Bedeutung "sive" in Taufeintrag

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  • idila
    Benutzer
    • 26.09.2014
    • 76

    Bedeutung "sive" in Taufeintrag

    Hallo an alle,
    in einem Taufeintrag von 1838 aus Merzen bei Oldenburg wird als Nachname des Vaters "Hulsmann sive Meÿer" angegeben. Zumindest lese ich es als sive. Es könnte Latein sein und "oder" bedeuten. Das kommt öfters in dem Taufbuch vor.

    Ich frage mich, was das zu bedeuten hat, denn ich kenne mich mit den Gewohnheiten in Niedersachsen nicht aus.

    Ist Meÿer ein Name, bei dem der Hausname aufgrund der Bindung an einen Bauernhof den wirklichen Namen Hulsmann überlagert oder ihm beigefügt wurde?
    Würde sive (oder was immer da steht) dann "genannt" bedeuten?
    Wäre Meÿer also ein Vulgoname?

    Hier die Stelle, 1. Eintrag links oben:


    Ich dank schon im Vorraus für jede Hilfe.
    Grüße, Idila
  • Pommerellen
    Erfahrener Benutzer
    • 28.08.2018
    • 1998

    #2
    Hallo,

    was "sive" bedeutet weis ich nicht. In dem Taufeintrag der angezogenen Quelle ist es relativ eindeutig, das der Familienname des Vaters Hulsmann ist und der seiner Frau Meyer ist. Siehe auch den übernächsten Eintrag Schütte / Hesselbrock. Es kann hier aber trotzdem ein Hofname im Spiel sein. Das ist in Niedersachen, ich kenne nur das Emsland üblich das wenn der Hofname Meyer ist der Mann der einheiratet den Namen des Hofes übernimmt. Oft wird dann nur noch der Hofname als Familienname verwendet oder .... genannt Meyer. Das wäre durch einen Blick in die Heimatkundliche Literatur zu hinterfragen.

    Viele Grüße

    Kommentar

    • Scriptoria
      Erfahrener Benutzer
      • 16.11.2017
      • 3095

      #3
      Hallo Idila,
      "sive" ist lateinisch und bedeutet "oder", genau wie Du es geschrieben hast.

      Gruß
      Scriptoria

      Kommentar

      • Scriptoria
        Erfahrener Benutzer
        • 16.11.2017
        • 3095

        #4
        Hier noch etwas zu Niedersachsen:

        "In einigen Teilen Westfalen, Lippe und dem heutigen Niedersachen war es bis im vorigem Jahrhundert über einige Generationen üblich, daß der Name eines Bauernhofes und der Familienname seines Besitzers gleich lautete. Dieses war bei männlichen Erben kein Problem. Hingegen bei der weiblichen Nachkommenschaft. Sobald eine Zuheirat statt gefunden hat, wurde automatisch der Familienname des Bräutigams in den Namen des Hofes verändert. Gleiches galt auch für einen Pächter der einen Hof übernahm. Der Grund lag darin, daß der Hof den Mittelpunkt des bäuerlichen Lebens darstellte. Und somit jegliche Beziehung sich auf den Hof oder Kotten bezog. In einigen Gegenden kam es aber auch zu Doppelnamen. D. h.: Name des Hofes + modo oder geb. und Familienname (spez. in Lippe und Niedersachsen). Eine weitere Eigenheit war: Familienname + gent. (genannt) und Hofname (Westfalen). Diese Doppelnamen kamen aber nur in Urkunden und Registern vor. Ansonsten behielten der Hofname = Familienname seine Gültigkeit (Kirchenbücher)."
        Quelle: http://www.nhv-ahnenforschung.de/Fam...steinerung.htm

        Kommentar

        • idila
          Benutzer
          • 26.09.2014
          • 76

          #5
          Pomerellen und Scriptoria, vielen Dank für eure ausführlichen Antworten, vor allem das gute Zitat überzeugt komplett.

          Herzlichen Dank, Idila

          Kommentar

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