frühbulicken 1686 und 1689 in Spandau

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  • assi.d
    Erfahrener Benutzer
    • 15.11.2008
    • 2776

    #61
    Hallo Leute,

    ich habe nur die ersten 10 posts gelesen, daher seht es mir bitte nach, falls jemand die gleiche Idee hatte wie ich:

    mir kam sofort das "zu früh erblickt" in den Sinn. Also ein Kind, das nach der Hochzeit nicht die 9 Monate eingehalten hat sondern zu früh das Licht der Welt erblickte, weil die Eltern schon vorher......

    Möge es helfen
    Astrid

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    • Malte55
      Erfahrener Benutzer
      • 02.08.2017
      • 1625

      #62
      Moin,
      ganz frisch gefunden und da es auch dasselbe umschreibt, packe ich es mal hier mit rein. Der Pastor stammt aus Rathenow.
      Frühripchen aus dem Jahr 1731



      LG Malte
      Zuletzt geändert von Malte55; 11.08.2021, 08:36.

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      • henrywilh
        Erfahrener Benutzer
        • 13.04.2009
        • 11862

        #63
        Warum erinnert mich diese "frühbülicken"-Sache irgendwie an den BREXIT
        Schöne Grüße
        hnrywilhelm

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        • sonki
          Erfahrener Benutzer
          • 10.05.2018
          • 5714

          #64
          Ich mache mal den Spielverderber und werfe aus Spaß noch eine andere Deutung hinzu:

          Aus "Mittelniederdeutsche Grammatik: nebst Chrestomathie und Glossar"
          büken (= büliken, billigerweise)

          billigerweise in der Bedeutung von berechtigt, legitim.

          früh-büliken = früh-legitim - also legitimes Kind, aber für die Kirche zu früh ;-)
          ¯\_(ツ)_/¯

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          • EmWe
            Erfahrener Benutzer
            • 17.07.2012
            • 364

            #65
            Hallo zusammen,
            hat ja schon seit einigen Monden niemand mehr was gepostet...
            (Mindestens) in Süd-Ostfalen wurde der Begriff Boleken (Böleken) für die Kinder zweier Brüder gebraucht, also wenn man die Vettern und Basen (heute Cousins und Cousinen) insgesamt meinte (Gebhardi, Johann Ludwig Levin: historisch-genealogische Abhandlungen, 1762, S. 161).
            Konkret bin ich über den Begriff im UB Magdeburg gestoßen, wo ein Mann in einer verworrenen Situation zur Zinszahlung an einen Gläubiger verurteilt wird:
            Hans Wittekop für sich und in Vormundschaft syner boleken, myt den he noch in sampnden gudern, darmede sze von orem vadere beervet sin, ungeszundirt sittet
            Das war ca. 1479 oder etwas später. Und dieser Hans hatte einen kurz vorher verstorbenen Vater Cone und einen ebenso kurz vorher verstorbenen Onkel Heyne, von beiden gab es überlebende Kinder.
            LG, EmWe
            Gesucht werden:
            Germershausen, Marina Christina, * wo? ca. 1666
            Götze, Caspar, Maurer in Geithain, * wo? ca. 1663
            Heinecke, Johann George, in Aschersleben, * wo? ca. 1702
            Lindner, Heinrich, Carabiner in Neuhaldensleben, * wo? ca. 1768
            Liesegang, Gottfried, in Magdeburg, * wo? um 1720, oo (H/T)ermissen
            Schreyer, Johann Balthasar, Hammerschmied in Katzhütte, * wo? ca. 1712
            Wittig, Christian, Blechmeister in Burgkhammer, * wo? ca. 1675

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