Adelstitel reaktivieren

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  • poettchen
    Neuer Benutzer
    • 15.07.2012
    • 2

    Adelstitel reaktivieren

    Ich bin adeliger Herkunft aber mein Adelstitel wird aktuell in meinem Pass nicht angeführt. Hier die Geschichte.

    1. Bis 1918 österreichisch- ungarischer Staatsbürger: Hans Baron Müller von Meierhausen (fiktiver Name)

    2. Zwischen 1918 und 1945: ungarischer Staatsbürger: Adelstitel blieb gleich

    3. 1945: Verlust des Adelstitels in Ungarn
    4. 1956: Flucht nach Österreich: österreichische Staatsbürgerschaft: Adelstitel weiterhin ungültig.

    Wie ist nun die Situation wenn ich deutscher, schweizerischer oder liechtensteinischer Staatsbürger werden sollte?

    Laut meiner Informationen:

    1. Deutschland:Akzeptiert nur den im letzten Pass genannten Namen, daher ohne Adelstitel. Kann dies irgendwie umgangen werden?

    2. Schweiz: Akzeptiert grundsätzlich nur "von" und "zu" aber keine Titel wie Baron, Graf etc. Kann ich mich da Hans Müller von Meierhausen nennen oder gilt hier auch die Regel mit der 1:1 Übernahme des letzten angeführten Namens?

    3. Liechtenstein: Wie ist da die Regelung in so einem Fall? Das Land ist ja historisch stark an das alte Österreich-Ungarn durch die Furstenfamilie gebunden und ich gehe davon aus dass Adelstitel dort immer Gültigkeit hatten, oder?

    Beste Gruesse
    Hans
  • Johannes v.W.
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2008
    • 1150

    #2
    Hallo Hans, willkommen im Forum.

    Zitat von poettchen Beitrag anzeigen
    1. Deutschland:Akzeptiert nur den im letzten Pass genannten Namen, daher ohne Adelstitel. Kann dies irgendwie umgangen werden?
    Nein. Es ist ein bisweilen verbreiteter Irrtum, dass es in D noch Adelstitel gaebe. Auch hier wurde mit Ende der Monarchie der Adel abgeschafft. Die historischen Titel wurden als Namensbestandteile, sog. Namenszusaetze (da geschlechtsveraenderlich und nicht alphabethisch relevant) uebernommen. Nach europaeisch-harmonisiertem Recht zaehlt inzwischen der Name der Geburtsurkunde. Auch bei einer Einbuergerung.

    Zitat von poettchen Beitrag anzeigen
    2. Schweiz: Akzeptiert grundsätzlich nur "von" und "zu" aber keine Titel wie Baron, Graf etc. Kann ich mich da Hans Müller von Meierhausen nennen oder gilt hier auch die Regel mit der 1:1 Übernahme des letzten angeführten Namens?
    Das entspricht auch meinem Kenntnisstand der Dinge.

    Zitat von poettchen Beitrag anzeigen
    3. Liechtenstein: Wie ist da die Regelung in so einem Fall? Das Land ist ja historisch stark an das alte Österreich-Ungarn durch die Furstenfamilie gebunden und ich gehe davon aus dass Adelstitel dort immer Gültigkeit hatten, oder?
    Ich glaube Liechtenstein ist da aehnlich wie die Schweiz, weiss es aber nicht genau. Eines ist hier aber klar: bereits eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten ist sehr schwer, die Staatsbuergerschaft zu erlangen so gut wie unmoeglich. In den seltenen Faellen wird in dem kleinen Laendchen eine Volksbefragung durchgefuehrt, die fast immer negativ endet.


    Es gibt uebrigens auch den umgekehrten Fall der Einbuergerung Deutscher nach Oesterreich. Im Fall einer bekannten Prager Familie, Grafen von K., hatten diese nach dem 2. WK die deutsche Staatsbuergerschaft. Ein Sohn, der in A lebt und verheiratet ist, hat sich dort eingebuergert und die Behoerden wollten den Namen so nicht uebernehmen. Er hat geklagt und gewonnen. Einziger Wermuthstropfen, das oesterreichische Gesetz kennt keine geschlechtsspezifischen Namen, so ist seine Frau ebenfalls Frau "Graf von K."

