Wast

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  • Simone99
    Erfahrener Benutzer
    • 15.08.2015
    • 869

    Wast

    Hallo zusammen, eine Frage an die Erfahrenen: Muss ich bei Anfragen an die Wast eine Verwandtschaft belegen können? Ich meine, muss ich die Verwandtschaft nachvollziehbar mit Dokumenten belegen können oder reichen meine schriftlichen Ausführunge dazu? Kenn mich da nicht aus und bin froh um Rückmeldungen.

    Besten Grüsse und vielen Dank!

    Simone
  • Acanthurus
    Erfahrener Benutzer
    • 06.06.2013
    • 1658

    #2
    Hallo, im Zweifelsfall musst du das verwandtschaftliche Verhältnis schriftlich nachweisen können. Bei gleichen Nachnamen ist man eher kulant.

    A.

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    • Simone99
      Erfahrener Benutzer
      • 15.08.2015
      • 869

      #3
      Danke Acanthurus, hmmm, leider nichts mit gleichem Nachnamen und leider nicht in der geraden Linie verwandt. Betrifft einen vorehelichen Sohn meines Grossvaters. Wie schätzt du meine Chancen ein,dass ich Infos von der Wast kriege? Der Sohn ist 1942 bei Stalingrad gefallen.

      Gruss Simone

      Kommentar

      • Pitti1969
        Erfahrener Benutzer
        • 01.09.2015
        • 486

        #4
        Hallo,
        aus eigener Erfahrung: wenn der Sohn keine Nachkommen hatte, kannst du eine Auskunft bekommen.
        Viele Grüße aus der Hauptstadt
        Pitti

        „Wer mich beleidigt, entscheide ich.“ (Klaus Kinski)

        Familienforschung im Ermland, Westpreußen, Pommern, Raum Insterburg, Elbing und Berlin

        Kommentar

        • Simone99
          Erfahrener Benutzer
          • 15.08.2015
          • 869

          #5
          Danke, Pitti, ob der Sohn nachkommen weiss ich nicht. Ich weiss nur dass er 1914 geboren wurde, 1939 geheiratet hat und 1942 bei Stalingrad gefallen ist. Ich habe keine Dokumente, keine Urkunden, ausser der Geburtsurkunde seiner Mutter und dem Eintrag der Gefallenen - Liste des Volksbundes. Ich krieg keinen Geburtseintrag und keinen Heiratseintrag da nicht in gerader Linie verwandt. Ich habe aus dem Kirchenbucheintrag der Täuflinge gesehen dass mein Grossvater als Vater eingetragen ist im Taufbuch. Aber das kann ich der Wast nicht so schreibendas ist denen wohl zuwenig.

          Beste Grüsse
          Simone

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          • Acanthurus
            Erfahrener Benutzer
            • 06.06.2013
            • 1658

            #6
            Hallo,

            klar kannst du der WASt schreiben, dass dein kinderloser Onkel 1942 gefallen ist und du gerne Auskunft hättest.

            Wieso bekommst du keinen Geburtsregistereintrag? Auch ein Sterberegistereintrag sollte kein Problem sein:

            Vor Ablauf der für die Führung der Personenstandsregister festgelegten Fristen ist die Benutzung nach den Absätzen 1 und 2 bereits bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses zuzulassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind; Beteiligte sind beim Geburtenregister die Eltern und das Kind, beim Eheregister die Ehegatten und beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner.

            (https://dejure.org/gesetze/PStG/62.html)

            A.

            Kommentar

            • Simone99
              Erfahrener Benutzer
              • 15.08.2015
              • 869

              #7
              Grüss dich Acanthurus, Familienforschung sei kein "berechtigtes Interesse" wurde mir schon in anderen Fällen deutlich gemacht.
              Ich danke dir für deine Infos und werde es aber auch hier nochmals versuchen.
              schöne Grüsse
              Simone

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              • Kleeschen
                Erfahrener Benutzer
                • 01.03.2014
                • 1708

                #8
                Hallo Simone,

                genau um das Thema streite ich mich oft mit Standesbeamten. Standesbeamten denken beim Begriff "Berechtigtes Interesse" oft an "Rechtliches Interesse" und zwischen diesen beiden Begriffen liegt ein großer Unterschied. Um in einem Archiv zu suchen muss man beispielsweise ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können.

                Hier am Beispiel vieler Archivordnungen Baden-Württembergs:

                § 4
                Benutzung des Archivs


                (1) Jede Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann nach
                Maßgabe dieser Archivordnung das Archiv benutzen, soweit Sperrfristen,
                Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren
                Eigentümern des Archivguts nichts anderes ergeben.

                Musstest Du bisher bei einem Archivbesuch glaubhaft machen, dass Du ein "berechtigtes Interesse" an den Dokumenten hast? Ich musste dies bisher nicht, einfach aus dem Grund, dass berechtigtes Interesse fast alles sein kann.

                Weiteres zu diesem Thema kannst Du hier nachlesen. Somit hast Du doch die Möglichkeit den Geburtseintrag Deines Halbonkels zu erhalten.

