Adel Schlesiger

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  • Jonathan Schlesiger
    Benutzer
    • 16.07.2025
    • 14

    Adel Schlesiger

    Hallo,
    ich habe mal eine schwierige Sprache!
    Ich hab von meinem Opa mal erfahren das unsere Vorfahren mal "von" hießen, aber unser Vorfahre hat es dann irgendwie verloren.
    Es hieß das er sehr viel getrunken hat, könnte es sein das er sein Adelstitel verkauft hat, oder das ihm es weggenommen wurde?
    Ich kenn mich da nicht so aus ob das beides überhaupt möglich ist, habt ihr eine Idee?
    Könnt ihr mir weiter helfen

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    Dauerhafte Namens Suche: Schlesiger, Harwardt, Danilowski, Sigmund, Radig, Will, Lindner, Ehlert, Redding, Schubert, Bogel, Prothmann, Rhunau.
  • DiWiKaBiLiSch
    Erfahrener Benutzer
    • 10.10.2015
    • 442

    #2
    Hallo Jonathan, mir sind im Kreis Braunsberg bei meiner Forschung bisher keine adeligen Schlesiger untergekommen.
    Viele Grüße
    Julius

    Kommentar

    • Hracholusky
      Moderator
      • 17.03.2016
      • 1032

      #3
      Hallo Jonathan,

      das gehört eher in die Ecke "Familiengeschichten die nicht wahr sind". Den Adel konnte man nicht verkaufen und wenn jemandem der Adel aberkannt wurde (z.B. bei Verbrechen), dann galt das nur für die Person selbst und nicht für die gesamte Familie. Eine adelige Familie 'von Schlesiger' ist mir nicht bekannt.
      Mit besten Grüssen
      Gerd

      Kommentar

      • Werner52
        Erfahrener Benutzer
        • 25.06.2025
        • 247

        #4
        Zitat von Hracholusky Beitrag anzeigen
        Den Adel konnte man nicht verkaufen ...
        Hallo Gerd,

        ich weiß, was Du meinst und stimme Dir natürlich zu.

        Aber der Adel an sich wurde doch schon verkauft. Wer genug Geld für die Taxe hatte, erhielt den Adel. Also die Regenten (Kaiser, Könige u. vl. auch die Hofpfalzgrafen) "verkauften" den Adel. Da sieht man doch gerade in Österreich, wo es eine enorme Anzahl von Nobilitierungen gab. Das waren ja alles nicht nur gute Staatsdiener, die den Adel ehrenhalber erhielten, sondern sie hatten der Hofkanzlei entsprechende Taxen entrichtet und dann kam das "von" an seinen Käufer ...

        Hatte man den Adel, konnte man ihn mit Genehmigung des Regenten auch weitergeben. Ich denke da an die Familie Jordan aus Oberschlesien, wo eine Tochter wohl keinen standesgemäßen Ehemann fand, es "nur" der örtliche Pastor wurde, den dann der Schwiegervater adoptierte, also seinen Adel auf ihn übertrug und damit gleichzeitig die Familie an sich vor dem Aussterben bewahrte.



        Gruß
        Werner

        Kommentar

        • Hiro
          Erfahrener Benutzer
          • 01.02.2021
          • 121

          #5
          Zitat von Hracholusky Beitrag anzeigen
          Hallo Jonathan,

          das gehört eher in die Ecke "Familiengeschichten die nicht wahr sind". Den Adel konnte man nicht verkaufen und wenn jemandem der Adel aberkannt wurde (z.B. bei Verbrechen), dann galt das nur für die Person selbst und nicht für die gesamte Familie. Eine adelige Familie 'von Schlesiger' ist mir nicht bekannt.
          Hallo Gerd,

          ich stimme Dir zu und das ist wichtig hier zu erwähnen.