    Viele Gruesse
    Johannes
    Dergleichen [genealogische] Nachrichten gereichen nicht nur denen Interessenten selbst, sondern auch anderen kuriosen Personen zu einem an sich unschuldigen Vergnügen; ja, sie haben gar oft in dem gemeinen Leben und bei besonderen Gelegenheiten ihren vielfältigen Nutzen. Johann Jakob Moser, 1752

    Kommentar

    • norddeutscher
      Erfahrener Benutzer
      • 02.06.2012
      • 151

      #3
      Moin Hans,

      Ich gehe mal davon aus das du selber den Adelstitel nie getragen hattest, sondern nur deine Vorfahren, (Opa, Uropa), und auch nur die hätten dann eventuell darauf einen "Anspruch".
      Du selber bist dementsprechend auch nur bürgerlich geboren gehe ich davon aus, jetzt frage ich mich wozu einen Adelstitel wenn man ihn selber nie erlangt oder irgendwie erworben hat.
      Nur eine Verwandtschaft mit Adeligen berechtigt ja noch immer nicht, das man ihn auch selber tragen darf.

      Schönen Sonntag

      Kommentar

      • Ostpreussin
        Erfahrener Benutzer
        • 17.06.2012
        • 932

        #4
        Was heißt denn "1945: Verlust des Adelstitels in Ungarn"?
        Viele Grüße von der Ostpreussin

        "Der Umgang mit Büchern führt zum Wahnsinn" (Erasmus von Rotterdam)

        Kommentar

        • Hina
          Erfahrener Benutzer
          • 03.03.2007
          • 4661

          #5
          Wenn Du selbst der fiktive Hans Baron Müller von Meierhausen wärst und die Adelstitel bei Geburt geführt hast, ist auch nicht unbedingt in Deutschland bereits das letzte Wort gesprochen. Es gab durchaus schon Einzelfälle, die eine öffentlich rechtliche Namensänderung in dieser Hinsicht durchgeklagt haben. Da braucht man aber eine mehr als triftige Begründung, warum man seinen Namen ändert und einen sehr nachsichtigen Richter. Möglich wäre es aber theoretisch. Bist Du allerdings schon nicht mit den Adelstiteln geboren, dürfte es in den meisten Ländern wenig Hoffnung geben. Ausnahme bildet da aber mindestens Dänemark. Sowie Du die dänische Staatsbürgerschaft erlangt hast, könntest Du Deinen Namen sofort ändern, selbst wenn nur Deine Vorfahren den Adelstitel führten, Du selbst aber ohne geboren wurdest. In Dänemark wäre das nichtmal ein großer Verwaltungsakt. Einziges Problem: die dänische Staatsbürgerschaft kann man nicht einfach mal so eben erlangen.

          @Johannes
          So eine ähnliche Nummer hat mal das Familiengericht in Freising mit einer bekannten durchgezogen . Die hieß dann auch XXX Freiherr v. ZZZZ. Musste natürlich geändert werden, was dann aber nur wieder mittels Klage ging.
          "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

          Kommentar

          • Lenz
            Erfahrener Benutzer
            • 08.07.2007
            • 421

            #6
            Dazu folgender Link:

            Kommentar

            • gki
              Erfahrener Benutzer
              • 18.01.2012
              • 4858

              #7
              Er könnte ja auch nach England gehen und seinen Namen per "deed poll" ändern...
              Gruß
              gki

              Kommentar

              • Johannes v.W.
                Erfahrener Benutzer
                • 02.05.2008
                • 1150

                #8
                Da die Moderatorin in den wohlverdienten Ferien weilt und nur sporadisch vorbeischaut, erlaube ich mir nun an ihrer Stelle abschliessend anzumerken, dass zum Thema bereits mehr als genug bzw. alles notwendige gesagt wurde.
                Der Anfrager hatte sich auch selbst, wie man merkt, bereits im Vorfeld schlau gemacht.
                Sofern nicht noch detaillierte familienkundliche Fragestellungen anliegen, die die eigentlichen Themenkomplexe dieses Forums bilden, kann der Fragesteller gerne auch selbst das Netz durchkaemmen und zu eventuellen hilfreichen Kontakten vorstossen. Das muessen wir hier nicht uebernehmen.

