Hallo in die Runde!
Mir liegt ein Vormundschaftseintrag aus Worms vom Januar 1702 vor, der mehr Fragen aufwirft als er löst. Vielleicht kann jemand von euch etwas zum Verständnis helfen.
Zunächst einmal zur Vorgeschichte der Familie:
Der Vater der Familie war Schreinermeister. 1689 mussten alle Bürger von Worms aus der Stadt fliehen. Wo meine Ahnenfamilie Zuflucht fand, ist leider nicht bekannt.
Irgendwann vor 1702 muss der Vater gestorben sein. Die Witwe ist später mit einem 13 Jahre jüngeren Schuhmacher verheiratet. Wann diese zweite Ehe geschlossen wurde, ist unbekannt – auf jeden Fall nicht ab 1702 in Worms!
Die Mutter ist 1729 gestorben.
Eigentlich denkt man ja, der Vater dürfte 1701 gestorben sein. Aber der einzige Sohn, der bereits 1679 geboren ist, machte eine Schuhmacherlehre. Hätte der Vater bis 1701 gelebt, hätte der Sohn doch das Handwerk des Vaters gelernt!
Nun zum Vormundschaftseintrag:
Die 3 „nachgelassenen“ Kinder erhalten zwei Vormünder.
Aber bei den Kindern passt etwas nicht!
Es gibt 4 überlebende Kinder, der Sohn ist aber bereits volljährig. Da denkt man, dass es doch richtig formuliert sei - ist es aber nicht!
Denn bei der konkreten Nennung der Kinder stimmt etwas überhaupt nicht!!!
Die jüngste, 16-jährige Tochter fehlt! Sie lebt aber und heiratet später in Worms.
Und der älteste, bereits 22 ½-jährige Sohn wird unter Vormundschaft gestellt!!!
Er muss seine Lehre da doch eigentlich beendet haben, denn 1708 heiratet er in der Ferne als Schuhmachermeister.
Weshalb bekommt er in diesem Alter einen Vormund?
Dass er einfach mit der Schwester „verwechselt“ wurde, glaube ich nicht. Zum einen schreibt man nicht einen Jungennamen anstelle eines Mädchennamens. Auch wird er, der älteste der Geschwister, als erster in dem Dokument genannt.
Weshalb gibt es diesen Eintrag von 1702 überhaupt? Kehrte da die Familie erst wieder zurück nach Worms? Aber es dürfte doch einen Stiefvater gegeben haben.
Sollten durch die Vormünder Erbansprüche der Kinder gesichert werden? Aber weshalb hätte ein 13 Jahre jüngerer Mann eine Frau geheiratet, wenn er nichts erbt????
Das Alles klingt recht verwirrend – und so stellt es sich für mich auch dar.
Mehr an Dokumenten existiert leider nicht mehr in Worms.
Viele Grüße
Von Jettchen
Mir liegt ein Vormundschaftseintrag aus Worms vom Januar 1702 vor, der mehr Fragen aufwirft als er löst. Vielleicht kann jemand von euch etwas zum Verständnis helfen.
Zunächst einmal zur Vorgeschichte der Familie:
Der Vater der Familie war Schreinermeister. 1689 mussten alle Bürger von Worms aus der Stadt fliehen. Wo meine Ahnenfamilie Zuflucht fand, ist leider nicht bekannt.
Irgendwann vor 1702 muss der Vater gestorben sein. Die Witwe ist später mit einem 13 Jahre jüngeren Schuhmacher verheiratet. Wann diese zweite Ehe geschlossen wurde, ist unbekannt – auf jeden Fall nicht ab 1702 in Worms!
Die Mutter ist 1729 gestorben.
Eigentlich denkt man ja, der Vater dürfte 1701 gestorben sein. Aber der einzige Sohn, der bereits 1679 geboren ist, machte eine Schuhmacherlehre. Hätte der Vater bis 1701 gelebt, hätte der Sohn doch das Handwerk des Vaters gelernt!
Nun zum Vormundschaftseintrag:
Die 3 „nachgelassenen“ Kinder erhalten zwei Vormünder.
Aber bei den Kindern passt etwas nicht!
Es gibt 4 überlebende Kinder, der Sohn ist aber bereits volljährig. Da denkt man, dass es doch richtig formuliert sei - ist es aber nicht!
Denn bei der konkreten Nennung der Kinder stimmt etwas überhaupt nicht!!!
Die jüngste, 16-jährige Tochter fehlt! Sie lebt aber und heiratet später in Worms.
Und der älteste, bereits 22 ½-jährige Sohn wird unter Vormundschaft gestellt!!!
Er muss seine Lehre da doch eigentlich beendet haben, denn 1708 heiratet er in der Ferne als Schuhmachermeister.
Weshalb bekommt er in diesem Alter einen Vormund?
Dass er einfach mit der Schwester „verwechselt“ wurde, glaube ich nicht. Zum einen schreibt man nicht einen Jungennamen anstelle eines Mädchennamens. Auch wird er, der älteste der Geschwister, als erster in dem Dokument genannt.
Weshalb gibt es diesen Eintrag von 1702 überhaupt? Kehrte da die Familie erst wieder zurück nach Worms? Aber es dürfte doch einen Stiefvater gegeben haben.
Sollten durch die Vormünder Erbansprüche der Kinder gesichert werden? Aber weshalb hätte ein 13 Jahre jüngerer Mann eine Frau geheiratet, wenn er nichts erbt????
Das Alles klingt recht verwirrend – und so stellt es sich für mich auch dar.
Mehr an Dokumenten existiert leider nicht mehr in Worms.
Viele Grüße
Von Jettchen
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