Fakten, Fakten, Fakten! Gesammelt aus den alten Beiträgen!

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
Das ist ein wichtiges Thema.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • betzyfraitag
    Erfahrener Benutzer
    • 29.01.2013
    • 137

    Produciret in Commissione

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1747
    Region, aus der der Begriff stammt: Schleswig-Holstein

    Also, ich habe mich jetzt schon länger mit der Schlussformel unter einem Landemessungsbriefes beschäftigt:
    produciret in Commissione,
    d. 1. May Ao 1747.
    Und bin unsicher, was damit gemeint ist. Sinngemäß würde ich es mit „Erstellt wie beauftragt“ übersetzten, so wie es die ursprüngliche Wortbedeutung nahelegt:


    Anna Sara Weingart

    "erstellt im Auftrag"
    Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied; denn: "wie" der Landvermesser es zu tun hat, dass weiß er als Fachmann am besten.
    Dass heißt man beauftragt ihn nicht "wie" er es machen soll, sondern man beauftragt ihn es zu tun, nämlich den Auftrag "Vermessung" durchzuführen.
    "Wie" er es zu tun hat, das hat er auf der Ingenieurschule gelernt.

    Franzine123

    ich würde das nicht so eng sehen wie Anna Sara, sondern schlicht so: Erstellt, so wie es in Auftrag gegeben wurde, d. h. das Ergebnis (nicht die Bearbeitungsform!) entspricht dem Auftrag. Heute würde man vielleicht sagen: Erstellt gemäß Auftrag.

    Heinz_Bonn

    ist es vielleicht vergleichbar mit "in Kommission nehmen", d.h. ich verkaufe etwas im Auftrag. Hier produziere ich etwas im Auftrag.

    Kommentar

    • Leineweber12
      Erfahrener Benutzer
      • 20.08.2010
      • 1537

      Actuarius cand. jur.

      Jahr, aus dem der Begriff stammt: Raum Hannover
      Region, aus der der Begriff stammt: 1730

      wer könnte mir bitte erläutern, was sich genau hinter der Bezeichnung
      "Actuarius cand. jur." (um 1730) verbirgt?
      Actuarius = Schreiber/Gerichtsschreiber
      cand. jur. = candidatus iurisdictionis?
      Quasi Gerichtsschreiber in Ausbildung o. zur damaligen Zeit ein "akademischer Grad" ??

      Anna Sara Weingart

      In der Moderne ist "cand. ..." derjenige Studierende, der vor dem Examen steht.
      Es kann aber im 18. Jh. so gewesen sein, wie A.S.W. sagt.
      Davon abgesehen, bedeutet "jur." nicht "jurisdictionis" (Rechtsprechung), sondern "jurisprudentiae" (Rechtswissenschaft).
      Was nun "actuarius cand. jur." betrifft, so kennen wir leider nicht den Textzusammenhang. Wenn unmittelbar danach der Name der Person folgt, so ist "actuarius" die Berufsbezeichnung und "cand. jur" der zum Namen gehörige studentische "Grad" (der streng genommen keiner ist).

      https://books.google.de/books?id=VMj...idatus&f=false

      Mir scheint aber nach näherer Recherche, dass die Verwendung des Wortes Candidat auch damals v.a. für Jura-Studenten galt.
      https://books.google.de/books?id=P6p...ndidat&f=false
      https://books.google.de/books?id=WbR...ndidat&f=false
      In wieweit der Jurastudent damals bereits welchen Abschluss haben musste um sich "cand. jur." nennen zu dürfen, kann ich nicht sagen.
      Hier ist z.B. der Candidatus der "Geselle" https://books.google.de/books?id=G6Z...idatus&f=false

      Leineweber12

      Im Zusammenhang geht es um eine Auflistung von Amtvögten und Unterbeamten in einer Vogtey. Ein Vorfahre ist dort in seiner Funktion als Actuarius cand. jur. aufgeführt. Ich hätte diesen Zusammenhang vielleicht schon zu Beginn
      erwähnen sollen,sorry. Amtsschreiber heißen dort Amtsschreiber. Er hat 1733 scheinbar einen Actuarius juratis abgelöst.

      Anna Sara Weingart

      in Deinem Fall scheint es klar:
      Ernst Justus A., bestellt am 21.3.1733 als "Actuarius cand. jur."; vereidigt am 17.5.1737
      Bis zu seiner Vereidigung ist seine Amtsbezeichnung "Actuarius cand. jur." Danach wahrscheinlich "Actuarius juratis", wie sein Amtsvorgänger.
      wedemark-chroniken.de/Amt_alles_Seiten201-217.pdf
      Also: Actuarius cand. jur. = Kandidat für den Posten des Actuarius juratis, (Actuarius juratis = Gerichtsschreiber oder ähnliches)
      Heute sagt man dazu: Amtsanwärter, Rechtsreferendar oder ähnlich
      Das hat offenbar nichts mit einem Jurastudenten zu tun.
      Es ist aber davon auszugehen, dass Ernst Justus A. ein Rechtstudium erfolgreich abgeschlossen hat und er den Titel Dr. jur. tragen darf.

      Xylander

      im Original dürfte juratus=vereidigt stehen, nicht juratis.

      Anna Sara Weingart

      Ja vermutlich. Vgl.: https://books.google.de/books?id=OXI...uratus&f=false
      Actuarius juratus = geschworener Gerichtsschreiber

      henrywilh

      Zitat:
      Zitat von Anna Sara Weingart
      Also: Actuarius cand. jur. = Kandidat für den Posten des Actuarius juratis,

      Das kann ich mir aufgrund der Wortreihenfolge nicht vorstellen. Dann müsste doch "cand" am Anfang oder Ende stehen.
      Zu Xylanders Vorschlag, dass "jur." für "juratis" stehe:
      Wozu sollte das "vereidigt" gehören? Gehört es zu Actuarius, hängt der cand. dumm in der Luft herum. Gehört es zu cand - dann hängt der Actuarius.

