Ich bin auf ein komisches Wort gestoßen, Prisillstosser, in einer meiner Meinung nach Transkription eines Annaleneintrags, der sich auf eine am 25. November 1582 in der Freien Reichsstadt Nürnberg erlassene Heiratsverordnung bezieht.[1] Hier ist der Text (siehe unten). Anbei Bilder der Seiten. Prisillstosser erscheint auf S. 493.
Ich habe keine Ahnung, was dieses Wort bedeuten könnte. Irgendwelche Ideen?
Vielen Dank im Voraus.
–M
[1] Nicolaus Hieronymus Gundling, Historische Nachricht von Dem Ursprunge und Wachsthum Des Heil. Röm. Reichs freyer Stadt Nürnberg. Aus uralten glaubwürdigen documentis und Urkunden vorgestellet (Frankfurt and Leipzig: ben Christoph Bachmeyer, 1707), 492–93, https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10020705.
TEXT:
Ich habe keine Ahnung, was dieses Wort bedeuten könnte. Irgendwelche Ideen?
Vielen Dank im Voraus.
–M
[1] Nicolaus Hieronymus Gundling, Historische Nachricht von Dem Ursprunge und Wachsthum Des Heil. Röm. Reichs freyer Stadt Nürnberg. Aus uralten glaubwürdigen documentis und Urkunden vorgestellet (Frankfurt and Leipzig: ben Christoph Bachmeyer, 1707), 492–93, https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10020705.
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Den 23. November hat E. E. [Euer Excellenz?] Rath die Schaffner in beyden Pfarrkirchen auff das Rathhauß gefordert der neuen Hochzeit Ordnung halben welche nachfolgenden 25. dito vom Rathhauß verruffen worden nehmlich daß die Schaffner hier in der Stadt oder die Pfarrherrn auff dem Land keine Braut oder Bräutigam im Krantz leiden solten die vor der Hochzeit beysammen gelegen sondern, wo solche Personen sich anzeigeten von welchen solches kundbar wäre so solte die Braut im Schleyer gehen und der Bräutigam keinen Krantz auff tragen und sollen zum Hochamt gehen und über 12. Personen ihnen nicht zur Kirchen dienen. Auff dem Land aber sollen Braut und Bräutigam durch die Bürtel ströherne Kräntze auffgesetz werden darinnen sie in die Kirche gehen sollen. Den 29. November ist ein Prisillstosser also zum Hochamt gangen.
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