                In diesem Sinne schoene Ferien
                Johannes v.W.
                Zuletzt geändert von Johannes v.W.; 15.07.2012, 20:45.
                Dergleichen [genealogische] Nachrichten gereichen nicht nur denen Interessenten selbst, sondern auch anderen kuriosen Personen zu einem an sich unschuldigen Vergnügen; ja, sie haben gar oft in dem gemeinen Leben und bei besonderen Gelegenheiten ihren vielfältigen Nutzen. Johann Jakob Moser, 1752

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                • poettchen
                  Neuer Benutzer
                  • 15.07.2012
                  • 2

                  #9
                  Vielen Dank für die Antworten. Ein paar Klarstellungen.

                  * Ich bin 40 Jahre alt und mein Adelstitel ist in meinem Geburtsschein nicht mehr angeführt worden. Mein Vater ist vor 1945 in Ungarn geboren und trägt den Adelstitel in seinem Geburts- und Taufschein.

                  * ich koennte sowohl die deutsche als auch die schweizerische, und möglicherweise auch die Liechtensteinische Staatsbürgerschaft annehmen. Was die Voraussetzungen sind etc ist nicht Gegenstand meiner Frage. Ich wollte nur wissen ob jemand weiss wie die liechtensteinischen Behörden mit diesen Titeln umgehen, wenn jemand Liechtensteiner wird, der einen Adelstitel als Bestandteil seines Namens hat, auch wenn der ungarische bzw. österreichische Staat diesen Namensbestandteil aus politisch motivierten Gründen nicht anerkennt?

                  * Mir ist bekannt dass in Deutschland Adelstitel Bestandteil des Namens sind.

                  Beste Gruesse
                  Hans
                  Zuletzt geändert von poettchen; 15.07.2012, 20:37.

                  Kommentar

                  • Johannes v.W.
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.05.2008
                    • 1150

                    #10
                    Hallo Hans, schoen dass dir z.T. geholfen werden konnte.
                    Fuer eine Anfrage in Liechtenstein bietet sich an, sich dort direkt an die oeffentlichen Stellen oder entsprechende Kanzleien zu wenden.

                    Dieses Forum kann keine Antworten zu heiklen Fragen hinsichtlich adelsrechtlicher Anerkennungen oder kniffliger internationaler Namensrechte uebernehmen.
                    Man bittet um Verstaendnis.

                    Mit freundlichen Gruessen
                    Johannes v.W.
                    Dergleichen [genealogische] Nachrichten gereichen nicht nur denen Interessenten selbst, sondern auch anderen kuriosen Personen zu einem an sich unschuldigen Vergnügen; ja, sie haben gar oft in dem gemeinen Leben und bei besonderen Gelegenheiten ihren vielfältigen Nutzen. Johann Jakob Moser, 1752

                    Kommentar

                    • Fresh Lemongrass
                      Neuer Benutzer
                      • 03.10.2013
                      • 1

                      #11
                      Hallo an das Forum,

                      es gibt so viele interessante Themenbeiträge zu dem Thema der Rückerlangung von Adelstiteln. Und da jeder Fall sehr speziell ist und sich stark von einander unterscheidet, würde ich gerne um Eure Hilfe und Erfahrung bitten.

                      Mein Freund auch aus dem ungarischen Adel würde gerne „seinen Titel zurück erlangen“. Ich schreibe es in Anführungszeichen, da sein Fall sehr kompliziert ist. Also hier der Fall:


                      Seine Großmutter (Oma) war Gräfin und das einzige Kind einer ungarischen gräflichen Linie. Da kommt schon der erste Knackpunkt. Sie hat einen bürgerlichen Mann geheiratet. Sie hat ihren Titel behalten, jedoch die nachfolgenden Kinder haben schon den Nachnamen ihres Vaters erhalten (ohne Titel). Der Vater ist im Krieg gefallen und die Kinder sind mit der gräflichen Mutter in die Schweiz geflüchtet. Somit ist mein Freund schon in 2. Generation ohne Grafen Titel.