      Anna Sara Weingart

      "Actuarius, candidatus juratis" = Gerichtsschreiber, Kandidat für Vereidigung
      "Actuarius juratus" = vereidigter Gerichtschreiber

      Um den Sinn von "Vereidigung" zu erklären; es war vermutlich ähnlich der Verbeamtung heutzutage:
      - "Gerichtsschreiber als Beamtenanwärter" (1733-1737)
      - "verbeamteter Gerichtsschreiber" (ab 1737)

      henrywilh

      Allerdings gibt es die Zeitzeugen in den Akten und sonstigen Hinterlassenschaften.
      Nach allem, was ich gefunden habe, ist die Antwort:
      Actuarius juratus = vereidigter/geschworener/"verbeamteter" Gerichtsschreiber
      richtig.
      Aber die Wortkombination "Actuarius cand. jur." scheint mir mit "Actuarius juratus" nichts zu tun zu haben. Ob es wirklich einen "Kandidaten zum vereidigten Aktuarius" gab? Und Ernst Nicolaus Hesse - "cand. jur. Auditor" - wäre dann Kandidat zum vereidigten Auditor gewesen?
      Dass "cand. jur." > candidatus iuris oder iurisprudentiae hieß, steht fest.
      Und man findet etliche "cand. jur.", die im 18. Jh. an Gerichten neu eingestellt werden, z.B. als Advokaten - nicht etwa als Advokaten-Kandidaten.
      https://books.google.de/books?id=k_V...0iuris&f=false
      Sie hatten also tatsächlich ihr Examen absolviert, waren aber halt noch kein "Dr.", so wie A.S.W. schon anfangs gesagt hat.
      Oft findet sich auch "Actuarius und cand. jur."
      Langer Rede, kurzer Sinn: Ich meine: "Actuarius cand. jur." = "Actuarius und candidatus iuris"

      fps

      richtig: der "cand." ist ein Kandidat, und zwar jemand, der im zweiten Abschnitt des Studiums steht und somit sich sozusagen berechtigte Hoffnungen auf einen erfolgreichen Abschluss des Studiums machen kann.
      In den Diplomstudiengängen avancierte man vom "stud." zum "cand.", sobald man die Zwischenprüfung erfolgreich absolviert hatte. Diese inoffiziellen Bezeichnungen wurden teilweise auch von den Hochschulverwaltungen verwendet.
      Mit der Promotion hat das nicht unbedingt etwas zu tun; nicht jedes Studium wird mit der Promotion abgeschlossen.
      Ich nehme für den vorliegenden Fall an, dass der Betreffende seine Abschlussprüfung noch nicht absolviert hatte, aber schon mit dem Studium soweit fertig war, so dass er eine Stelle antreten konnte.

      henrywilh

      Auch ich war mal "stud. ..." und dann, zwischen Hauptstudium und Examen "cand. ...". Und das hatte nichts mit Promotion zu tun.
      ABER im 18. Jh. wurden gemäß bei booksgoogle zu findender Belege "cand. jur."-s schon in Behörden eingestellt!
      Daraus folgere ich, dass sie schon ihr Examen hinter sich hatten (und bloß noch nicht den in Jura durchaus normalen Doktortitel).

      fps

      Zitat:
      Zitat von henrywilh
      Daraus folgere ich, dass sie schon ihr Examen hinter sich hatten (und bloß noch nicht den in Jura durchaus normalen Doktortitel).

      Na ja, das kann man folgern, muss man aber keineswegs.

      henrywilh

      Guter Einwand.
      Es kam mir nur plausibel vor, denn warum sollte z.B. ein herrschaftliches Gericht das Risiko eingehen, dass der als Advocatus oder Notarius Eingestellte noch durchs Examen fällt?
      Was ich nun aber finde, beweist, dass im 18. Jh. die Herren "studiosi et candidati" - also beide Gruppen! - sich (noch) bei Vorlesungen einschrieben, und das heißt doch, dass die candidati noch KEIN Examen hatten!
      https://www.uni-due.de/collcart/matr...710/rechts.htm

      fps

      Richtig, die candidati hatten in den meisten Fällen noch Vorlesungen zu absolvieren und "Scheine zu machen". Das geht auch aus dem hervor, was ich geschrieben hatte - sie waren candidati ab der Zwischenprüfung. Sie waren es aber auch noch, bis sie das Ergebnis der Abschlussprüfung in Händen hatten.
      Ich kann mir nun durchaus vorstellen, dass jemand schon eingestellt wird, auch wenn die letzte Abschlussprüfung noch nicht absolviert ist (vielleicht kannte jemand jemanden, der jemanden kannte ) bzw. auch wenn sie schon absolviert war, aber dem Bewerber die Urkunde noch nicht ausgehändigt worden ist.
      Doch nun ergibt sich für mich wieder eine neue Frage, und zwar aus der Liste, die du angehängt hast. Was, zum Kuckuck, ist ein iuris cultor? Jemand, der einfach nur Interesse an der Juristerei hat und sich deshalb einschreibt?

      henrywilh

      Mann, wir kommen ja von Stöckchen auf Steinchen, ob das noch ein Schw... interessiert?
      Die google-Ergebnisse sind nicht einheitlich.
      Hiernach war der cultor dasselbe wie der studiosus:
      https://books.google.de/books?id=WUU...cultor&f=false
      Hiernach war "cultor" ein Abschluss, mit dem man etwas anfangen konnte (unter "Leben":

      Hiernach wieder bloß Student:
      http://www.online.uni-marburg.de/fpm...reg=a&st=12630
      Dies aber ist das Glaubwürdigste, weil zeitgenössisch, und es sagt sogar noch etwas über unsern "Candidatus juris":
      https://books.google.de/books?id=p-p...cultor&f=false
      Nebenbei: Interessant, dass wikipedia aus der Reihe tanzt. Keine neue Erfahrung. Jeder Wikipedia-Artikel (natürlich nicht meine) ist mit Vorsicht zu genießen!

      Kommentar

      • usegen
        Erfahrener Benutzer
        • 19.11.2012
        • 370

        suscipiente

        Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1742
        Region, aus der der Begriff stammt: Grafschaft Hoya

        ich habe hier folgenden Taufpateneintrag:
        Spondebat mater puerpera (Mutter der Entbundenen) Adelheid Garrels von ..., suscipiente custos Ecclesia Jobst L. ...
        "Suscipiente" wird von Pons u.a. mit annehmen, aufnehmen, unternehmen übersetzt. Kann es sein, daß der Küster Jobst die Patenrolle während der Taufzeremonie stellvertretend für die auswärtige Großmutter übernommen hat? Ist/war eine solche Vertretung zulässig/verbreitet?

        gki

        die Formulierung "suscipiente" für den Taufpaten ist mir nicht unbekannt.
        Davon daß der Küster irgendwen vertritt steht da nichts.

        usegen

        Vielleicht sollte ich aber dennoch etwas ausholen. Normalerweise ähneln sich die Taufeinträge in der Zeit/ an dem Ort sehr stark. Erst kommt das Taufdatum, dann der Vatername, eventuell dann der Muttername, dann das Geburtsdatum, schließlich die Paten, und zwar in der Reihenfolge nummeriert, und am Ende der Taufname. Hier fehlt beim Pateneintrag die Nummerierung und die Formulierung "suspiciente" ist mir bisher nicht untergekommen.
        Der Eintrag fällt insofern auch aus der Reihe, da der Vater ein Hollandgänger war und zum Zeitpunkt der Geburt nicht anwesend. Die Geburt war gegen 14.30 Uhr und danach ging's dann gleich zur Taufe! Vielleicht war keine Zeit, die Oma einzuladen und der Küster war eh' in der Nähe ?