          Ich möchte mutig hinzufügen:

          Auch eine Promotionsurkunde kostete Geld – das heißt aber nicht, dass der Doktorgrad in jedem Fall „gekauft“ wäre. Die Zahlung ist Bedingung der Ausstellung. Nicht jeder Reiche wurde geadelt (das versteht sich ohnehin), und viele Geadelte waren bei Nobilitierung keineswegs wohlhabend. Aber es gab je nach Ort bis ins 17. Jhdt. Bedingungen, die erfüllt sein mussten. Es bestand kein Rechtsanspruch, auch nicht bei Zahlung der Taxe, also der Verwaltungsgebühr. Außerdem gibt es ganz allgemein nicht "den" Adel als einheitliche Erscheinung, sondern man muss differenziert nach Zeit und Ort dieses Phänomen (nicht als Ganzes) betrachten. Die einzige Gemeinsamkeit ist die, dass Adel immer zum einen Teil eine rechtliche Angelegenheit ist, also Rechte verleiht und zugleich nimmt. Diese Rechte aber kann man wiederum nicht verallgemeinern. Wer, wie, wo, wann dem Adelsstand angehörte, muss man genauer betrachten, da sich öffentliche und "private" Gegebenheiten immens veränderten. Insgesamt ist der adelige Bevölkerungsteil genauso unterschiedlich in seinen Lebensweisen und -umständen wie die anderen Bevölkerungsteile auch und der öffentliche Charakter lag auf allen Bevölkerungsteilen.

          Aber es gibt hier auch viele Kundige, die je nach Zeit und Ort die jeweiligen Gegebenheiten kennen. Das heißt andere Forumsmitglieder helfen ggf. sicher gerne weiter.

          Kommentar

          • CecyliaMA
            Benutzer
            • 06.04.2025
            • 10

            #6
            Hallo,

            zwar bin ich selbst keine "Kundige", möchte aber auf einen alten Beitrag von unserem Moderator "Friedrich" verweisen,

            Liebe Adelsforscher, da wir an anderer Stelle schon mehrmals das Thema direkte Hochadelsanschlüsse bürgerlicher Familien angeschnitten hatten, eröffne ich dieses neue Thema. Es dürfte recht interessant werden. Es geht hier nicht so sehr um die Verbindungen bürgerlicher Familien mit adeligen Familien, die dann den


            der vermutlich noch Einiges mehr dazu sagen kann.
            Ich habe es in meiner bürgerlichen Familie Waldeck auch lange Zeit für eine Legende gehalten, aber es hat dort tatsächlich eine Verbindung von Graf Franz zu Waldeck (1491 - 1553) über dessen Sohn Christoph von Waldeck und wiederum dessen Sohn Franz Waldeck usw. gegeben.
            Was ich aber eben auch nicht weiß, ist, wie genau diese Linie das "von" verloren hat. Man erzählte sich in meiner Verwandtschaft auch so etwas Merkwürdiges wie "abgeben müssen" und "verkauft".
            Viele Grüße

            Cecylia

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            • Hina
              Erfahrener Benutzer
              • 03.03.2007
              • 4722

              #7
              Adel war keine Handelsware, selbst im o.g. Fall Österreich konnte keiner der Standeserhobenen den Adel bei jemand anderen abkaufen. Auch da ging alles über die Bücher und kassiert hat der Hof.
              "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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              • Hracholusky
                Moderator
                • 17.03.2016
                • 1032

                #8
                Noch etwas zur Ablegung des Adels:

                In einigen Städten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation war Adeligen verboten ihren Wohnsitz dort zu nehmen. Dazu mussten sie den Adel ablegen. Besaß derjenige das "privilegium de non usu", die Berechtigung den Adel zeitweise nicht zu führen, konnte er später den Adel wieder führen. Hatte er diese Berechtigung nicht, hat er verbotenerweise den Adel abgelegt, was unter Strafe stand und durfte ihn dann nichtmehr führen.
                Mit besten Grüssen
                Gerd

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                • Duppauer
                  Erfahrener Benutzer
                  • 30.03.2014
                  • 809

                  #9
                  Wenn es um solche Adelsrechtliche Begriffe geht, empfehle ich immer das Lexikon vom Deutschen Adelsrechtsauschuß.

                  Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)
                  Passt auf Euch und andere auf und bleibt gesund!
                  Herzliche Grüße
                  Dieter

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