                      Also stehen 2 Faktoren im Wege.
                      1. er möchte nicht nur den gräflichen Titel sich anerkennen lassen, sondern sich dann noch auf die 2 Generation zurückbeziehen auf seine Grossmutter. Geht das, oder muss der Vater sich vorher „zurück adeln“ lassen (beide haben die schweizer Staatsbürgerschaft)?
                      2. sie war zwar ungarische Gräfin gewesen aber ihr enteigneter Besitz liegt in der heutigen Slowakei.

                      Ich weiß es ist eine verrückte Mission, aber da die Großmutter die letzte offizielle Adelige in ihrer Linie war und mit der Endeignung ihrer Ländereien etc würde da einiges wieder zurück zu erlangen sein, neben dem Titel.


                      Wie würde man das am Besten angehen?
                      Würde da überhaupt eine Chance bestehen?
                      Hätte da jemand eine Idee?
                      An wen könnte man sich wenden?

                      Lemony

                      Kommentar

                      • Joanna

                        #12
                        Hallo,

                        am besten wird wohl sein, man vergisst diesen Wunsch, einen Adelstitel zu tragen und ein Vermögen zu erben.

                        Soweit ich weiß, können Titel nur in der direkten Linie weitergegeben werden.

                        Fällt hier weg, da die Großmutter ja einen bürgerlichen Ehemann geheiratet hat. Damit ist natürlich auch selbstverständlich, dass die Kinder den Namen des Vaters bekommen haben (wie sollten sie auch sonst heißen?). Ich denke, auch die nächsten Generationen müssen ohne Grafentitel leben.

                        Und nun frage ich mich, was will Ihr Freund von wem bekommen?

                        Und warum wendet er sich mit seinem Wunsch nicht an das zuständige Amt, dass in der Schweiz für Namensänderung zuständig ist oder nimmt sich einen Rechtsanwalt, der sich mit solchen Dingen auskennt?

                        Ein Forum für Ahnenforschung ist bestimmt nicht kompetent für derlei Anfragen.

                        Gruß Joanna

                        Kommentar

                        • Xtine
                          Administrator

                          • 16.07.2006
                          • 28621

                          #13
                          Zitat von Joanna Beitrag anzeigen

                          Ein Forum für Ahnenforschung ist bestimmt nicht kompetent für derlei Anfragen.
                          Hallo Joanna,

                          na ich würde schon sagen, daß wir hier im Forum "Adelsforschung" sehr kompetente Leute haben!!!!

                          Mal ganz abgesehen davon, daß ich als Adels-Laie über solche Anliegen immer nur den Kopf schütteln kann.
                          Viele Grüße .................................. .
                          Christine

                          .. .............
                          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                          (Konfuzius)

                          Kommentar

                          • Joanna

                            #14
                            Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
                            Hallo Joanna,

                            na ich würde schon sagen, daß wir hier im Forum "Adelsforschung" sehr kompetente Leute haben!!!!

                            Mal ganz abgesehen davon, daß ich als Adels-Laie über solche Anliegen immer nur den Kopf schütteln kann.
                            Liebe Christine,

                            damit kein Missverständnis auftrittt, natürlich sind die Ansprechpartner im Forum "Adelsforschung" sehr kompetent.

                            Aber die Anfrage hat ja nichts mit der Forschung zu tun, sondern mit einem Wunsch nach Namensänderung in der Schweiz.

                            Gruß Joanna

                            Kommentar

                            • Johannes v.W.
                              Erfahrener Benutzer
                              • 02.05.2008
                              • 1150

                              #15
                              Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
                              daß ich als Adels-Laie über solche Anliegen immer nur den Kopf schütteln kann.
                              Und nicht nur als Laie...

                              VG
                              Johannes
                              Dergleichen [genealogische] Nachrichten gereichen nicht nur denen Interessenten selbst, sondern auch anderen kuriosen Personen zu einem an sich unschuldigen Vergnügen; ja, sie haben gar oft in dem gemeinen Leben und bei besonderen Gelegenheiten ihren vielfältigen Nutzen. Johann Jakob Moser, 1752

                              Kommentar

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