        Anna Sara Weingart

        suscipiente = übernehmen - Quelle: https://www.frag-caesar.de/lateinwoe...ersetzung.html
        Würde Deine Theorie stützen.
        Alternativ: vielleicht hat der Küster eventuell die Taufe durchgeführt, anstatt des Pfarrers?

        usegen

        interessante Idee, das könnte natürlich auch sein, wirft aber die Frage auf, ob ein Küster vertretungsweise taufen darf?
        Ich weiß, daß Hebammen befugt sind, eine Nottaufe durchzuführen, aber ich weiß nicht ob es sich hierbei um eine solche handelte. Für eine kritische Situation spricht, daß die Taufe offenbar unmittelbar nach der Geburt erfolgte, dagegen spricht aber, dass das Kind noch fast 2 Jahre lang lebte.

        Interrogator

        suscipere - (aus der Taufe) heben

        usegen

        "Aus der Taufe heben" ist ja wohl (zunächst) die Aufgabe bzw symbolische Handlung eines Paten. Pons kennt sogar noch eine weitere Bedeutung: "(ein neugeborenes Kind) vom Boden aufheben und als das seinige anerkennen". Aber es scheint mir (in diesem Fall) doch recht unwahrscheinlich, dass der Küster der Vater des Kindes ist !
        Darum nochmal die Frage: welche Rolle spielt der Küster bei dieser Taufe?

        Anna Sara Weingart

        der eigentliche Sinn der Gevatter (Taufpate) war ja nicht die Anwesenheit beim Taufakt, sondern die Übernahme einer langjährigen Verantwortung für das Kind, insbesondere falls dieses seine Eltern verlieren sollte.
        Neben Verwandten waren häufig auch reiche honorige Leute die Paten, die für eine größere Anzahl von Täuflingen Pate stehen konnten. Dass sie dann beim eigentlichen Taufakt nicht zugegen waren, kann man vermuten.
        Beispielsweise steht bei einer Person meines Stammbaums als Taufpatin die Herzogin von Württemberg, obwohl das Kind mit ihr weder sozial, noch geografisch, eine engere Beziehung hatte.

        usegen

        jetzt habe ich mich an einen anderen Eintrag erinnert und nochmal nachgesehen, da stand (vom selben Pastor):
        "die Fr. Gevatterin war die Fr. Superintendentin zur Nienburg, uxor Dorothea Balthasarius Friederici Lindes, in deren Nahmen es zur Tauffe hielte Dorothea Elisabeth Ludowigs, hiesigen Küsters Tochter".
        Dann gehe ich davon aus, dass in diesem Fall ebenfalls der Küster vertreten hat -nur dass diesmal zur Abwechselung die Lateinkenntnisse hervorgeholt wurden.

        henrywilh

        Ich plädiere entschieden dafür, Michaels absolut stimmigen Hinweis zu beachten, dass Formen von suscipi die Bedeutung "aus der Taufe heben" haben. Die Idee mit der Vertretung halte ich für abwegig.
        Sollten der Küster (custodis) und "suscipiente" zusammen gehören, muss das Wort nicht im Nominativ, sondern ebenfalls im Ablativ stehen: "custode": aus der Taufe gehoben durch den Küster.
        Sodann: Sofern es sich um den Küster "der Kirche" handelt, muss dort ecclesia im Genitiv stehen: "ecclesiae".
        Das alles (auch malus berechtigter Einwand) bringt mich zu dem Vorschlag, den korrekten Wortlaut, am besten einen Scan, des Textes vorzulegen.


        usegen




        henrywilh

        Ja, da steht tatsächlich custode und wohl auch ecclesiae.
        Dann bin ich's zufrieden, denn es bleibt dabei:
        "aus der Taufe gehoben durch den Küster der Kirche"
        Und:
        Balthasaris Friderici
        und auch das ist grammatisch in Ordnung

        usegen

        jetzt wo grammatische Klarheit herrscht bin ich trotzdem noch etwas verwirrt, was das bedeutet: hat der Küster nun den Pastor vertreten oder die Patin?

        henrywilh

        "suscipere infantem" heißt: "ein Kind aus der Taufe heben". Mit Stellvertretung hat das nichts zu tun.
        Der Küster war also Pate.
        https://books.google.de/books?id=K-9...fantem&f=false
        http://universal_lexikon.deacademic....er_Taufe_heben
        http://dictionary.reverso.net/german...0Taufe%20heben


        usegen


        dass ich noch nicht ganz überzeugt bin, denn warum steht dies dann nur beim 2. Paten? Hätte es nicht statt "spondebat" vor den beiden Paten stehen müssen, so ist es doch doppelt gemoppelt für den Küster?
        Spondebat mater puerpera Adelheid Garrels von Oerdinghausen Kirchspiels (abgekürzt) Vilsen, suscipiente custos Ecclesia Jobst L. ...
        Ich meine, dass "Spondebat" im Kichenbuch bereits des öfteren gesehen zu haben und habe es bisher mit "Paten" bzw Pate standen ..." übersetzt. Es folgte immer eine nummerierte Liste von Namen.


        spondebat = es gelobte, es verbürgte sich
        Vgl. hier:
        Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuch (Taufeintrag) Jahr, aus dem der Text stammt: 1685 Ort und Gegend der Text-Herkunft: Netze (Waldeck) Namen um die es sich handeln sollte: Backhaus Hallo zusammen, bei dem beigefügten Taufeintrag von 1685 (rechte Seite ganz oben) kann ich bis auf die Namen und Zahlen nichts

        Das ist offenbar etwas anderes als das "suscipere" (aus der Taufe heben = Pate sein). Es gibt bestimmt Leute, die sich da auskennen.
        Übersetzung:
        Es verbürgte sich die (als Entbindungshelferin tätige) Mutter Adelheid ... , Kirchspiel Vilsen, (und) aus der Taufe hob der Küster ...


        j.steffen


        nochmal zur Klärung eines Buchstabens/Kringels:
        Ich denke, es heißt tatsächlich
        mater puerperae, also die Mutter der "Geboren Habenden" (was die Vokabel puerpera auch heißen kann, neben: die Gebärende).
        Viele Grüße
        Uwe

        Kommentar

        • Victoria
          Erfahrener Benutzer
          • 25.12.2009
          • 667

          Wann war Dienstag nach Judica 1691

          Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1691
          Region, aus der der Begriff stammt: MSH

          bin gerade im ev. KB von Holdenstedt / Sachen-Anhalt über die Bezeichnung Dienstag nach Judica im Jahre 1691 gestolpert.
          Weiß jemand, wann das war - Datum?
          Was schreibe ich da als Geburtsdatum?

