späte gerichtliche Vaterschaftsanerkennung?

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  • Juergen
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2007
    • 6219

    späte gerichtliche Vaterschaftsanerkennung?

    Hallo allerseits,

    es geht um folgendes, 1902 wird ein Kind unehelich geboren,
    kein Hinweis auf den Vater im Standesamtlichen Geburts-Eintrag.

    1906 heiratet die unverehelichte Mutter einen zuvor
    verheirateten Mann, welcher 1906 zuvor geschieden wurde.

    Nun wurden auf dem Standesamtlichen Geburts-Eintrag aus dem Jahr 1902
    2 Randvermerke vorgenommen. Einmal 1907 und 1913.

    1907 erklärte der Ehemann, dass das Kind seinen Familiennamen
    führen dürfte.
    Das Kind hatte scheinbar bis dahin einen Pfleger (=Vormund?).
    Dieser stimmte dem zu.

    Erst 1913 erklärte zumindest laut Randvermerk, der Ehemann,
    dass das Kind von ihm gezeugt wurde.

    War es üblich, dass die gerichtliche Vaterschaftsanerkennung bei einem unehelichen Kind
    erst erfolgte, als ein Kind ca. 10 Jahre alt war?

    War das Sache des Gerichts, z.B. die Ähnlichkeit des herangewachsenen Kindes
    mit dem Vater zu überprüfen?

    Das konnte dem Gericht doch egal sein, ob der Ehemann der
    leibliche Vater war oder?

    Eventuell war der Ehemann auch erst 1913 im StA. erschienen, um seine
    Vaterschaft eintragen zu lassen, warum aber erst nach 7 Jahren Ehe?

    Vielleicht war das auch immer so, keine Ahnung.

    Viele Grüße
    Juergen
    Zuletzt geändert von Juergen; 06.11.2015, 22:03.
  • gki
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2012
    • 5058

    #2
    Hallo Jürgen,

    ich hab einen ähnlichen Fall:

    Kind geboren 1885, Ehe der Eltern 1892, Anerkennung 1903.

    In diesem Fall stand der Vater allerdings im Taufeintrag dabei, die standesamtliche Urkunde hab ich nicht, dort soll allerdings die Anerkennung vermerkt sein, lt. Anmerkung beim Taufeintrag von 1942.

    Warum das so war, weiß ich nicht. Eventuell hatte das Kind eine Ausbildung begonnen oder es geschah im Hinblick auf den Militärdienst. Kann auch sein, daß im meinem Fall damit eine Namensänderung einherging. Vorher müßte das Kind ja den Mädchennamen der Mutter getragen haben.
    Gruß
    gki

    Kommentar

    • Juergen
      Erfahrener Benutzer
      • 18.01.2007
      • 6219

      #3
      Hallo Gki,

      Danke für die Antwort.

      "Mein Fall".
      1913 mit 11 Jahren muss der Sohn schon zur Schule gegangen sein.

      Wieso nun 1913 dieser Randvermerk im StA. Geburts-Register von 1902
      per vorgefertigtem Stempel-Text, wo lediglich die persönlichen Daten und
      und "als von ihm erzeugt", handschriftlich eingetragen
      wurde, bleibt mir unklar.

      Vielleicht gab es ein neues Gesetz, was dies vorschrieb?

      Im rein handschriftlichen Randvermerk von 1907, erklärte der Ehemann
      nur, das 1902 geborene Kind, solle seinen Namen tragen.
      Das dieses Kind von ihm gezeugt sei, steht hier nicht.

      Vielleicht wollte der Ehemann das "verfluchte 7.Jahr" der Ehe
      abwarten, bevor er das Kind als von ihm gezeugt eintragen
      ließ

      Obwohl, die Vaterschaft hat er doch meiner Meinung nach 1907 anerkannt dadurch,
      als er erklärte, das Kind solle seinen Namen tragen?!
      Unterschrieben von den Beteiligten und dem Standesbeamten.

      Der Sohn blieb das einzige Kind aus dieser Ehe,
      die 1. Ehe des Ehemanns blieb wahrscheinlich kinderlos.

      Nun, der Ehemann wird wohl der leibliche Vater gewesen sein.

