Berufserklärung "Fahrbürger" erbeten
einer meiner Vorfahren aus Hessen wird im Sterberegister als "Fahrbürger" bezeichnet.
AnGr
sicher dass da Fahrbürger und nicht evt. Pfahlbürger steht?
Anna Sara Weingart
laut Hessischer Feuer-Ordnung:
http://books.google.de/books?id=ID1G...BCrger&f=false
waren Fahrbürger diejenigen, die für Brandfälle Wasser bereithalten und herbeifahren mussten
AnGr
so wie ich den Text verstehe, ist der Fahrbürger nicht allein auf das Feuerlöschwesen zurück zuführen. Hier steht ja "Alle Übrige" Fahrbürger! Bis jetzt konnte ich in keiner Historie des Feuerlöschwesens eine Zuordnung oder Bezeichnung des Fahrbürgers dazu finden. Also muß der Fahrbürger eine andere Hauptfunktion/Eigenschaft gehabt haben.
sucher59
Angenommen, Bürgerrechte bekamen nur diejenigen die z.Bsp. Handel etc. betrieben. Also privilegierte Personen.
Dabei gab es möglicherweise Unterschiede mit sesshaftem Handel (Laden) und fahrendem Handel (Kutsche). Also Leute die was transportieren können.
Heute allgemein Fuhrunternehmer. – Fuhrleute - ( Fahrbürger).
Auch Heute müssen sich diese Unternehmen ja bei „Gefahr“ zur Verfügung stellen und ihr Equipment bereitstellen.
Vielleicht hat diese Person aber auch nur Bürgerrechte erlangt durch besondere Fahrqualifikation ohne selbständig Gewerbe zu betreiben. (Mehrspänner)
Buchhalterin
Der Begriff "Fahrbürger" ist mir neu. Doch dank dieses Forums lerne ich ja immer mehr dazu.
Früher kannte ich nur den Begriff des "Fahrenden Volkes". Und verstehe darunter Scherenschleifer, Bauchladenhändler, Zirkusleute, Gaukler, Zigeuner, Landstreicher, Penner und andere deutsche Staatsbürger ohne ständigen Wohnsitz. Quasi Staatsbürger, die für den Staat nicht für Steuerabgaben und Militärdienst registrier- und erfassbar waren.
Anna Sara Weingart
Ich glaube Fahrbürger waren diejenigen Bürger einer Stadt die das Privileg besaßen eine Fuhrerlaubnis bzw. ein Fuhrwerk zu besitzen.
(Im Brandfall hatten sie die Aufgabe Löschwasser herbeizuschaffen)
henrywilh
Ich meine nicht, dass es ein Privileg gab, in den Städten Fuhrwerke zu besitzen. Viele "Ackerbürger" hatten Pferd und Wagen, welcher Art auch immer.
Trotzdem hat Anna Sara im Wesentlichen recht. Wenn man in der von ihr angegebenen Sammlung Hessischer Feuerordnungen etwas gründlicher liest, findet man auch die Begriffe
spannhaltende Bürger
Geschirrhalter
und zwar immer in demselben Sinne wie "Fahrbürger".
Es ergibt sich schlicht und einfach:
"Fahrbürger" etc. waren diejenigen Bürger, die über ein Fuhrwerk verfügten.
Und daraus ergaben sich dann - wie bereits vorgeschlagen - besondere Verpflichtungen im Brandfalle.
Elisabeth
Der Begriff Fahrbürger ist mir nicht bekannt. Aber ich weiß, dass mein Urgroßvater Pferde hatte und immer an bestimmten Tagen die Pferde den ganzen Tag eingespannt stehen lassen mußte, damit er im Brandfall schnell zur Stelle war. Es wechselten sich alle die Pferde hatten ab, so war immer ein Gespann Pferde für den Notfall bereit.
Gast lizzy
http://www.neusob.de/historischerver...er%20donau.pdf - Brandschutz und Feuerwehr im 17. Jahrhundert in Neuburg an der Donau
Im 6. Absatz ist etwas darüber nachzulesen.
einer meiner Vorfahren aus Hessen wird im Sterberegister als "Fahrbürger" bezeichnet.
