Namensänderungen

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  • Marlies
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    Namensänderungen

    Hallo und einen schönen Sonntag Euch allen

    Ich finde ja immer wieder Namensänderungen in den Amtsblättern und denke, dass für viele dieser Änderungen die nachträgliche Anerkennung des Vaters "verantwortlich" ist.

    Aber wirklich für alle Änderungen?

    Was meint Ihr?

    Viele Grüße
  • Friedrich
    Moderator
    • 02.12.2007
    • 11344

    #2
    Moin,

    ich gebe zu, daß ich beim Lesen Deiner Beiträge auch schon mal überlegt habe, was die Betreffenden so treibt, ihren Namen ändern zu lassen. In vielen Fällen wurde die Namensänderung bei Minderjährigen ausgesprochen, also bestimmt auf Antrag, das paßt das schon mit der nachträglichen Änderung wegen Unehelichkeit. Aber was ist mit den Volljährigen? Wollten die als Erwachsene den Namen des Vaters unbedingt haben? Und beim Drüberlesen habe ich auch keinen gefunden, dessen Name so seltsam war, daß er ihn hätte ändern lassen müssen.

    Mir fällt aber auch kein anderer Grund ein.

    Friedrich
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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    • gudrun
      Erfahrener Benutzer
      • 30.01.2006
      • 3277

      #3
      Hallo,

      das ist es auch, was mich wundert.
      Namensänderungen waren ja auch nicht leicht zum Durchsetzen.
      Und bei diesen Anzeigen schaut es aus, als wenn die Leute freiwillig den Namen ändern wollten, keine Ahnung warum.
      Den Grund werden wir auch nicht mehr erforschen können.

      Viele Grüße
      Gudrun

      Kommentar

      • Hina
        Erfahrener Benutzer
        • 03.03.2007
        • 4661

        #4
        Hallo,

        Namensänderungen Erwachsener konnten vielerlei Gründe haben.
        Zum Beispiel konnten Personen mit ausländischen Namen einen deutschen Namen annehmen. Im Ruhrgebiet machten davon gut 30.000 Personen gebrauch. Einen Anspruch auf Namensänderung hatten z.B. jüdische Familien nach Übertritt in eine andere Konfession. Ein Name konnte zudem geändert werden, wenn es sich eher um einen "Sammelbegriff" handelte und die vielen Johann Mayer in einem Ort ständig verwechselt wurden - diese Möglichkeit lässt das Gesetz sogar heut noch zu. Zudem waren und sind auch heute noch Namensänderungen, die aufgrund des Schutzes einer Person notwendig sind, möglich (z.B. Opfer, Zeugen, Verwandte von Tätern). Eine Namensänderung von Ehename in Geburtsname kann und konnte auch nach einer Scheidung erfolgen.

        Viele Grüße
        Hina
        "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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