          StefOsi

          Passionssonntag (Dominica Passione / Judica): 29. März 1691
          Quelle: http://kirchenkalender.com/

          Victoria

          dann ist Dienstag nach Judica also der 31.03.1691.

          Kommentar

          • Birgo
            Benutzer
            • 24.07.2016
            • 15

            Begriff: Wirtschaftsbesitzer

            Jahr, aus dem der Begriff stammt: um 1900
            Region, aus der der Begriff stammt: Sudetenland - Böhmischdorf

            kann mir hier jemand den Begriff Wirtschaftsbesitzer erklären?
            Was ist der Unterschied von Grundbesitzer und Wirtschaftsbesitzer?

            Interrogator

            Ahnenforschung Familie Girsule; Jansdorf; Niederösterreich


            Anna Sara Weingart

            laut einer Person im Internet, Zitat:
            Ein "Wirtschaftsbesitzer" ist ein Häusler, der durch Erwerb von Ackerland Eigentum besitzt. Eine andere Bezeichnung hierfür ist ein "feldbegüterter Häusler".
            Ein Wirtschaftsbesitzer besitzt Ackerland und betreibt Landwirtschaft.
            Ein Grundbesitzer kann auch sonstiges besitzen und betreiben vermute ich mal. Also ein Überbegriff.

            henrywilh

            Richtig."Feldbegüteter Häusler" klingt auch gut.
            Nach den Quellen im Internet (echten, nicht privaten Webseiten) wurde die Landwirtschaft nur nebenbei betrieben; so erklärt sich z.B. "Tischlermeister und Wirtschaftsbesitzer" oder "Wundarzt und Wirtschaftsbesitzer".
            Offenbar bevorzug im österr. Raum.

            Huber Benedikt

            Auch im ehedem demokratischen Teil Deutschlands ,-)))
            http://www.arbeiten-in-der-ddr.de/be...w/wir-bis-wis/
            Ich bin auch der Auffassung, dass es einen Landwirt (dem der Hof selbst gehört) bezeichnet.

            mesmerode

            meine Großeltern in Schlesien hatten auch eine Wirtschaft,
            mit 20 ha. Kleinlandwirte.
            Nach der Flucht wurde von den Niedersachsen immer gesagt
            " Wieviel Wirtschaften gab es denn "
            Die gingen von Gastwirtschaften aus.

            Artsch

            ich stimme Henry zu.
            Ein Wirtschaftsbesitzer besaß so wenig, daß er nicht davon leben konnte. Es reichte gerade mal als Zubrot. Er genoß auch nicht dieselben Rechte, war den anderen reicher Begüterten nicht gleichgestellt. Auch konnten kaum Steuern von ihm erhoben werden. Das was er anbaute reichte nicht für seinen eigenen Verzehr, also einen Gewinn machte er auf keinen Fall.
            Wahrscheinlich bestellte man einen Garten oder ein Stück Feld mit Allerlei.

            zu DDR Zeiten gehörten den Landwirten weder der Boden noch die Ställe oder Scheunen.. Die LPG nutzte alles, der ehemalige Bauer wurde von der LPD beschäftigt, wenn er nicht einen anderen Beruf nach ging. Von den Kühen in seinen ehemaligen Ställen bekam er nicht mal Milch, die kaufte er wie alle anderen im Laden.
            Landwirt und Wirtschaftsbesitzer sind keine auswechselbaren Begriffe.
            Ein Landwirt kann einen Hof auch nur gepachtet haben.
            Einem Gutsbesitzer gehört das Gut, zu seinen eigenen Feldern kann er aber auch noch Felder oder Wald etc. dazu gepachtet haben. Er beschäftigt Landarbeiter usw....
            In Sachsen arbeitete der Gutsbesitzer nicht auf dem Feld. Er spielte eine ähnliche Rolle wie ein Industrieller.
            Ein Wirtschaftsbesitzer hatte keine Beschäftigten außer seiner Familie.
            Ein Grundbesitzer konnte ein Mietshaus zum Beispiel besitzen in dem er gar nicht selber wohnte. Ein Gut konnte er verpachtet haben. Er hatte auf jeden Fall Steuern zu bezahlen.
            Ein wichtiger Punkt ist aber auch, daß die Erträge ab 1900 stiegen, weil neuartiger Dünger aufkam. (Für den man aber auch das nötige Kleingeld brauchte.)
            Davon unabhängig gab es sowieso unterschiedliche Bodenqualitäten und damit unterschiedliche Erträge.

            52georg

            Dokumente meines Großvaters und meines Urgroßvaters (passen zum angegebenen Zeitraum, sind allerdings aus dem Weinviertel in Niederösterreich) weisen diese als Wirtschaftsbesitzer aus.
            Sie haben eine Landwirtschaft besessen und bewirtschaftet (ca 20 ha Ackerland, Weingärten, Preßhaus & Keller, Waldanteile, Hof mit Wohnhaus und Wirtschaftsgebäuden, Obst- und Gemüsegarten, Kühe, Schweine, Federvieh) von der sie mit Familie auch gelebt haben.

            Kommentar

            • Lischenbauer
              Benutzer
              • 17.09.2013
              • 31

              Abkürzung a.c. und r.c. Taufbuch

              Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1888
              Region, aus der der Begriff stammt: Hadviga, Slowakei

              Ich habe eine Seite aus einem Taufbuch, in dem vermutlich die Konfession der Eltern eingetragen ist. Ich bin mir jedoch unsicher welche Konfession sich hinter a.c. und r.c. verbirgt.

              Gast malu

              Mischehe: er evangelisch (ev. A. B.), sie katholisch (römisch-katholisch).

              Geufke

              könnte a.c. nicht auch die Abkürzung von altkatholisch sein?

              Gast malu

              es ist wohl eine kath. Matrik und "cath." steht dort für Katholiken.
              https://familysearch.org/ark:/61903/...443&cc=1554443
              Also könnte r.c. tatsächlich helvetische Konfession bedeuten. Wurde aber meist mit h. c. abgekürzt.

              Anna Sara Weingart

              Dazu Literatur: "Das Pfarr- und Decanat-Amt mit seinen Rechten und Pflichten in den k. k. österreichisch-deutschen Ländern", 1836
              SIEHE: Miniaturansicht angehängter Grafiken
              Angehängte Dateien
              Ich forsche nach Böhme, Rust, Bartel, Kasparek und Mendel. Lasst eine Nachricht da, wenn mehr Informationen erwünscht sind

              Kommentar

              • Dunkelgraf

                Vorname Büblin schon mal gelesen?

