Erwachsene Kinder

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  • roberts
    Erfahrener Benutzer
    • 25.12.2024
    • 305

    #1

    Erwachsene Kinder

    Hallo,

    Auf einer Sterbeurkunde aus Sachsen von 1849 findet sich die Angabe

    "hinterläßt Acht erwachsene Kinder und Eine unerwachsene Tochter, von denen vier aus der zweiten Ehe"

    Ab welchem ​​Alter galt ein Kind damals als erwachsen?​


    Schönen Tag
    Charles
  • Falke
    Erfahrener Benutzer
    • 15.01.2013
    • 887

    #2
    Hallo Charles,
    das wird nach Region und Zeit unterschiedlich sein.
    Schau mal hier rein, vielleicht hilft das ja:
    Hallo zusammen, weil mich die Seite http://genwiki.genealogy.net/Vollj%C3%A4hrigkeit nicht befriedigt hat, habe ich mich daran gemacht, die Regelungen für die Volljährigkeit für die Staaten des Deutschen Bundes bzw. Deutschen Reiches ab 1815 zusammenzustellen. Schaut Euch bitte alles genau an, und teilt mir bitte Ergänzungen
    Viele Grüße
    Karen

    Meine Haupt-Namen: Spilker, Heysen, Bolbrügge, Schumacher, Ditzell, Wegner, Olbert, Melzer

    Kommentar

    • roberts
      Erfahrener Benutzer
      • 25.12.2024
      • 305

      #3
      Hallo Karen,

      Vielen Dank für diese Information.
      Da die Volljährigkeit in Sachsen 1838 bei 21 Jahren lag, können die aufgeführten Kinder (19, 17 und 13 Jahre alt), deren Vater er sein soll,
      nicht seine sein. Es sei denn, die Begriffe „volljähriges Kind“ und „erwachsenes Kind“ in den Kirchenbüchern eine unterschiedliche Bedeutungen haben

      Viele Grüße,
      Charles

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