gekürztes Zitat eines Gastbeitrags
Konrad von Gehe wurde 1627 in den Reichsadelsstand Wien gehoben. Ab 1884 wurde der Name "von Gehe" jedoch nicht übernommen sondern lautete fortan nur mehr "Gehe". Kann man den Namen "von Gehe" wieder tragen bzw. zurückerhalten?
Konrad von Gehe wurde 1627 in den Reichsadelsstand Wien gehoben. Ab 1884 wurde der Name "von Gehe" jedoch nicht übernommen sondern lautete fortan nur mehr "Gehe". Kann man den Namen "von Gehe" wieder tragen bzw. zurückerhalten?
Hallo,
nach dem mir vorliegenden „Gothaischen Genealogischen Taschenbuch der Adeligen Häuser – Reihe B: Alter Adel und Briefadel“, Gotha/Thüringen 1927, S. 266-268, erhielten am 23. März 1886 der nachmalige Königlich sächsische Geheimrat Dr.jur. OSKAR v. GEHE (* Tharandt 1845, + Dresden 1917) und der nachmalige Königlich sächsische Oberst a.D. HANS v. GEHE (* Dresden 1857, + Dresden 1922) – beide Nachfahren des 1627 in den Reichssadelstand erhobenen Kurfürstlich sächsischen Geheimsekretärs Konrad v. Gehe – eine Königlich sächsische BESTÄTIGUNG ihres Adelsstandes. In den Jahren 1908 bis 1939 wurden die Familien dieser beiden Herren in den Gothaischen Genealogischen Taschenbüchern des Adels ("Gotha") aufgeführt.
Da weder der in Rede stehende HERMANN KARL v. GEHE (+ 1855) noch KARL EMIL GEHE (+ 1884) im „Gotha“ erscheinen, so kann meines Erachtens davon ausgegangen werden, daß die beiden Herren und ihre Familien nicht als adelig angesehen wurden.
Freundliche Grüße vom Rhein
Kommentar