"zur Straupen geschlagen"

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  • AnNo
    Erfahrener Benutzer
    • 02.09.2024
    • 232

    "zur Straupen geschlagen"

    Hallo Leute,

    kann mir jemand sagen, was die Wendung aus dem Titel bedeutet? Also der Begriff Straupe oder Straupen?
    Ich habe hier einen Einführungstext von Alfred Maschke, einem Genealogen aus Karl-Marx-Stadt, zum Taufregister Grünhainichen im Erzgebirge, wo er schreibt:
    "1683 wurde ein Findling getauft, namens Johannes Stein. Die Mutter wurde ermittelt und im Amt Augustusburg, nachdem sie dies bekannt, zur Straupen geschlagen."

    Alles Googeln hilft nichts, ihr seid meine letzte Rettung.

    LG, Angela
  • sonjavi
    Erfahrener Benutzer
    • 30.08.2016
    • 402

    #2
    Hallo Angela,

    sicher, dass es nicht „… zur Strafe(n) geschlagen.“ heißt?

    Viele Grüße
    Sonja
    Suche FN PELZ, TOLSKI aus Liebemühl/Osterode und Umkreis, VEIT/VEID und MEIRITZ aus Elbing sowie
    BAUM aus dem Raum Rieder, (Sachsen-)Anhalt

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    • AnNo
      Erfahrener Benutzer
      • 02.09.2024
      • 232

      #3
      Hallo Sonja,

      wie es im ursprünglichen Text heißen sollte, weiß ich natürlich nicht. Wenn du den Link in meinem Eingangspost anklickst, siehst du, dass das Taufregister in den 1970er Jahren von Herrn Maschke mit der Schreibmaschine abgetippt wurde. Ich halte den Herrn für sehr gründlich, was Schreibweisen betrifft, aber es kann trotzdem sein, dass er mal was falsch gelesen hat.

      LG, Angela

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      • AnNo
        Erfahrener Benutzer
        • 02.09.2024
        • 232

        #4
        Ah, ich hab's! Mit deiner "Strafe" hast du mich drauf gebracht, auch mal nach "Strafe Staupe" zu googeln - und da finden wir das sog. "Stäupen" - auch gleich in der Wikipedia:

        Das Stäupen (auch Staupen, Stäupung, Staupenschlag, Staupenstreichen, vom mittelniederdeutschen stupe für ‚Pfahl‘ oder ‚Pfosten‘) war im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit eine Körperstrafe, bei welcher der Verurteilte am Pranger geschlagen wurde, der daher auch den Namen Staupsäule trägt. Verwendet wurde dafür neben den sonst üblichen Schlaginstrumenten wie der Zuchtpeitsche oder Lederriemen ein Bündel aus Birkenreisig, die Staupe oder der Staupbesen, in das zur besonderen Verschärfung mitunter scharfkantige Metallsplitter oder Steine eingearbeitet sein konnten.

        Demnach wurde die arme Frau am Pranger ausgepeitscht. Dafür, dass sie als Unverheiratete schwanger geworden ist.

        LG, Angela

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        • sonjavi
          Erfahrener Benutzer
          • 30.08.2016
          • 402

          #5
          Hallo Angela,

          Danke, dass du deine Erkenntnisse hier teilst. Da habe ich wieder etwas Neues gelernt.

          Viele Grüße
          Sonja
          Suche FN PELZ, TOLSKI aus Liebemühl/Osterode und Umkreis, VEIT/VEID und MEIRITZ aus Elbing sowie
          BAUM aus dem Raum Rieder, (Sachsen-)Anhalt

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          • AnNo
            Erfahrener Benutzer
            • 02.09.2024
            • 232

            #6
            Hallo Sonja, gern geschehen.

            Sehe gerade, dass sich da ein r ins Wort gemogelt hat - ob nun bei der Abschrift oder im Original, weiß man nicht. Vielleicht ist es ja auch Dialekt.

            LG, Angela

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            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 16898

              #7
              Hallo Angela,
              die Strafe war dafür, dass sie das Kind ausgesetzt hatte.

              Nach heutigem Strafrecht stehen auf Kindesaussetzung, welche das Leben des Kindes gefährdet, mindestens 3 Monate, und bis zu 10 Jahre Gefängnis (Höchsstrafe nur bei Tod des Kindes). So gesehen, war das damalige Strafmaß mit den Peitschenhieben, fast schon niedriger als heutzutage.
              Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 06.10.2024, 19:29.
              Viele Grüße

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              • AnNo
                Erfahrener Benutzer
                • 02.09.2024
                • 232

                #8
                Hallo Sara,

                stimmt, sie hatte das Kind ausgesetzt, hatte ich fast vergessen.

                Nun, wenn ich die Wahl zwischen Auspeitschung und knapp 4 Jahren Gefängnis hätte, wüsste ich nicht, ob ich nicht doch das Gefängnis vorziehen würde. Es sei denn, man wird dort auch körperlich misshandelt. Ich war vor vielen Jahren mal 3 Monate in polnischer U-Haft, darüber kann ich mich in dieser Hinsicht nicht beklagen.
                Überdies würde ich vermuten, dass im 17. Jhd. die Not, die eine Mutter dazu trieb, ihr Kind auszusetzen, erheblich schlimmer war, als es heute der Fall ist.

                Im gleichen Einführungstext zitiert Herr Maschke übrigens aus dem dortigen Kirchenbuch von 1617:
                "28.02.1617 - Diesen Abend hat Hans Öhmens Weib zum Börnichen ihres Schweers Hans Oehmens Gut mutl. (=mutwillig) Weise angesteckt, und ist auch Jörge Stölpner mit abgebrannt. Ist wiederumt den 10. Oct. zur Au(gustusburg) verbrennet worden".

                LG, Angela

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