                Jahr, aus dem der Begriff stammt:
                Region, aus der der Begriff stammt: Oberfranken 1580
                Ist jemanden schon mal der männliche Vorname Büblin begegnet?
                Oder liest wer den Namen in der vorletzten Zeile anders?
                Von welchem Vornamen könnte das denn eine Koseform sein?

                gki

                so ganz erschließt sich mir der Eintrag gerade nicht, aber könnte "Büblin" nicht für ein männliches Kleinkind stehen? Einen kleinen Buben?

                Dunkelgraf

                nein, es ist eindeutig ein Taufeintrag. Ich gebe aber zu, dass der Pfarrer einen eher seltsamen Satzbau hatte, wenn man mal den Eintrag zum 29 September liest.
                1580
                September
                29 Hansen Gerlachs Fraw begraben worden. Item Kiliani Charges Haußfraw gelegen, Gevatterin Wolffen von Birgich Regina Haußfraw
                30 Büblin Behr zur Haarbrücken ein Sohn getauft Clauß Stiegelwalter daselbsten(Gevatter)
                Im Februar 1582 gibt es nochmal enen Taufeintrag des selben Vaters
                14 ist den Büblein Behr zur Haarbrücken ein Tochter getaufft Gevatterin Anna Bäbstin zu Kemmaten

                Anna Sara Weingart

                ich vermute Kosename oder ähnliches; es könnte hier sinngemäß bedeuten: der junge Behr
                Demnach wäre der Familienname Behr zu der Zeit wohl nicht so häufig gewesen, so dass dies zur Identifizierung genügte.
                Am Besten man erfasst alle Behr-Familien, um sich einen Überblick zu verschaffennd. Nach meiner Theorie dürften es ja dann nicht viele sein?
                Angehängte Dateien

                Kommentar

                • iehu
                  Erfahrener Benutzer
                  • 06.10.2009
                  • 637

                  zusätzliches Symbol hinter einem Währungssymbol

                  Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1728
                  Region, aus der der Begriff stammt: Alpirsbach (Württemberg)

                  ich benötige eure Hilfe beim Klären eines Symbols in einem Protokollbuch des Bergamts Alpirsbach für Polizei- und Gerichtssachen. Darin ist ein Verhör betreffs einer Schlägerei unter Bergleuten niedergeschrieben, einschließlich der Strafen für die Beteiligten
                  Der erste Absatz des Auszugs (s. Datei) lautet (Abk. aufgelöst):
                  Ingenieur Gottfrid Kaufmann
                  und Johannes Eckert,
                  welche die Händel gar
                  nicht angegangen, gleich-
                  wollen aber auf den Stocken [= Nachname des Opfers]
                  hefftig zugeschlagen, wie
                  obiger Baumann a.

                  4 Gulden 15 Kreuzer ??? . . . . . 8 Gulden 30
                  Kreuzer
                  Was bedeutet das mit ??? ersetzte Symbol? Kann es damit zu tun haben, dass zwei Leute 4 Gulden 15 Kreuzer Strafe zahlen müssen? Im zweiten Absatz sind wieder zwei Personen erwähnt, die bestraft werden. Ein Summenzeichen ist es wohl nicht, das würde eher direkt vor den 8 Gulden 30 Kreuzer stehen.
                  Andererseits steht am Ende des zweiten Absatz nur dieses unbekannte Symbol hinter der 2 ...

                  Dunkelgraf

                  möglicherweise heisst das rhl.
                  von den Gulden gab es nämlich die rheinländische Währung (rhl) oder leichte Gulden genannt und die fränkische Währung (frk) manchmal feste Gulden genannt.

                  didirich

                  vielleicht war es der fl = florentiner Gulden

                  rigrü

                  Vielleicht war der Schreiber ein bisschen durcheinander. Rechts stehen ja alle Beträge inklusiver der (Zwischen-?)Summe unten in Gulden und Kreuzer. Beim oberen Eintrag kommen Rechts 8 Gulden und 30 Kreuzer heraus, die ja genau jene zweimal 4 Gulden und 15 Kreuzen ergeben, die link stehen. Das Symbol dahinter (erinnert mich an eine Abkürzung für Taler) hat demnach für die Rechnung keine Bedeutung.
                  Unten steht anstelle des Guldenzeichens auf einmal die Abkürzung, die oben noch ohne Bedeutung war, und zwar an der Stelle, wo eigentlich wieder eine Abkürzung für Gulden stehen müsste. Vielleicht hat er die Abkürzungen an dieser Stelle verwechselt, was aber das obige Kürzel noch nicht erklärt.

                  Verano

                  Mein erster Gedanke; im oberen Bild steht die Abkürzung für Creuz- oder Silber thaler.
                  Und unten dann nur noch thaler.
                  Wie wurde aber die Gesamtsumme errechnet?

                  Kasstor

                  Idee: eine Abkürzung für rheinisch?? von wegen Fl. rh. ??

                  rigrü

                  Addition der Geldbeträge am rechten Rand. Anhand des Ausschnitts sieht man aber weder die Beträge weiter oben noch ob es sich bei der Summe um eine Gesamtsumme oder einen Übertrag handelt.

                  henrywilh

                  th + Abkürzungszeichen

                  iehu

                  Ich sehe, dass es sinnvoll gewesen wäre, dass ich den gesamten "Beschaid" eingestellt hätte - mein Fehler. Das folgt nun.
                  Es werden sechs Personen bestraft:
                  Beschaid
                  Dieweyelen Christoph Stock
                  mit David Baumann die
                  Händel zu erst angefangen,
                  denselben einer Verschwätzer-
                  ey beschuldigt, und nebst
                  ertheilten Schelt Worten
                  gegen ihme auch geschlagen,
                  alß wies derselbs, ohner-
                  achtet er alß Ursacher der
                  Händel die gröste Straf
                  verdinet hette, in An-
                  sehung seiner empfangenen
                  Schläge, und daß ihme die
                  Kleider am Leib zerrissen
                  worden, um 1 kl. Frevel
                  sträflich angesehen a.
                  3 Gulden 15 Kreuzer.
                  David Baumann, daß er
                  mit dem Stock die Händel
                  [S. 2]
                  angefangen, und an dem
                  ersten Herumschlagen nicht
                  vergnügt gewesen, sondern
                  ihne aufs neu wieder an-
                  gepackt, 1 kl. Frevel, und
                  wegen Ubertrettung des
                  Verbotts 1 Gulden. Zusammen
                  aber 4 Gulden 15 Kreuzer.
                  Ingenieur Gottfrid Kaufmann
                  und Johannes Eckert,
                  welche die Händel gar
                  nicht angegangen, gleich-
                  wollen aber auf den Stocken
                  hefftig zugeschlagen, wie
                  obiger Baumann a.
                  4 Gulden 15 Kreuzer ??? . . . . 8 Gulden 30 Kreuzer
                  Sodann die beede Steiger
                  Augustin Schlegel und
                  Jacob Heinrich Engelhard
                  die denen Händeln hetten
                  abhelffen können, unter
                  dem Vorwand des Ab-
                  wehrens aber selbsten mit
                  zugeschlagen, jeder a.
                  2 ??? . . . 4 Gulden
                  _________
                  20 Gulden [60 Kreuzer = 1 Gulden]

                  Evtl. hilft der ganze "Beschaid" bei der Lösung.
                  Das unbekannte Symbol ("th.") taucht nur dort auf, wo zwei Personen bestraft werden - oder das ist Zufall.Miniaturansicht angehängter Grafiken

                  henrywilh

                  Hilflose Idee (weil es nur bei zwei Personen steht):
                  Wenn es nicht "thaler" bedeutet - könnte es so etwa wie "theils" bedeuten?