      Wer weiß wo der verheiratete evangelische Schneider aus Pommern stammend,
      die angeblich sehr fromme bayrische katholische 25-Jährige Köchin in Berlin
      kennen lernte und schwängerte.
      Sie selbst soll erzählt haben, Ihr Ehemann sei später häufig fremd gegangen.
      1923 wurde die Ehe geschieden, also als der Sohn volljährig wurde.

      Ihr ehemaliger Ehemann verschwindet danach für mich spurlos. Hatte scheinbar keine eigene Whg. oder Schneiderei mehr in Berlin.
      So besitze ich nicht mal ein Foto von dem Herrn.

      Viele Grüße
      Juergen
      Zuletzt geändert von Juergen; 07.11.2015, 19:09.

      Kommentar

      • gki
        Erfahrener Benutzer
        • 18.01.2012
        • 5058

        #4
        Hallo Jürgen!

        Zitat von Juergen Beitrag anzeigen
        Obwohl, die Vaterschaft hat er doch meiner Meinung nach 1907 anerkannt dadurch,
        als er erklärte, das Kind solle seinen Namen tragen?!
        Unterschrieben von den Beteiligten und dem Standesbeamten.

        Der Sohn blieb das einzige Kind aus dieser Ehe,
        die 1. Ehe des Ehemanns blieb wahrscheinlich kinderlos.

        Nun, der Ehemann wird wohl der leibliche Vater gewesen sein.
        Gerade die eigenartige Vorgehensweise streut da natürlich leise Zweifel.

        Die Einbenamung bedeutete ja eben keine Anerkennung der Vaterschaft.

        Wenn er ihn anerkennen hätte wollen, hätte er das auch gleich 1907 tun können. Hat er aber nicht.

        Vielleicht führte die Erkenntnis, daß es wohl keine weiteren Kinder geben würde zu dem Schritt?
        Gruß
        gki

        Kommentar

        • Juergen
          Erfahrener Benutzer
          • 18.01.2007
          • 6219

          #5
          Ja eben Gki.

          Nun weiß ich auch nicht genau, wo die ledige
          Mutter 1901 / 1902 in Berlin wohnte.

          Im Geburtseintrag steht zwar, sie wohnte zum Zeitpunkt
          der Geburt des Kindes im selben Haus wie die Hebamme, ob das wohl stimmte?

          In der nahen Gegend von Ihr, wohnte auch Ihr
          späterer Ehemann und betrieb wohl eine eigene Schneiderei.

          Am 14.10.1901 heiratete er seine erste Frau.
          Am 25.11.1902 wird das uneheliche Kind, mein Großvater geboren.

          Ob der sich auch ein Dienstmädchen oder eine Köchin leisten konnte, weiß ich nicht.
          Na ja, vielleicht hat er sie auch im Park im Friedrichshain vernascht und
          sie wusste nicht, dass er verheiratet war.
          Grund zum Ehebruch will doch keine gläubige Katholikn sein.

          Nur wenn das Kind wohweißlich nicht von ihm war, hätte
          er sich nach seiner Scheidung von seiner 1. Frau
          auch eine kinderlose neue Braut suchen können.
          Ob meine Uroma der Scheidungsgrund war, werde ich nicht mehr klären können.
          Er heiratete sie im August 1906, dessen Scheidung wurde am 24.Mai 1906 rechtskräftig.
          Der erste Randvermerk im Geburtsregister von 1902 ist vom 7. März 1907.

          Der Sohn sprach später nach der Scheidung seiner Eltern nur schlecht über seinen Vater,
          angeblich hätte dieser alles versetzt und auf die Rennbahn getragen.

          Dessen Ex-Ehefrau heiratete ebenfalls erneut aber erst 1920 einen Johann WANNER
          aus Neumarkt in der Oberpfalz gebürtig.

          Ich nehme den GANSKE als Vater bzw. meinen Urgroßvater an, bliebe ja nur ein Gentest.
          Nur sind mir keine lebenden weiteren Abkömmlinge seiner Geschwister bekannt.

          Der Randvermerk von 1902 als Anhang.
          Der Schankwirt Otto BIEHAYN war der Pfleger des Kindes, zumindest scheinbar bis 1906 oder 1907.


          Viele Grüße
          Juergen
          Angehängte Dateien
          Zuletzt geändert von Juergen; 07.11.2015, 21:41.

          Kommentar

          • gki
            Erfahrener Benutzer
            • 18.01.2012
            • 5058

            #6
            Hallo Jürgen!

