moin
Die von uns u.a. hier im Forum ausgewerteten Kirchenbücher, Erbschaftsbriefen p.p. basieren ausschliesslich auf rechtlichen Abstammungsverhältnissen und bilden die Grundlage für Verwandtschaft und Stammbäume.
Ich sehe keinen rechten Sinn und auch keine ausreichenden Möglichkeiten einen nur und nur auf biologischer Abstammung basierenden Stammbaum erstellen zu wollen.
Eine Diskussion finde ich es schon wert wie man verfahren soll, wenn sich eine Diskrepanz zwischen rechtlicher Abstammung (die ja auch sämtliche erbrechtlichen Ansprüche erfasst) und biologischer (z.B. durch Gentest) in der näheren Abstammungsreihe herausstellt.
Die von uns u.a. hier im Forum ausgewerteten Kirchenbücher, Erbschaftsbriefen p.p. basieren ausschliesslich auf rechtlichen Abstammungsverhältnissen und bilden die Grundlage für Verwandtschaft und Stammbäume.
Ich sehe keinen rechten Sinn und auch keine ausreichenden Möglichkeiten einen nur und nur auf biologischer Abstammung basierenden Stammbaum erstellen zu wollen.
Eine Diskussion finde ich es schon wert wie man verfahren soll, wenn sich eine Diskrepanz zwischen rechtlicher Abstammung (die ja auch sämtliche erbrechtlichen Ansprüche erfasst) und biologischer (z.B. durch Gentest) in der näheren Abstammungsreihe herausstellt.
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