                  Kasstor

                  dann ist es ja möglich, dass es irgendeine Abkürzung für gesamt, Summe, total oder so ähnlich ist. Da fällt mir nur noch nichts Passendes ein.

                  Anna Sara Weingart

                  theils (oder theil, antheils, antheilig) macht Sinn; finde ich auch gut.
                  4 Gulden 15 Kreuzer thl. [= jeweils anteilig]. . . . 8 Gulden 30 Kreuzer
                  ("thaler" kann man ausschließen, da es sich um Gulden und Kreuzer handelt)

                  rigrü

                  Das "teils" ist aber durch "jeder a" hinreichend zum Ausdruck gebracht und beim letzten Eintrag scheint es die Gulden-Abkürzung völlig zu ersetzen ...

                  Verano

                  Albertustaler, Königstaler, Kreuztaler, Reichstaler, Schildtaler, Silbertaler,
                  wahlweise mit th geschrieben. Ich weiß aber nicht, welche zeitgleich mit Gulden eine Währung bildeten.
                  Aber in der Zeit der Gulden Währung hat es auch -Taler gegeben.
                  Leider bin ich ganz schlecht mit dieser komplizierten Materie vertraut.
                  Mal laienhaft gesprochen, ein Taler war auf Grund seines Edelmetallgehalts ein anderer Begriff als Gulden. Hatte aber den gleichen Zählwert.
                  Denn zwei á 2 Taler entsprachen 4 Gulden.

                  didirich

                  th oder auch thl kann auch thut bedeuten.
                  ich habe es schon oft bei Zusammenzählungen auf Rechnungen gesehen.

                  Kasstor

                  So wie hier, das macht doch Sinn: https://books.google.de/books?id=tT4...hut%22&f=false

                  Verano

                  Das leuchtet mir jetzt ein.
                  Und thut habe ich bei mir schon oft in alten Rechnungen gesehen, bin aber hier nicht drauf gekommen.

                  iehu

                  Amüsant, wie sich unsere Vorfahren so ausgedrückt haben. Heute sagt man eher "2 x 5 Euro 20 Cent macht 10 Euro 40 Cent" - aber ob "tun" oder "machen", der Sinn ist der selbe.
                  Angehängte Dateien
                  Zuletzt geändert von iehu; 24.08.2016, 12:12.
                  Forschungsergebnisse und Hilfsmittel auf www.uwe-heizmann.de
                  Quellen zur südwestdeutschen Militärgenealogie auf www.uwe-heizmann.de/militaer.html
                  Quellen für die Biografien von Bergleuten in Baden-Württemberg auf www.uwe-heizmann.de/bergleute.html

                  Kommentar

                  • Jeanne
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.01.2014
                    • 1061

                    Friedrich als Mädchenname

                    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1850
                    Region, aus der der Begriff stammt: Brunshausen

                    ich habe bei meinen Forschungen eine Verwandte gefunden, die den Vornamen "Johanne Wilhelmine Friedrich" trägt. Gibt es dafür eine Erklärung, warum sie einen männlichen Namen in ihrem Vornamen hat. Eine ihrer Schwestern heißt Wilhelmine Friedrich Dorette Almstedt.

                    mesmerode

                    das war nicht ungewöhnlich, ebenso wurde Maria bei Männern hinzugefügt.
                    z.B. Rainer Maria Rilke

                    Friedrich

                    im Waldeck des 17./18. Jahrhunderts taucht oft der Name Erich bei Frauen auf. Das scheint nichts ungewöhnliches damals gewesen zu sein.

                    Verano

                    Ich finde es schon ungewöhnlich.
                    Vielleicht steckt bei „Friedrich“ ein Pensum preußischer Könige, bewundert von den Eltern, drin.
                    Ich weiß nur, dass Maria aus religiös-traditionellen Gründen als einziger weiblicher VN auch Jungen als Beinamen gegeben werden durfte.

                    Anna Sara Weingart


                    Vielleicht steht in den Taufeinträgen Friedricka oder Friedricke?

                    Suche BERTRAM in Alt Wallmoden, Gandersheim, Seesen/ Harz, Ulm, Baden (Schweiz), San Francisco (USA), Santa Clara (USA)
                    Suche HEUER in Pennsylvania
                    Suche EBERT in Plauen, Dresden, Stettin
                    Suche KLAPPER in Gierichswalde (Niederschlesien), Haselünne
                    Suche TAUX in Baumgarten (Niederschlesien)
                    Suche RAMMLER in Haselünne
                    Suche OLBINSKY in Rosenthal bei Peine, Nordstemmen, Burgstemmen
                    Suche alles zu Anna Dubsky Freiin von Wittenau


                    Alles fließt...

                    Kommentar

                    • Waltschrat
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.07.2016
                      • 151

                      Hausbuch, Hausbücher Definition?

                      Jahr, aus dem der Begriff stammt: Aktuell
                      Region, aus der der Begriff stammt: Allgemein

                      nach einer kontroversen Diskussion über den Begriff "Hausbuch" möchte ich das Forum fragen, wie dieser Begriff zu definieren ist. Es standen zur Diskussion:
                      1. Reine Besitzverhältnisse
                      2. (Kirchenbuchrelevante) Ereignisse in einem Haus (Geburten, Trauungen, Sterbefälle, ggf. inklusive Nr. 1)
                      Möglicherweise gibt es auch noch eine völlig abweichende Definition.