            Zitat von Juergen Beitrag anzeigen
            Ich nehme den GANSKE als Vater bzw. meinen Urgroßvater an, bliebe ja nur ein Gentest.
            Nur sind mir keine lebenden weiteren Abkömmlinge seiner Geschwister bekannt.
            Das würd ich auch machen, schließlich _hat_ er das Kind anerkannt.
            Gruß
            gki

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            • dorsch
              Erfahrener Benutzer
              • 24.12.2011
              • 295

              #7
              Hallo, Jürgen,

              ich rekapituliere mal:


              1902 uneheliche Geburt
              1906 Scheidung u. Heirat
              1907 Namensannahmeerklärung
              1913 Vaterschaftsanerkennung.



              Wenn der Mann so ein Hallodri war, wie es klingt (fremdgehen, Besitz verzocken), dann war er vermutlich verantwortungsscheu und die fromme bayrische Katholikin musste jahrelange Überzeugungsarbeit leisten, um ihn in ihrem Sinne zu domestizieren. Das ging nur schrittweise. (Und hat ja wohl auch nicht ganz geklappt.)


              Weißt du etwas über den Scheidungsgrund 1906? Nicht den vermuteten, sondern den offiziellen? Damals gab es ja noch die Schuldfrage. Wenn der Scheidungsgrund die Kinderlosigkeit war, dann käme er als „unschuldig geschieden“ finanziell besser davon. Dann wäre es natürlich kontraproduktiv, sich gleich darauf als leiblicher Vater des unehelichen, bereits 4 Jahre alten Kindes seiner neuen Ehefrau zu bekennen, denn das hätte seinen Ehebruch bewiesen und damit Grund für eine „schuldhafte“ Scheidung gegeben, bei der er schlechter weggekommen wäre. Vielleicht wollte er aus diesem Grund erst ein paar Jahre Gras drüber wachsen lassen.



              Oder vielleicht war er einfach nur bigott und genierte sich, den Fehltritt offen zuzugeben. Waren ja prüde Zeiten. Und er Geschäftsmann; vielleicht sorgte er sich um seine Reputation.



              Oder er war einfach ein charmanter Luftikus und wollte sich nicht noch mehr an die Kette legen lassen als mit der Heirat sowieso schon. (Wer weiß, wie sie ihn dazu gekriegt hat? *Du, wann’d mi net heirate tuast, dann soag i die Frau und alle Welt, dass d’r Maxl von dir ist, woast?* * Kopfkinomodus aus*) Nicht alles, was wir Menschen tun, ist ja rational.



              Dass die Ehe danach kinderlos blieb, finde ich aber auch komisch … War die Geburt schwer und die Frau konnte danach kein Kind mehr bekommen? Die Eile, mit der gleich nach der Scheidung neu geheiratet wurde, fällt mir auf. Gab es evtl. eine zweite Schwangerschaft, die schiefging (mit gleichem Ergebnis wie oben angedacht)? Oder gab es doch noch einen weiteren Vaterschaftsanwärter und er glaubte nur, der leibliche Vater zu sein? … Wen gibt es denn noch, von dem du mehr erfahren könntest? - Wohnen im gleichen Haus wie die Hebamme kann übrigens sein, wenn es ein Mehrparteienhaus war, warum nicht?



              Also, ich finde die schrittweise und späte Anerkennung so ungewöhnlich nicht; würde auch sagen, nimm ihn mal als "echten" Vorfahr an. Laut Aktenlage ist er's - mehr als uns daran zu halten, bleibt uns allen nicht übrig.
              „Krönung der Alten sind die Enkel und der Stolz der Kinder sind ihre Ahnen“ (Sprüche, Kap.17, Vers 6)

              Suche nach FN Leidiger in Thüringen.

              Kommentar

              • Juergen
                Erfahrener Benutzer
                • 18.01.2007
                • 6219

                #8
                Hallo Dorsch,

                Ja, Deine Anmerkungen klingen sehr plausibel.

                Ich muss gestehen, ob die erste Ehe wirklich
                kinderlos blieb, muss nicht richtig sein.

                Ich habe Berlin StA. VIIa mit VIIb verwechselt.
                Während VIIb bis 1903 ein Namens-Register
                online ist fehlt 1901-1905 online für VIIa.

                Er wohnte um 1902-1905 im Bereich StA. 7a, sie in 7b.

