Unterschied zwischen "in den Ehestand getreten" und "getraut".
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Super, vielen Dank! Bei Müller/Weiberg ist es allerdings noch etwas anderes als bei Ellissen/Teufel, denn da wird erwähnt, dass die Proklamation in Sebexen stattfand, was ja ohnehin zu erwarten war, da der Bräutigam dort lebte. Getraut wurde im Ort der Braut. Von Proklamation ist bei Ellissen/Teufel nicht die Rede. Meint Ihr denn, dass trotzdem die Proklamation gemeint war, wenn die Rede ist von "in den Ehestand getreten"? Ich denke nicht. Ohnehin finde ich es merkwürdig, dass die Trauung in Einbeck stattfand. Jungfer Teufel lebte ja in Sebexen. Oder ist das dem möglicherweise höheren Stand des Bräutigams geschuldet?Daten sortiert, formatiert und gespeichert!
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Hmm, also ich tendiere schon zur Proclamation in Sebexen.
Oder war es etwas in dieser Art https://de.m.wikipedia.org/wiki/Handfasting
Vllt konnten die Brauteltern nicht mit nach Einbeck und wollten eine "Sicherheit"??Viele Grüße .................................. .
Christine
.. .............
Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
(Konfuzius)
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Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
der Hinweis auf die Eheberedungen ist gut, vielen Dank! Ich werde mal schauen, ob so etwas für die betreffende Gegend überliefert ist und wie ich da gegebenenfalls rankomme. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass hier so etwas gemeint ist. Für die Eheberedungen war nicht der Pastor zuständig, sondern das weltliche Amt. Ich kann mich nicht erinnern, in einem Kirchenbuch mal einen Hinweis auf eine Eheberedung oder Ehestiftung gefunden zu haben.
Mal wieder ein Beispiel dafür, wie uneinheitlich die Gepflogenheiten in Deutschland waren.
Im lutherischen Oldenburg waren es die Pfarrer (als schriftkundige Vertrauensleute), die im 17. bis frühen 19. Jahrhundert die Ehestiftungen (und auch die Testamente) aufzeichneten und besiegelten; daher sind diese auch noch heute in den Pfarrarchiven und für bestimmte Pfarreien bei Archion einsehbar (z.B. https://www.archion.de/de/alle-archi...kirchen/317433).
VG
--Carl-Henry
Wohnort USA - zur Zeit auf Archivreise in Deutschland
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Hallo Carl-Henry, das ist sehr interessant! Für die welfischen Territorien (ich bleibe jetzt mal im heutigen Niedersachsen) kenne ich es aber tatsächlich nur so, wie ich es oben beschrieben habe. Der Amtmann war ja ebenso schriftkundig wie der Pastor.
Viele Grüße
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Hallo,
Die Bekanntmachung der Heiratsabsicht von zwei Personen, des Aufgebots, wurde als „Proklamation“ bezeichnet, da sie durch Verlesen eines entsprechenden Textes im Rahmen des Gottesdienstes geschah.
Ich nehme mal an das "Proklamation" und "in den Ehestand getreten" hier ein identischer Begriff ist . Vielleicht hat der Pfarrer hier einen Fehler in der Eintragung begangen , vielleicht wollte er schreiben "wollen in den Ehestand treten" ?Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)
Passt auf Euch und andere auf und bleibt gesund!
Herzliche Grüße
Dieter
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Hallo Consanguineus,
weißt Du, woher die Braut stammte und woher der Bräutigam?
So weit ich weiß, war es üblich, die kirchliche Hochzeitsfeier am Wohnort der Braut (bzw. ihrer Eltern) stattfinden zu lassen, die eigentliche Hochzeitsfeier aber am Wohnort des Bräutigams. Wenn eine kirchliche Trauung nicht am Wohnort der der Braut statt fand, hatte der örtliche Pfarrer einen Anspruch auf eine Entschädigung für die ihm dadurch entgangenen Einnahmen.
Ich kenne ja nun leider die Herkunft Deiner Familien nicht, könnte mir aber gut vorstellen, dass diese Frage dabei eine Rolle gespielt haben könnte.
Mitunter hat aber auch der Pfarrer der einen Gemeinde die Trauung in der anderen Gemeinde vorgenommen (insbesondere dann, wenn die andere Pfarrei gerade unbesetzt oder der dortige Pfarrer verhindert war). Von einem meiner eigenen Pfarrer-Vorfahren weiß ich, dass der vereinzelt entsprechend eingesprungen ist...
Beste Grüße!
Suche und biete Vorfahren in folgenden Regionen:
- rund um den Harz
- im Thüringer Wald
- im südlichen Sachsen-Anhalt
- in Ostwestfalen
- in der Main-Spessart-Region
- im Württembergischen Amt Balingen
- auf Sizilien
- Vorfahren der Familie (v.) Zenge aus Thüringen (u.a. in Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und NRW)
- Vorfahren der Familie v. Sandow aus dem Ruppinischen
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Hallo Sbriglione,
so kenne ich es auch: Kirchliche Trauung am Wohn- bzw. Herkunftsort der Braut und die Feier dort, wo der Bräutigam wohnt oder herstammt.
