Bürgerbücher - hier "Weseler Neubürger"

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  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 5266

    Bürgerbücher - hier "Weseler Neubürger"



    Liebe Experten und Wissende,

    gestern habe ich seit langer Zeit mal wieder in Auszügen aus dem Buch "Weseler Neubürger" geschnüffelt und verstehe da manche Dinge nicht.

    An sich hätte ich Euch gerne die entsprechenden Seiten hier eingestellt, geht aber im Moment nicht. - Also, da steht z.B. :

    1795
    Wilhelm Müller (26 J.); aus Wesel *; kath.; Schneider
    Att.: Abschiedsbrief vom 17.06., wonach General von K. den Soldatensohn wegen Untauglichkeit vom Militärdienst befreit
    Aufn.:16.06.
    Lstg.: 5 Rtlr wegen schlechter Umstände


    Wie versteht Ihr "aus Wesel*" ? - Meiner Ansicht nach kann das doch nur bedeuten, dass der Wilhelm als Soldatensohn in Wesel geboren ist, oder?
    Wenn das so ist, verstehe ich nicht, dass er als "Neubürger" angesehen wird und für diesen Verwaltungsakt auch noch 5 Reichsthaler berappen muss. - Was mögen "schlechte Umstände" sein?

    Der nächste Fall:

    1804-1805
    Peter Christoph Strohmeyer (20 J.); aus Wesel*; luth.; Schiffer
    Aufn.: 14.05.
    Lstg.: 10 Rtlr


    Auch hier meine Frage, warum ist er ein "Neubürger", wenn auch er offenbar in Wesel geboren ist?

    Ein weiterer Eintrag bestätigt eigentlich meine Ansicht hinsichtlich "Wesel*"; dabei geht es um Herrn Thieme und seine beiden Söhne > "aus Berlin*"
    - Die sind demnach alle in Berlin geboren und müssen in Wesel Bürger werden, verständlich ...

    Kann mir dabei bitte jemand auf die Sprünge helfen? - Ganz herzlichen DANK schon mal vorab !!!
    Herzliche Grüße
    Scheuck
  • jacq
    Super-Moderator

    • 15.01.2012
    • 9745

    #2
    Moin Scheuck,

    habe mich zwar noch nie eingehend damit beschäftigt, aber
    vielleicht bringen die Links ein wenig Licht ins Dunkel?




    Man war also nicht von Geburt an Bürger, sondern musste erst das Bürgerrecht erwerben, was an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt war.
    Viele Grüße,
    jacq

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    • Leineweber12
      Erfahrener Benutzer
      • 20.08.2010
      • 1640

      #3
      Hallo scheuck,

      nicht jede Person, die in einer Stadt geboren wurde, hatte automatisch das Bürgerrecht dieser Stadt. Dies war im 18. Jh ein Status, den man sich erarbeiten musste. Es mussten Besitz und Vermögen nachgewiesen werden, um in diese "gesellschaftliche Elite" aufgenommen zu werden. Von daher ist der Begriff "Neubürger" schon richtig. Und die (evtl.) mageren 5 Rtlr. Leistung des kath. Schneiders bezogen sich wahrscheinlich auf dessen persönlichen
      schlechte Umstände.

      Viele Grüße von Leineweber
      Zuletzt geändert von Leineweber12; 28.05.2016, 11:56.

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      • DiWiKaBiLiSch
        Erfahrener Benutzer
        • 10.10.2015
        • 449

        #4
        Hallo,

        ich habe z.B. auch Vorfahren aus Hamburg, die dort geboren wurden, aber dennoch sich die Bürgerschaft erwerben mussten. Also kann ich meinen Vorrednern nur zustimmen.

        VG
        Julius
        Viele Grüße
        Julius

        Kommentar

        • scheuck
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2011
          • 5266

          #5
          D A N K E, meine Herren (?),

          jetzt habe ich es kapiert; ich war davon ausgegangen, dass Geburt auch gleich die "Einbürgerung" bedeutet - Wieder was dazugelernt!
          Herzliche Grüße
          Scheuck

          Kommentar

          • Leineweber12
            Erfahrener Benutzer
            • 20.08.2010
            • 1640

            #6
            Zitat scheuck: D A N K E, meine Herren (?),


            Hallo scheuck,
            nicht ganz, aber nicht so wichtig.... man beachte die Kleinigkeiten.....
            Trotzdem gern geschehen

            Kommentar

            • Der Suchende
              Gesperrt
              • 04.07.2008
              • 2398

              #7
              Bürger

              Hallo Scheuck.
              In den Göttinger Bürgeraufnahmen sind Eintragungen: "Bürgersöhne und - Töchter".
              Also nichts mit Bürgerrecht erben.
              Viele Grüße
              Heinrich

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              • scheuck
                Erfahrener Benutzer
                • 23.10.2011
                • 5266

                #8
                Zitat von Leineweber12 Beitrag anzeigen
                Zitat scheuck: D A N K E, meine Herren (?),


                Hallo scheuck,
                nicht ganz, aber nicht so wichtig.... man beachte die Kleinigkeiten.....
                Trotzdem gern geschehen
                Ohhhhhhhhhhhhhhhhhhh, liebe LeineweberIN; welch ein Missgeschick meinerseits ENTSCHULDIGE bitte vielmals!!! Das kommt davon, wenn frau mal "so nebenbei" etwas postet

                Übrigens, "von Stand und Herkommen" waren in dieser ganzen Sippe allenfalls die Haasters selbst, und die kamen aus Arnheim. - Alle anderen waren meiner Ansicht nach "knapp bei Kasse"; heißt also, ich habe da mit den "Neubürgern" noch viel zu tun bzw. muss die ganze Sippe nachsehen. - Bislang hatte ich nur Ausschnitte aus jenem Werk, jetzt muss das ganze Buch her, ist schon bestellt.
                DANK Euch allen nochmal und ein schönes Wochenende!
                Zuletzt geändert von scheuck; 28.05.2016, 12:48.
                Herzliche Grüße
                Scheuck

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