AnGr
sicher dass da Fahrbürger und nicht evt. Pfahlbürger steht?
Anna Sara Weingart
laut Hessischer Feuer-Ordnung:
http://books.google.de/books?id=ID1G...BCrger&f=false
waren Fahrbürger diejenigen, die für Brandfälle Wasser bereithalten und herbeifahren mussten
AnGr
so wie ich den Text verstehe, ist der Fahrbürger nicht allein auf das Feuerlöschwesen zurück zuführen. Hier steht ja "Alle Übrige" Fahrbürger! Bis jetzt konnte ich in keiner Historie des Feuerlöschwesens eine Zuordnung oder Bezeichnung des Fahrbürgers dazu finden. Also muß der Fahrbürger eine andere Hauptfunktion/Eigenschaft gehabt haben.
sucher59
Angenommen, Bürgerrechte bekamen nur diejenigen die z.Bsp. Handel etc. betrieben. Also privilegierte Personen.
Dabei gab es möglicherweise Unterschiede mit sesshaftem Handel (Laden) und fahrendem Handel (Kutsche). Also Leute die was transportieren können.
Heute allgemein Fuhrunternehmer. – Fuhrleute - ( Fahrbürger).
Auch Heute müssen sich diese Unternehmen ja bei „Gefahr“ zur Verfügung stellen und ihr Equipment bereitstellen.
Vielleicht hat diese Person aber auch nur Bürgerrechte erlangt durch besondere Fahrqualifikation ohne selbständig Gewerbe zu betreiben. (Mehrspänner)
Buchhalterin
Der Begriff "Fahrbürger" ist mir neu. Doch dank dieses Forums lerne ich ja immer mehr dazu.
Früher kannte ich nur den Begriff des "Fahrenden Volkes". Und verstehe darunter Scherenschleifer, Bauchladenhändler, Zirkusleute, Gaukler, Zigeuner, Landstreicher, Penner und andere deutsche Staatsbürger ohne ständigen Wohnsitz. Quasi Staatsbürger, die für den Staat nicht für Steuerabgaben und Militärdienst registrier- und erfassbar waren.
Anna Sara Weingart
Ich glaube Fahrbürger waren diejenigen Bürger einer Stadt die das Privileg besaßen eine Fuhrerlaubnis bzw. ein Fuhrwerk zu besitzen.
(Im Brandfall hatten sie die Aufgabe Löschwasser herbeizuschaffen)
henrywilh
Ich meine nicht, dass es ein Privileg gab, in den Städten Fuhrwerke zu besitzen. Viele "Ackerbürger" hatten Pferd und Wagen, welcher Art auch immer.
Trotzdem hat Anna Sara im Wesentlichen recht. Wenn man in der von ihr angegebenen Sammlung Hessischer Feuerordnungen etwas gründlicher liest, findet man auch die Begriffe
spannhaltende Bürger
Geschirrhalter
und zwar immer in demselben Sinne wie "Fahrbürger".
Es ergibt sich schlicht und einfach:
"Fahrbürger" etc. waren diejenigen Bürger, die über ein Fuhrwerk verfügten.
Und daraus ergaben sich dann - wie bereits vorgeschlagen - besondere Verpflichtungen im Brandfalle.
Elisabeth
Der Begriff Fahrbürger ist mir nicht bekannt. Aber ich weiß, dass mein Urgroßvater Pferde hatte und immer an bestimmten Tagen die Pferde den ganzen Tag eingespannt stehen lassen mußte, damit er im Brandfall schnell zur Stelle war. Es wechselten sich alle die Pferde hatten ab, so war immer ein Gespann Pferde für den Notfall bereit.
Gast lizzy
http://www.neusob.de/historischerver...er%20donau.pdf - Brandschutz und Feuerwehr im 17. Jahrhundert in Neuburg an der Donau
Im 6. Absatz ist etwas darüber nachzulesen.
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