                Die Scheidung der ersten Ehe muss schon 1905
                eingereicht worden sein, Laut Randvermerk, vermutlich irgendwann 05 (1905).

                Ansonsten "kenne" ich aber viele GANSKE, die in den
                Berliner Adressbüchen von Berlin in der Gegend in
                den 1930-1940 Jahren lebten (natürlich nicht verheiratete Frauen) Ich sehe dort
                kein potentielles Kind aus der ersten Ehe.

                Meine Uroma dürfte aber keine weiteren Kinder bekommen haben, das wären ja Geschwister meines Opas - es ist auch kein Kind früh verstorben. Das habe ich bei ancestry, überprüft.

                Zwar wurde mal eine Tante Olli erwähnt, wer das war,
                weiß aber niemand meiner Verwandten. Kinder sagen ja auch zu einer Bekannten der Familie auch Tante.

                1906 war meine Uroma noch im guten gebärfähigen Alter, von 29 Jahren.

                Nun weiß ich nicht, ob meine katholische Uroma bzw. Er damals verhütete, Präsavative gab es ja auch schon.

                Ob die Geburt 1902 schwierig verlief, weiß ich nicht.
                Soviel ich weiß, war der Sohn jedenfalls später normal gesund.

                Dass sie im Mietshaus bei der Hebamme damals gewohnt hat,
                könnte sein. Bei wem genau, habe ich keine Vermutung.

                Ich denke die Scheidungs-Akten aus 1905/06 und 1924, sind nicht mehr erhalten.

                Wenn die Melde-Register aus Berlin erhalten geblieben wären,
                wüsste ich wenigstens, wann meine Uroma aus Bayern nach Berlin kam.
                Hier hatte sie meines Wissens nach keine Verwandten.

                Ich möchte bloß mal wissen, wo Ihr Ehemann nach der Scheidung 1924 ab geblieben ist.

                Viele Grüße
                Juergen
                Zuletzt geändert von Juergen; 15.11.2015, 23:26.

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                • MH54321
                  Erfahrener Benutzer
                  • 09.09.2014
                  • 419

                  #9
                  Hallo Juergen,

                  bei einem Hallodri ist auch eine Geschlechtskrankheit denkbar, die kann auch mal zur Unfruchtbarkeit führen. Ähnliches gilt für Tuberkulose. Daran würde ich insbesondere denken, wenn derjenige relativ früh verstorben ist. Antibiotika gab es ja noch nicht.

                  LG,

                  mh.
                  Suche FN Hansmann (Hohenberg-Krusemark), FN Gruss/Gruß/Gruhs (Groß Rodensleben, Dreileben), FN Heindorf(f) (Stendal, Tangerhütte, Celle), FN Frey (Königsberg, Borchersdorf, Ostpreuss.)

                  Kommentar

                  • dorsch
                    Erfahrener Benutzer
                    • 24.12.2011
                    • 295

                    #10
                    Hallo, MH...,

                    die von dir ins Spiel gebrachte Möglichkeit ist interessant. Neben der biologischen Unfruchtbarkeit würde sie vor allem auch bedeutet haben, dass der Mann aus ethischen Gründen Enthaltsamkeit hätte üben müssen, um niemanden anzustecken. Das hat er aber wohl nicht, wenn ich das richtig verstanden habe (oder wenn, dann nur mit seiner Frau).

                    Hallo, Jürgen,

                    ich habe mal deinen Satz aufgegriffen… „Nun weiß ich nicht, ob meine katholische Uroma bzw. Er damals verhütete, Präsavative gab es ja auch schon.“ … und aus Neugier ein bisschen recherchiert:


                    Schon im 18. Jh. benutzte man textile () und tierische Überzieher. 1839 erfand der US-Amerikaner Charles Goodyear die Vulkanisierung von Kautschuk und im weiteren Verlauf 1855 das erste Gummikondom, das ab 1870 in den USA serienmäßig hergestellt wurde. 1912 erfand der Berliner Fromm eine Weiterentwicklung, die er ab 1916 in großem Stil vertrieb; im 1. WK wurden die deutschen Soldaten damit ausgerüstet, um sich vor Ansteckung zu schützen. (wikipedia).