In diesem Fall stammte Christian Ellissen aus Einbeck, dort also, wo der Traugottesdienst gehalten wurde. Seine Braut aus Sebexen, wo, wenn die Vermutungen einiger kundiger und erfahrener Forenkollegen zutreffen, die Proklamationen stattfanden. Da frage ich mich natürlich schon, wieso es hier anders gehandhabt wurde als es der Brauch war. Der Bräutigam stammte aus einer offenbar angesehenen Einbecker Familie; sein Vater war Ratsherr. Aber auch die Braut war kein nobody. Ihr Vater wurde mit "Herr" tituliert, obwohl er in Sebexen nur Bauer gewesen zu sein schien. Vielleicht eine Verbeugung vor seinen früheren Ämtern bzw. Tätigkeiten?
Viele Grüße
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Hallo cosanguineus,
noch einmal eine banale Frage. Wie formuliert der Pfarrer die anderen Traueinträge? Beginnen die auch mit "sind in den Ehestand geteten"? Dann wurde vielleicht die Formulierung schematisch aufgeschrieben, und als dem Pfarrer einfiel, dass die Trauung woanders stattfand, hat er einfach den Zusatz ohne Logik angehängt. Aber das hast Du wahrscheinlich schon überprüft.
Grüße
Scriptoria
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Hallo Scriptoria,
die anderen Traueinträge in den Jahren drumherum lauten: " sind getrauet" oder "copulieret", alles ohne Ortsangabe, so dass man annehmen darf, die Trauung fsand in Sebexen statt. Ganz vereinzelt wird am Ende des Eintrages darauf hingewiesen, dass anderenorts getraut wurde, aber dann ist anfangs nicht zu lesen, dass die Trauung in Sebexen war. Einmal fand ich, dass zu Greene getraut wurde, die Proklamation aber zu Sebexen geschah.
Insofern, finde ich, steht die Trauung Ellissen/Teufel von der Formulierung her schon einmalig da.
Viele Grüße
consanguineusDaten sortiert, formatiert und gespeichert!
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Ich verstehe den Ehestand so wie Scriptoria - als Verlobung, Verlöbnis
Um dies zu verstehen, ist es lesenswert, die Geschichte der Eheschließung vom Mittelalter bis zum 18. Jahrhundert zu verfolgen, in der sich die Sponsalienlehre wandelte - die Geschichte ist interessant.
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Zur "Unterfütterung" mit Literatur ein Auszug aus einem Lehrbuch des Kirchenrechts von 1879.
Auf S. 259 wird über Luthers Vorstellung ausgesagt:
„Die kirchliche Trauung hielt er für einen löblichen Brauch, dem die Kirche sich nicht entziehen könne, aber eine Rechtskraft konnte er der Trauung umso weniger beilegen, als ihm die Ehe durch das Verlöbnis schon vollgültig geschlossen erschien, mithin durch die Trauung höchstens bestätigt werden konnte.“
Und weiter S. 259-260:
“Diese Auffassung beherrschte Theorie und Praxis bis ins XVIII Jahrhundert, nur dass die Nothwendigkeit der kirchlichen Trauung immer schärfer betont, und die Consequenzen aus der Ehequalität der Verlöbnisse immer mehr abgestreift wurden. Erst die mit Just. Henning Böhmer in der evangelischen Kirche eintretende Reaction gegen das canonische Recht beseitigte die Sponsalienlehre, und führte zu dem einfach Satze, dass die Ehe durch die kirchliche Trauung begründet werde. Doch verband sich damit nicht der Gedanke, dass diese Trauung für die Eheschliessung wesentlich sei, wie denn ein Zurückführen ihrer Nothwendigkeit auf die Schrift absolut unmöglich erschien und ist.“
https://www.google.de/books/edition/Lehrbuch_des_katholischen_und_evangelisc/w34j-DHJWSkC?hl=de&gbpv=1&dq=sponsalienlehre+protestant en&pg=PA260&printsec=frontcover
Zuletzt geändert von Scriptoria; 07.02.2025, 00:20.
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Zitat von consanguineus Beitrag anzeigenEinmal fand ich, dass zu Greene getraut wurde, die Proklamation aber zu Sebexen geschah.
Insofern, finde ich, steht die Trauung Ellissen/Teufel von der Formulierung her schon einmalig da.. Sowohl bei der Trauung in Greene als auch der in Einbeck fanden zwei kirchliche Handlungen an verschiedenen Orten statt. Aber dass man deshalb "Proklamation" und Ehestand gleichsetzen kann, denke ich nicht.
Zuletzt geändert von Scriptoria; 07.02.2025, 00:41.
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