                      Gast malu

                      hier ein HAUSBUCH aus dem benachbarten Rheingau:
                      https://stadt.ruedesheim.de/seite/13...uch-nebel.html
                      https://daten2.verwaltungsportal.de/.../hausnebel.pdf

                      Anna Sara Weingart

                      laut Lexikon im Jahr 1793: http://www.zeno.org/Adelung-1793/A/H...as?hl=hausbuch

                      Xtine

                      der Begriff "Hausbuch" wird auch hier erklärt: http://wiki-de.genealogy.net/Hausbuch
                      Oder meinst Du ein "Häuserbuch"? http://wiki-de.genealogy.net/H%C3%A4userbuch
                      Oder etwas wie dieses Familienbuch, hier wurden die Bewohner nach Häusern erfaßt

                      Waltschrat

                      Die Beitrag von Malu über das Hausbuch Nebel sieht eher wie ein Haushaltsbuch bzw. ein Geschäftsbuch mit genauen Preisangaben aus.
                      Die deckt sich auch mit der Definition nach Anna Sara Weingart.
                      Der erste Beitrag von Christine führt weiter auf

                      Das ist eine Rezept- bzw. Herstellungssammlung von Handwerksverfahren. Ein "Haus" scheint einer Zunft bzw. einer Handwerkergruppe zu entsprechen. Somit hat "Haus" hier nichts mit konkreten Häusern (Immobilien) zu tun.
                      Der zweite Beitrag von Christine führt zu einem grammatikalischen Problem, vor dem ich bei meiner Fragestellung auch stand:
                      Heißt es nun Hausbuch, also ein Buch über ein Haus? Hausbücher, mehrere Bücher zu je einem Haus zusammengefasst in einem Folianten (Mappe, Schuber oder wie man es sonst noch bezeichnen will).
                      Heißt es Häuserbuch, also ein Buch mit mehren Häusern? Oder heißt es Hauschronik, wie ich es bezeichnen würde. Mit der Zusammenstellung Häuschroniken. Das vermeidet auf jeden Fall die Nähe zum Haushaltsbuch. Ich nähere mich damit den Ortschroniken an, die Ereignisse erfassen.
                      Als ich die Definition Häuserbuch (eigentlich so nicht gefragt) in der Quelle

                      gelesen habe

                      Zitat:
                      Ein Häuserbuch enthält die Besitzerfolge der Häuser in einer Stadt oder in einem Dorf.
                      musste ich zuerst stutzen, heißt das nun
                      Besitz-Erfolge im Sinne der Harry-Potter Häuser, die im gegenseitigen Wettstreit liegen und den Quaffel besitzen möchten?
                      Besitzer-Folge im Sinne eines Grundbuchs?
                      Meine Suche nach öffentlich zugänglichen Grundbüchern (aus dem Böhmischen) war bisher leider nicht sehr erfolgreich. Gleichzeitig frage ich mich, ob diese Definition für meine Stammbaumsuche zielführend ist.
                      Bei diesen Definitionen steht die bereits erstellte Information im Vordergrund. Meine Zielrichtung war eigentlich das Gegenteil, es sollten Einzelinformationen zu einem Neuen zusammengeführt werden.
                      Ich bin erstmals auf "Hausbücher" im Nordhessischen gestoßen. Dort gab es Orte, bei denen der Ahnenschwund offensichtlich war (Ortsnamen mit Wald... sind immer verdächtig). Hier kann man sich eigentlich nur an den für jedes Haus angelegte kirchliche Hausbuch voranhangeln. Wie wandern die Personen (meist die Frauen) in ein Nachbarhaus. Nach ca. 20 Jahren begann der Kindersegen. Aufgrund der "Patenvererbung" der Vornamen blieb die Variation der Vornamen sehr gering. Letztendlich waren alle mit allen verwandt und hatten noch die gleichen Vornamen.
                      Andererseits finden wir in den tabellarischen Kirchenbüchern die Spalte Hausnummer (nicht Häusernummer), die eigentlich sehr hilfreich ist.
                      Ich habe daher einfach für mich einen ersten Versuch gestartet, die "Lebensgeschichte" von einzelnen Häusern darzustellen und miteinander zu vergleichen.
                      http://forum.ahnenforschung.net/show...hlight=Scheibl
                      Hier lassen sich beispielsweise Umzüge von Häuslern (ohne Hausbesitz) zwischen den Höfen/Häusern entdecken, wenn Kinder nach ca. 2 Jahren im Nachbarhaus geboren werden.
                      Sollte keine handfeste Definition dagegen sprechen, werde ich diese Übersicht über ein einziges Haus "Hauschronik" nennen, womit sich "Hauschroniken" zusammenstellen lassen.

                      henrywilh

                      Die Verwendung des Wortes "Hausbuch" scheint nicht einheitlich zu sein. Was ich sicher weiß, weil ich das selbst zur Ahnenforschung verwendet habe: In der Stadt Hannover war ein "Hausbuch" ein von der Stadtverwaltung/Meldebehörde geführtes Buch, in dem sämtliche Bewohner mit ihren Zugangs- und Wegzugsdaten verzeichnet waren.

                      Waltschrat

                      Dank für diesen Hinweis. Genau darauf zielt meine Frage hin. Der Begriff "Hausbuch" hat somit viele Gesichter und kann daher mit einheitlich definiert werden.
                      Hier wird mit "Hausbuch" also als Einwohner-Melderegister bezeichnet.

                      Artsch

                      bei Wikipedia ganz gut erklärt unter: Hausbuch (DDR)
                      Hinzuzufügen ist noch die Kfz-Nummer und Wagen-Typ sowie die Farbe, falls man mit dem Auto aus dem "sogenannten Ausland" anreiste.
                      Von einer mir nicht namentlich bekannten Aufzeichnungsart, erzählte mir mein Vater (geb. 1929) aus seiner Kinder- und Jugendzeit in Sachsen.
                      Wanderer, die zu fortgeschrittener Stunde durch das Dorf kamen, wurden aufgehalten, mußten Papiere vorlegen und wurden über Nacht in der Arrestkammer eingeschlossen. Diese Vorgänge wurden notiert und eventuell weitergeleitet. Morgens nach einer Stärkung konnte weitermarschiert werden. Manchmal wuschen diese Leute auch ihre Kleidung im Ort oder unterzogen sie einer Reparatur. Auch wundgelaufene Füße mußten manchmal erst auskuriert werden.
                      Mein Vater lernte von klein auf, daß so mancher ein hartes Schicksal mit sich herumträgt. Es kamen auch welche, die es nicht ertrugen eingeschlossen zu sein. Bei einem wurde immer wieder eine Ausnahme gemacht.
                      Ob nun Ortsbuch oder Hausbuch oder eine noch ganz andere Bezeichnung, kann ich nicht sagen.

                      liseboettcher

                      In DDR Zeiten gab es in jedem Haus ein Hausbuch, bei uns - 16 Etagen - auf jeder Etage eines. Es wurde jeweils ein Hausbuchführer auf der Etage bestimmt oder konnte sich bewerben dafür? - weiß ich nicht. Alle Mieter und Familienmitglieder wurden eingetragen, dann auch ihre Besucher, die einige Tage blieben und bei der Familie schliefen - vor allem Besucher aus dem "Westen". Die Mieter waren verpflichtet ihren Besuch anzumelden, auch DDR - Bürger, die länger blieben. Westbesucher mußten sich auch an einer bestimmten Stelle bei der Polizei an- und abmelden mit ihrer Einreisegenehmigung (ich weiß nicht ob das so hieß). Manche Arbeitsstellen verlangten auch "Gesprächsprotokolle" - so bei der Trauerfeier für einen Onkel und uns mit den Westverwandten.
                      Der Hausbuchführer hatte auch einen Vorteil bekommen - eine zusätzliche Abstellkammer auf der Etage.
                      Ob die Hausbücher zum Ende der DDR von der Polizei oder einer anderen Stelle eingesammelt wurden oder was damit geschah, das ist mir nicht bekannt. Die Polizei war ja die jetzt Meldeamt genannte Dienststelle, sie wußten alles...... Datenschutz, der heutzutage manchmal übertrieben wird - wo blieb er?

