit mit einer Häckselmaschine auf dem Feld (brrrrr gruselig).

          Im zweiten Fall wurde der Erstgeborene tatsächlich mit der Hochzeit legitimiert.

          Wer bestimmte denn, wann das Paar heiraten "durfte"? Zumindest im zweiten Fall heißt es in meiner Familie immer: "Die durften noch nicht heiraten.".

          Sorry, aber ich hoffe immer noch inständig, dass es eine andere Erklärung dafür gibt.

          Viele liebe Grüße sendet

          klatti_w

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          • karin-oö
            Erfahrener Benutzer
            • 01.04.2009
            • 2630

            #6
            Hallo Klatti_w,

            also, ich sehe einen ganz anderen Grund, warum die Eltern nicht heirateten: Sie durften ganz einfach nicht!

            Als polnische "Gastarbeiter" waren sie in ihrem Arbeitsort nicht heimatberechtigt und bekamen deshalb keine Heiratserlaubnis von der Obrigkeit.
            Dadurch sollte verhindert werden, dass mittellose Personen Familien gründeten und dann von der Ortsgemeinschaft erhalten werden mussten.
            Das klappte natürlich nicht immer, und es kamen doch Kinder zur Welt. Eine Eheerlaubnis wurde aber erst erteilt, wenn z. B. ein Bauer oder Gutsherr bei dem sie beschäftigt waren, erklärte der Familie Unterkunft und ein Auskommen zu gewähren.

            Schöne Grüße
            Karin

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            • klatti_w
              Erfahrener Benutzer
              • 19.04.2009
              • 111

              #7
              Hallo Karin,

              also das ist so in etwa die Antwort, die ich zu lesen mir erhofft habe.

              Was es nun wirklich war, kann ich im Nachhinein ja sowieso nur vermuten, aber logisch klingt es für mich schon.

              Vielen Dank für die Aufklärung sagt

              klatti_w

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