                    Das bedeutet, kurz nach 1900 waren die Dinger Importware und aasig teuer. Wenn man sie überhaupt kriegte. Denn sie müssen auf dem Schwarzmarkt gehandelt worden sein: Der 1900 gültige „Unzuchtsparagraph“ 184 des StGB (Reichsstrafgesetzbuch von 1871) belegte den Handel mit Verhütungsmitteln mit Gefängnisstrafe. Für deine Urgroßeltern heißt das: „Gummis“ gab es, rein theoretisch, schon – aber es gab sie eben auch nicht!

                    In der Forschung nach deinem Vorfahr bringt dich das nicht wirklich weiter, aber ich find's ganz interessant.
                    „Krönung der Alten sind die Enkel und der Stolz der Kinder sind ihre Ahnen“ (Sprüche, Kap.17, Vers 6)

                    Suche nach FN Leidiger in Thüringen.

                    Kommentar

                    • Ostpreussin
                      Erfahrener Benutzer
                      • 17.06.2012
                      • 940

                      #11
                      Moin Jürgen,

                      hast du von dem 1902 geborenen Vorfahren auch den kirchlichen Taufeintrag oder "nur" den standesamtlichen?

                      LG, Tina
                      Viele Grüße von der Ostpreussin

                      "Der Umgang mit Büchern führt zum Wahnsinn" (Erasmus von Rotterdam)

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                      • Juergen
                        Erfahrener Benutzer
                        • 18.01.2007
                        • 6219

                        #12
                        Hallo Dorsch,

                        oh, da hätte ich doch noch mal vorher nachschauen sollen, ab
                        wann die Gummis des Herrn Fromm, z.B. in Berlin produziert, erschwinglich und auch populär wurden.

                        Ja dann, waren die noch relativ jungen Eheleute entweder recht abstinent
                        oder nicht mehr fähig zum Kindchen in die Welt setzen, oder sie waren sehr vorsichtig.

                        Na ja gut, vorerst bleibt der Herr mein tatsächlicher Ur-Großvater.
                        Aktuell, hatte mich nur verwundert, dass er den Sohn eben erst 1913
                        als von ihm gezeugt anerkannte.
                        Vielleicht wa das auch 1913 nur eine formelle Sache und
                        wurde daher so 1913 nachgetragen.

                        Vielleicht frage ich doch noch in Windorf Donau nach,
                        ob und wo eine Meldekartei über meine Uroma noch existiert.
                        Dann sehe ich wann sie in Berlin ankam.

                        @Ostpreussin, nein eine Taufbescheinigung vom
                        Sohn besitze ich nicht.

                        Im Moment, weiß ich gar nicht genau, ob ich dessen
                        Standesamtlichen Heiratsseintrag aus 1926 als Kopie besitze.
                        Muss mal suchen.

                        Denn es hieß immer er war als PG gottgläubig, aber 1926
                        war der Begriff unüblich. Dessen Kinder waren evangelisch, wie dessen Vater.

                        1926 wurde die Religion-Zugehörigkeit der Brautleute
                        allerdings in den Zivil-Registern nicht mehr erwähnt oder? Finde die Seite nicht wo, das steht.
                        Dessen Mutter war jedenfalls katholisch.

                        Die Taufe heute in erhaltenen Berliner KB zu finden, dürfte
                        schwer werden oder bei Verlust nicht möglich sein.

                        @MH54321
                        Danke für den Hinweis.
                        Mein Vater soll als junger Mann (offene?) TBC gehabt haben.
                        Konnte dann wohl zu diesem Zeitpunkt nach dem Krieg medizinisch gut behandelt werden.

                        Viele Grüße
                        Juergen
                        Zuletzt geändert von Juergen; 16.11.2015, 19:58.

                        Kommentar

                        • Ostpreussin
                          Erfahrener Benutzer
                          • 17.06.2012
                          • 940

                          #13
                          Hallo Juergen,

                          ich dachte nur... also, wenn er unehelich geboren wurde und die Mutter Katholikin war, wurde er auch wahrscheinlich katholisch getauft, oder? Das würde die finale Anerkennung im Alter von 11 Jahren erklären, denn mit ungefähr 11 findet ja die Firmung statt. Vielleicht sollte er eben nicht als Unehelicher gefirmt werden... ist aber nur ein Gedankengang; in kirchlichen Dingen bin ich nicht so bewandert

                          Liebe Grüße, Tina
                          Viele Grüße von der Ostpreussin

                          "Der Umgang mit Büchern führt zum Wahnsinn" (Erasmus von Rotterdam)

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