Zehntbeständer

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  • Scherfer
    Moderator

    • 25.02.2016
    • 2752

    #1

    Zehntbeständer

    Hallo zusammen,

    zu einer meiner Vorfahrenfamilien steht in einer Dorfchronik von Heldenbergen, Hessen, der Vermerk "Mainzer Zehntbeständer". Nun ist mir zwar klar, dass das irgendwie mit der Zehntsteuer zu tun haben muss, aber was genau bedeutete dieser Begriff?

    Danke und viele Grüße
  • katrinkasper

    #2

    Kommentar

    • Scherfer
      Moderator

      • 25.02.2016
      • 2752

      #3
      Hallo Katrin,

      danke für die schnelle Antwort. "Zehntbeständer" ist also das Gleiche wie "Zehntpächter". Aber was heißt das denn nun? Dass Grundstücke von Mainzer Besitzern gepachtet wurden und auf diese Grundstücke eine Zehntsteuer gezahlt werden musste?

      Kommentar

      • holsteinforscher
        Erfahrener Benutzer
        • 05.04.2013
        • 2532

        #4
        Moinsen Scherfer,
        so kann man es verstehen, ein Verhältnis zwischen Verpächter u. Pächter.
        Grüsse von der Kieler-Förde
        Roland
        Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
        Roland...


        Kommentar

        • Scherfer
          Moderator

          • 25.02.2016
          • 2752

          #5
          Moin und danke!

          Kommentar

          • mawoi
            Erfahrener Benutzer
            • 22.01.2014
            • 4081

            #6
            Hallo Scherfer,

            man konnte das Recht, den Zehnten einzutreiben, pachten.
            In der Gegend (Lüneburger Heide), mit der ich mich beschäftige,
            wurde jeweils für einen bestimmten Zeitraum das Recht, den Kälberzehnten oder den Fleischzehnten usw. einzutreiben, der eigentlich dem Grundbesitzer zustand, im Voraus an den Meistbietenden versteigert.
            VG
            mawoi

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            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 17534

              #7
              Hallo

              Zehntbestand = Verleihung / Verpachtung des Zehnten
              Zehntbeständer = Pächter des Zehnten
              Quelle: http://woerterbuchnetz.de

              "Mainzer Zehntbeständer" = Pächter des Zehnten, welches dem Mainzer Fürstbistum zusteht. Also vom Mainzer Fürstbistum wird das Recht gepachtet, den Zehnt einzustreichen.
              Gruss
              Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 13.07.2017, 14:14.
              Viele Grüße

              Kommentar

              • Scherfer
                Moderator

                • 25.02.2016
                • 2752

                #8
                Vielen Dank nochmals, damit ist meine Frage gut beantwortet!

                Kommentar

                • inge
                  Erfahrener Benutzer
                  • 29.11.2007
                  • 172

                  #9
                  Zitat von Anna Sara Weingart
                  Hallo

                  Zehntbestand = Verleihung / Verpachtung des Zehnten
                  Zehntbeständer = Pächter des Zehnten
                  Quelle: http://woerterbuchnetz.de
                  Vielen Dank für den hilfreichen Link.
                  LG
                  inge

                  Kommentar

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