Von Plettenberg Adelstitel

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  • Engelhard ,Hans- günter
    Benutzer
    • 15.04.2010
    • 30

    Von Plettenberg Adelstitel

    Hallo Versierte und freundliche Helfer!

    Ein teil unserer Familie ist verwandt mit den von Plettenberg und Schwarzenberg, die Urgroßmutter war eine Plettenberg und heiratete einen Heymons. Darf der Nachkomme das Adelszeichen führen obwohl die Heymons ihren adeligen Titel ablegten? Bitte um Antwort und Danke!
    Alles Denkbare ist machbar.
  • Andi1912
    Erfahrener Benutzer
    • 02.12.2009
    • 4516

    #2
    Adelstitel führen

    Hallo Hans-Günter,

    Zitat von Wikipedia (Adel)
    ... Nach dem Ende der Monarchie wurde in Artikel 109 der Weimarer Verfassung (Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919) bestimmt: „Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.“ Die von den Fraktionen der USPD und SPD in der Nationalversammlung beantragte Formulierung „Der Adel ist abgeschafft“ wurde nach längerer Diskussion am 15. Juli 1919 abgelehnt.
    Und auch eine "adelige Namensänderung" ist mehr als schwierig - siehe: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/adel.htm

    Ist Deine Frage damit hinreichend beantwortet?

    Viele Grüße, Andreas

    Kommentar

    • Lenz
      Erfahrener Benutzer
      • 08.07.2007
      • 421

      #3
      Waren die "Heymons" den jemals adelig? Und wenn ja, wann wurde der Adel denn abgelegt?

      P.S. Es gab und gibt auch bürgerliche Familien mit dem Namen "Plettenberg".

      Gruß Lenz

      Kommentar

      • dirkpeters
        Erfahrener Benutzer
        • 21.10.2008
        • 813

        #4
        Zitat von Engelhard ,Hans- günter Beitrag anzeigen
        Hallo Versierte und freundliche Helfer!

        Ein teil unserer Familie ist verwandt mit den von Plettenberg und Schwarzenberg, die Urgroßmutter war eine Plettenberg und heiratete einen Heymons. Darf der Nachkomme das Adelszeichen führen obwohl die Heymons ihren adeligen Titel ablegten? Bitte um Antwort und Danke!
        Klare Antwort: Nein.

        Da Adelstitel und Adelsprädikate seit 1919 nur noch Namensbestandteile sind wäre das Hinzufügen eines weiteren Bestandteiles eine Namensänderung, für die im deutschen Namensrecht enge Grenzen gesetzt sind.

        Eine Zugehörigkeit zum historischen Adel ist vermutlich ebenfalls nicht gegeben, da mit der Ehe einer adligen Dame mit einem bürgerlichen Herrn, deren Zugehörigkeit zum Adel nicht auf Ehemann und Kinder übergeht.

        Viele Grüße

        Dirk
        Familienforschung Peters - Datenbank - OFB Schillingstedt

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