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  • eisbear01
    Benutzer
    • 05.09.2016
    • 37

    Einschätzung benötigt

    Hallo,

    ich benötige Eure/ Ihre Erfahrungen zu folgenden Thema:

    Einige meiner Vorfahren sind in die USA ausgewandert. Sie stammen alle aus dem Ort Himmelkron und wanderten nach St. Louis aus. Direkten Kontakt haben wir leider keinen mehr.
    Als Hintergrund wäre noch zu wissen, dass es in Himmelkron 2 Familien mit dem Namen Gewinner gibt. Aus beiden Häusern gibt es Auswanderer nach St- Louis.

    Ich war bereits im Kirchenamt und aber angefangen die KB zu durchsuchen.
    Dabei bin ich auf folgenden Eintrag gestoßen:

    Johann Georg Gewinner; geb. 21.12.1881 in Himmelkron

    Bei Ancestry habe ich einen Eintrag in den Hamburger Passagierlisten für eine Überfahrt mit der Palatia am 14.01.1900 gefunden und 2 Einbürgerungsurkunden aus verschiedenen Jahren. Einmal Johann Georg Gewinner aus dem Jahre 1912 und eine von einem John George Gewinner aus dem Jahr 1914.
    Die Geburtsdaten und Orte sind identisch und stimmen mit dem KB-Eintrag überein.

    Sind es die gleichen Personen? Die Namen werden doch sicher mit Zeit an die Sprache angepasst und ab wann und mit welchen Voraussetzungen konnte jemand eingebürgert werden?

    Vielen Dank für Eure/ Ihre Hilfe oder Meinungen

    Viele Grüße
    Marco Müller
    Angehängte Dateien
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 28938

    #2
    Hallo Marco,


    ich denke schon, daß die beiden Urkunden für die selbe Person ausgestellt wurden.
    Da obendrüber steht, daß die Urkunde nach 7 Jahren ungültig wird, brauchte er vermutlich eine neue.
    Das Ausstellungsdatum ist übrigens 1914 und 1921, das passt dann mit den 7 Jahren.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • eisbear01
      Benutzer
      • 05.09.2016
      • 37

      #3
      Hallo Christine,

      ja, stimmt. Das habe ich komplett überlesen. Aber, ich frage mich, warum er es nach 7 Jahren erneuern muss? Die amerikanische Staatsbürgerschaft ist doch bestimmt auch unbegrenzt gültig und die Auswanderer wurden ja aus der bayerischen Staatsbürgerschaft entlassen. Dann wären sie ja staatenlos?

      Kommentar

      • Xtine
        Administrator

        • 16.07.2006
        • 28938

        #4
        Das Dokument ist abgelaufen, nicht die Staatsbürgerschaft.
        Bei uns braucht man auch aktuelle Urkunden bzw. neue, wenn man z.B. heiraten will. Da reicht die Urkunde, die evtl. vor 20/30/40 Jahren zur Geburt ausgestellt wurde auch nicht mehr.
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

        Kommentar

        • Kai M
          Erfahrener Benutzer
          • 06.07.2017
          • 232

          #5
          Zitat von eisbear01 Beitrag anzeigen
          Hallo Christine,

          ja, stimmt. Das habe ich komplett überlesen. Aber, ich frage mich, warum er es nach 7 Jahren erneuern muss? Die amerikanische Staatsbürgerschaft ist doch bestimmt auch unbegrenzt gültig und die Auswanderer wurden ja aus der bayerischen Staatsbürgerschaft entlassen. Dann wären sie ja staatenlos?
          Hallo Marco,

          dieses Dokument ist nur die "Declaration of Intention". Damit hat man noch keine US Staatsbürgerschaft. Es sind daher keine Einbürgerungsurkunden.
          So wie sich die Urkunde von 1921 liest, hat er immer noch die Deutsche Staatsbürgerschaft.

          Viele Grüße
          Kai

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          • eisbear01
            Benutzer
            • 05.09.2016
            • 37

            #6
            Hallo Kai,

            dann ist das wohl so eine Art "Green Card". Er hatte wohl einen Aufenthaltstitel, der alle 7 Jahre verlängert werden konnte oder musste. Die US-Einbürgerung wäre dann wohl der Naturalization Act.

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