                      Kommentar

                      • Jettchen
                        Erfahrener Benutzer
                        • 16.10.2011
                        • 1431

                        "anderer" Sohn

                        Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1690
                        Region, aus der der Begriff stammt: Bayreuth

                        Bei einem Heiratseintrg heißt es "nachgelassener eheleiblicher anderer Sohn".
                        Kann ich bei dieser Formulierung davon ausgehen, dass es genau zwei Söhne gab? (Den wesentlich älteren aus 1. Ehe habe ich schon gefunden.)

                        rigrü

                        Man kann davon ausgehen, dass mit dem "anderen" der zweite gemeint war. Weitere Schlüsse lassen sich nicht ziehen.

                        Kommentar

                        • Interrogator
                          Erfahrener Benutzer
                          • 24.10.2014
                          • 1983

                          Im Zusammenhang mit EUCHARISTIE: BINOTATION

                          Emsland; 1980

                          in einem Verzeichnis von Dokumenten fand ich den Begriff BINOTATIONEN
                          ein Umschlag oder Dokumentenkasten ist beschriftet mit BINOTATIONEN.
                          Es handelt sich um ein "Findebuch" eines Pfarrarchivs.

                          GunterN

                          Eucharistie ist die Danksagung, der (oder ein) Dank an Gott.
                          Das Wort Binotation teilen wir in Bi und Notation.
                          Notation ist ein System von Zeichen und Symbolen. Beim Abendmahl - Bi (= zwei) Brot (die Hostie) und Wein (das gewandelte Wasser).
                          Die Binotation als Zeichen der Erinnerung und der Einswerdung mit Gott.

                          Anna Sara Weingart

                          Also wenn man "Binotationen" ins Deutsche übersetzt dann könnte es heißen "Doppelte Anmerkungen" oder "Doppelkennzeichnungen".

                          Wallone

                          Vielleicht handelt es sich um eine Variante von "Bination":
                          http://www.kathpedia.com/index.php?t..._und_Trination

                          Interrogator

                          BINATION ist richtig - Tippfehler im Findbuch
                          Gruß
                          Michael

                          Kommentar

                          • Jettchen
                            Erfahrener Benutzer
                            • 16.10.2011
                            • 1431

                            D der AG

                            Jahr, aus dem der Begriff stammt: 18.Jh.
                            Region, aus der der Begriff stammt: Bayreuth

                            Ich bin auf mehrere "Doctores" (so vermute ich wenigstens) in einer Familie gestoßen.
                            Bei einigen heißt es "D der WW". Das heißt, denke ich, "Doktor der Weltweisheit" und wird Philosophie, Theologie und alte Sprachen beinhalten.
                            Bei einem, der den Naturwissenschaften, Medizin und Pharmazie zugewandt war, heißt es "D der AG". Wofür dürfte dieses "AG" genau stehen?

                            Anna Sara Weingart

                            AG = Arzneygelehrtheit, vgl. die Häufigkeit der Bezeichnung hier:
                            https://books.google.de/books?id=G4A...isheit&f=false

                            Kommentar

                            • Anna Sara Weingart
                              Erfahrener Benutzer
                              • 23.10.2012
                              • 15382

                              Npc

                              Jahr, aus dem der Begriff stammt:
                              Region, aus der der Begriff stammt:

                              vielleicht fällt euch etwas zum Beruf NPC ein, 16.-18.Jht. ?
                              z.B.
                              Modist, Schnellkardierer und NPC
                              Stadtschreiber und NPC
                              KiRatsVerw. und NPC
                              Substitut Weinsberg, Amtmann Gochsen, NPC
                              Stadt- und Amtsschreiber ebd. 1721, NPC 1725,
                              NPC, Skribent Stuttgart, Stadtschreiber Blaubeuren
                              Quelle: wkgo

                              Xylander

                              ich tippe auf notarius publicus caesareus - öffentlicher kaiserlicher Notar (das "kaiserlich" war wohl eine Formel für die Zulassung, also nicht "in kaiserlichen Diensten")
                              https://www.google.de/search?q=notar...Fe3G8Aea2oXIBQ

                              Anna Sara Weingart

                              Ja das scheint zu stimmen.
                              Ich hab mal eine Person gegoogelt. Ergebnis:
                              Quelle 1: "Georg Ludwig von Klein, NPC, fürstl. württ. ORat, Vizesekr. ebd. "
                              Quelle 2: "Georg Ludwig von Klein, Oberrat, Notar "

                              Frank K.

                              bei Fritz Verdenhalven, Familienkundliches Wörterbuch, Neustadt / Aisch, 1969, Seite 90f. finden wir:
                              "notarius publicus caesarius: kaiserl. öffentl. Notar" mit der Abkürzung "n.p.c."
                              Viele Grüße

                              Kommentar

                              • paulw
                                Benutzer
                                • 07.11.2013
                                • 5

                                Berghautboist

                                Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1886
                                Region, aus der der Begriff stammt: Dresden - Potschappel - Freital

                                Mein Urgroßvater stand in einem Adressbuch als: BERGHAUTBOI... vielleicht Berghautboist?
                                Welche Arbeit war das? Es war im Jahre 1886 in der Stadt Potschappel - jetzt Freital.

                                animei

                                Hier mal ein Beispiel: http://www.drechslerei-stephani.de/shop-32-2011.html

                                paulw

                                karl r 1886.pdf

                                Anna Sara Weingart

                                Er war ein Hautboist - https://da.wikipedia.org/wiki/Hautboist
                                Er bließ aber wahrscheinlich ein Russisches Horn - https://de.wikipedia.org/wiki/Russische_H%C3%B6rner
                                https://books.google.de/books?id=Ihb...tboist&f=false
                                Bild: http://www.akpool.de/ansichtskarten/...hautboist-1831
                                Zuletzt geändert von paulw; 01.09.2016, 21:39.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X