Begriff des Vasallen bei einem Bauernlehen

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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 7420

    Begriff des Vasallen bei einem Bauernlehen

    Hallo zusammen!

    Wie würdet Ihr den Begriff des "Vasallen" definieren? Ich möchte jetzt bitte keinen Link zu Wikipedia haben, wo einem irgendwelche zumeist verallgemeinernden Aussagen um die Ohren gehauen werden, mit denen man bei speziellen Fragestellungen nicht viel anfangen kann. Mir geht es nicht um das Mittelalter und um die Rittersleut', sondern um das 17. Jahrhundert und um Bauernlehen. In den Lehnsbriefen, die mir vorliegen ist niemals von "Vasallen" die Rede. Meistens liest man von "Belehnten" oder "Lehnsträgern". Aber in einer Lehnsakte werden Vasallen aufgezählt. Wäre es sehr falsch, diese Vasallen mit dem Lehnsträger und den Mitbehuften gleichzusetzen?

    Vielen Dank und viele Grüße
    consanguineus
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  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 16889

    #2
    Hallo

    Adelung schreibt:
    "Der Vasall, [...] eigentlich ein Lehensmann, im Gegensatze des Lehensherrn, eine Person, welche von einem andern ein Gut in Lehen hat, und ihm dafür zur Treue und gewissen Diensten verpflichtet ist. [...] In weiterm Verstand wird oft ein jeder Unterthan, selbst zuweilen ein bloßer Gerichtsunterthan, ein Vasall genannt."


    Grimm schreibt zur historischen Verwendung:
    "vasallen und lehensmannen werden als das gefolge eines herrn bildend gern zusammen genannt, ohne dasz ein unterschied der bedeutung sich nachweisen läszt."


    Grimm bezieht sich hier auf ein Beispiel von 1762:
    "vasallenpflicht, f. pflicht des lehensmannes gegen den herrn: es ist dem von Mannsbach und dem von Wolframsdorf auferleget, ihre anzeige (betreffend den verkauf und kauf eines lehensgutes) bei ihrer vasallenpflicht ad acta einzureichen. Weimar. staatsarchiv (Weida) 1762


    Grimm:
    "Vasall [...] in freierer verwendung, zum dienste verpflichteter mann, ohne rücksicht auf die art, wie ein solches verhältnis entstanden"


    Also aus dem Wort Vasall kann man nicht automatisch schließen, dass er auch Lehensmann war.
    Aber andersherum war jeder Lehensmann wohl tatsächlich auch Vasall.
    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 16.01.2025, 17:46.
    Viele Grüße

    Kommentar

    • consanguineus
      Erfahrener Benutzer
      • 15.05.2018
      • 7420

      #3
      Super, vielen herzlichen Dank für die wirklich guten und brauchbaren Begriffserklärungen!

      Ein Vasall ist also nicht zugleich ein Belehnter. Wenn der Begriff aber in engem Zusammenhang mit einem Lehen verwendet wird, also direkt in einer Lehnsakte, würdest Du diese Aussage dann immer noch so formulieren?

      Ich würde gerne das konkrete Beispiel bringen, wegen dem ich die Frage stelle. Aber da werden tatsächlich nur die Vasallen namentlich aufgeführt, die der Lehnsherr im Rahmen eines bestimmten Lehens hat. Würde also zur Klärung erst einmal nicht viel beitragen.

      Viele Grüße
      consaguineus
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