Bedeutung der Bezeichnung als "Hr." bzw. "Herr" im Kirchenbuch

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • drsell
    Benutzer
    • 05.09.2016
    • 43

    Bedeutung der Bezeichnung als "Hr." bzw. "Herr" im Kirchenbuch

    Guten Tag,

    kann mir jemand sagen, welche Bedeutung die Bezeichnung "Hr." oder "Herr" vor dem Namen in den württembergischen Kirchenbüchern hatte? Während die meisten Personen lediglich mit dem Namen aufgeführt sind, werden einige als "Herr" bezeichnet. War dies ein Hinweis auf einen besonderen gesellschaftlichen Status?

    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!

    Viele Grüße,
    Benjamin
  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 7419

    #2
    Hallo Benjamin,

    es wäre in diesem Kontext gut zu wissen, ob die in Rede stehenden Kirchenbücher aus der Stadt oder vom Dorf waren.

    Viele Grüße
    consanguineus
    Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

    Kommentar

    • drsell
      Benutzer
      • 05.09.2016
      • 43

      #3
      Hallo consanguineus,

      vielen Dank für deine schnelle Antwort. Konkret geht es um Stuttgarter Kirchenbücher. Ein Beispiel wäre der Hochzeitseintrag von Johann Christoph Leudreutter/Laidreuter/Laidreiter aus dem Jahre 1737, wo dieser als "Hr. Johann Christoph Leudreutter, Scribent allhier, ledig" bezeichnet wird.

      Kommentar

      • consanguineus
        Erfahrener Benutzer
        • 15.05.2018
        • 7419

        #4
        Der Bürgerstand brachte es häufig mit sich, daß jemand als Herr tituliert wurde. Pastoren, Juristen, Beamten stand es wohl auch zu. Allgemein Würdenträger.
        Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

        Kommentar

        • drsell
          Benutzer
          • 05.09.2016
          • 43

          #5
          Vielen Dank. Das macht Sinn, genannte Person war wohl in der Herzöglichen Verwaltung (Rentkammer o.ä.) tätig. Also quasi als Beamter.

          Kommentar

          Lädt...
          X