                Viele Grüße,
                Kleeschen

                PS. Übrigens kann man mit einem rechtlichen Interesse auch an Einträge herankommen, die definitiv noch unter der Datenschutzfrist liegen. Ein rechtliches Interesse hat man beispielsweise bei Erbenermittlung, insofern der Erbenermittler vom Gericht beauftragt wurde.
                Gouv. Cherson (Ukraine): Wahler, Oberländer, Schauer, Gutmüller, Schock, Freuer, Her(r)mann, Deschler & Simon
                Batschka (Ungarn/Serbien): Freier, Schock, Fuchs, Nessel, Weingärtner & Simon
                Rems-Murr-Kreis & Krs. Esslingen (Württemberg): Wahler, Bischoff, Stark, Schmid, Eiber & Magnus (Mang)
                Donnersbergkreis (Pfalz): Weingärtner, Gäres (Göres) & Opp
                Krs. Südwestpfalz (Pfalz): Freyer, Stecke, Neuhart & Kindelberger
                Krs. Germersheim (Pfalz): Deschler, Bär, Humbert, Dörrzapf & Stauch

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                • Acanthurus
                  Erfahrener Benutzer
                  • 06.06.2013
                  • 1658

                  #9
                  Hallo Simone,

                  der Paragraph 62, der oben verlinkt ist (https://dejure.org/gesetze/PStG/62.html) unterscheidet zwischen "rechtlichem Interesse" und "berechtigtem Interesse". Wenn nun für den von mir vorgelegten Absatz 3 ein "berechtigtes Interesse" notwendig ist, muss da schon eine niedrigere Schwelle angelegt werden.

                  A.

                  Kommentar

                  • osoblanco
                    Erfahrener Benutzer
                    • 22.11.2013
                    • 648

                    #10
                    Ich habe gerade gestern eine Auskunft über den Bruder meiner Großmutter bekommen, die Verwandtschaft mußte ich bei meiner Anfrage über das Onlineformular nicht nachweisen.

                    Kommentar

                    • hagggi
                      Erfahrener Benutzer
                      • 19.08.2012
                      • 753

                      #11
                      Hallo
                      Ich habe im Nov. 14 zu meinen Großvätern Anfragen bei der WASt gestartet.
                      Zum Vater meines Vaters habe ich ohne Nachweis der Verwandtschaft Auskunft erhalten.
                      Beim Vater meiner Mutter musste ich mittels Geburtsurkunden die Verwandschaft nachweisen.( warte aber noch auf die Auskunft ...)
                      Viele Grüße Hagggi

                      Ich suche:im Raum Wanzleben, Haldensleben, nordwestliches Magdeburg
                      Kinder( 19 von 21!!! schon gefunden) von Carl August Friedrich PLATE *:15 Jan 1863 Erxleben, Ohrekreis +:22 November 1945 Groß Ottersleben, Magdeburg
                      °° 20 Oktober 1887 Olvenstedt, Magdeburg
                      mit: Henriette Emma Bertha SCHÖNEBERG *:11 April 1866 Olvenstedt, Magdeburg +:09 May 1939 Groß Ottersleben, Magdeburg

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                      • Simone99
                        Erfahrener Benutzer
                        • 15.08.2015
                        • 869

                        #12
                        Ich danke euch allen sehr für eure Hinweise und Informationen und werde am Freitag gleich mein Glück versuchen und zwar nicht nur bei der Wast

                        Viele Grüsse
                        Simone

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                        • Simone99
                          Erfahrener Benutzer
                          • 15.08.2015
                          • 869

                          #13
                          Hallo liebe bisherige Antwortgebende, danke für die Unterstützung. Ich krieg jetzt den Heiratseintrag vom vorehelichen Sohn meines Großvaters tatsächlich! Danke für alle eure Hinweise und Tipps!

                          Beste Grüsse
                          Simone

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                          • vinzenta
                            Erfahrener Benutzer
                            • 06.09.2009
                            • 493

                            #14
                            Ich musste auch nur angeben inweit ich verwandt bin, wir haben nicht den gleichen Nachnamen. Hat alles ohne Nachweis funktioniert. Habe es wie osoblanco online beantragt.
                            FN Sdunek/Zdunek
                            FN Bergmann (Kr. Höxter)
                            FN Wittmann (Kr. Höxter)
                            FN Volkhausen (Kr. Höxter)
                            FN Marcus (Kr. Höxter)
                            FN Barnick (Pommern/Posen)
                            FN Pechmann (Berlin)

                            Kommentar

                            • wowebu
                              Erfahrener Benutzer
                              • 29.01.2012
                              • 659

                              #15
                              Hallo zusammen,

                              heute kam von der WAST Post auf meine Anfragen vom Oktober 2014. Bei zwei Personen gab es Informationen, bei einer keine. Also einfach nur warten.
                              Gruß Wolfgang

                              www.bulicke.com

                              BULICKE Berlin/Brandenburg
                              KRAUEL MV/Berlin und USA
                              KÜTTNER Sachsen
                              SCHMIDL Böhmen/Sachsen
                              und als Hobby SCHEUERLEIN Franken und USA

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