Konrad von Gehe

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Joachim v. Roy
    • 01.04.2007
    • 785

    Konrad von Gehe

    gekürztes Zitat eines Gastbeitrags
    Konrad von Gehe wurde 1627 in den Reichsadelsstand Wien gehoben. Ab 1884 wurde der Name "von Gehe" jedoch nicht übernommen sondern lautete fortan nur mehr "Gehe". Kann man den Namen "von Gehe" wieder tragen bzw. zurückerhalten?
    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo,

    nach dem mir vorliegenden „Gothaischen Genealogischen Taschenbuch der Adeligen Häuser – Reihe B: Alter Adel und Briefadel“, Gotha/Thüringen 1927, S. 266-268, erhielten am 23. März 1886 der nachmalige Königlich sächsische Geheimrat Dr.jur. OSKAR v. GEHE (* Tharandt 1845, + Dresden 1917) und der nachmalige Königlich sächsische Oberst a.D. HANS v. GEHE (* Dresden 1857, + Dresden 1922) – beide Nachfahren des 1627 in den Reichssadelstand erhobenen Kurfürstlich sächsischen Geheimsekretärs Konrad v. Gehe – eine Königlich sächsische BESTÄTIGUNG ihres Adelsstandes. In den Jahren 1908 bis 1939 wurden die Familien dieser beiden Herren in den Gothaischen Genealogischen Taschenbüchern des Adels ("Gotha") aufgeführt.

    Da weder der in Rede stehende HERMANN KARL v. GEHE (+ 1855) noch KARL EMIL GEHE (+ 1884) im „Gotha“ erscheinen, so kann meines Erachtens davon ausgegangen werden, daß die beiden Herren und ihre Familien nicht als adelig angesehen wurden.

    Freundliche Grüße vom Rhein
  • Hina
    Erfahrener Benutzer
    • 03.03.2007
    • 4656

    #2
    RE: Die Familien Gehe und v. Gehe

    Hallo,

    wenn einer Person Adel aberkannt wurde (z.B. bei schweren Straftaten) oder sie selbst auf den Adel verzichtet hat (irrtümlich glauben viele, dass die gesamte Familie den Adel aberkannt bekommen hätte), dann sind weitere Nachfahren, die nach der Aberkennung oder dem Verzicht geboren wurden, auch nicht mehr adlig geboren und durften schon früher die Adelstitel nicht tragen oder aktivieren. Adelsverzicht war auch nicht einfach so möglich. In Österreich bedurfte es sogar der kaiserlichen Genehmigung, in anderen Ländern einer ausreichenden Erklärung gegenüber der Regierung. Eine Wiederaktivierung späterer Generationen war und ist demnach ausgeschlossen.

    Selbst wenn es sich um verdunkelten Adel handeln würde, hätte früher eine Ahnenliste nicht ausgereicht. Ohne die Vorlage von einwandfreien Dokumenten war nichts mehr zu aktivieren. Heute sind Adelstitel übrigens fester Bestandteil des Namens und unterliegen dem deutschen Namensrecht.

    Woher hattest Du die Information, dass ein Konrad von Gehe in den Österreichischen Adelsstand erhoben wurde? Auch aus der Liste der Oma? Von Gehe ist Österreich für Wien nicht verzeichnet.

    Viele Grüße
    Hina

    PS: Ein Chirurg, der freiwillig auf Adel verzichtet hat, das scheint mir sehr absurd. Das beste ist, Du überprüfst im Kirchenbuch den Geburtseintrag des Carl Emil. Ausgeschlossen ist es natürlich nicht, dass es sich um verdunkelten Adel handelt.
    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

    Kommentar

    • Joachim v. Roy
      • 01.04.2007
      • 785

      #3
      Die sächsische Adelsfamilie v. Gehe

      Hallo,

      die von Ihnen vorgestellte STAMMREIHE der Adelsfamilie v. GEHE ist in der Tat interessant. Sie scheint mir – von offensichtlichen Schreibfehlern
      abgesehen - auch korrekt zu sein. Wo Sie das Original der STAMMREIHE nachlesen können, teile ich Ihnen per E-Mail mit.

      Wie Sie selbst, so stammte auch der Königlich sächsische Oberst HANS v. GEHE (+ Dresden 1922), dessen Adelsstand 1886 bestätigt wurde, von dem Hof- und Justizrat CHRISTIAN SAMUEL v. GEHE (+ Dresden 1812) ab. Hierzu sowie zu Ihrer Namens- und Wappenführung darf auf meine persönliche Nachricht verwiesen werden. Bitte, haben Sie noch etwas Geduld.

      Freundliche Grüße vom Rhein

      Kommentar

      • Hina
        Erfahrener Benutzer
        • 03.03.2007
        • 4656

        #4
        Hallo,

        vor allem wäre es erstmal interessant, was der Hintergrund war, warum der Adelstitel nicht mehr vorhanden ist. Das kann z.B. auch deshalb so gewesen sein, weil unstandesgemäß geheiratet wurde und ohne den Adelsverzicht keine Heiratserlaubnis gegeben worden wäre. Dann wären weitere Nachfahren auch nicht adelig und hätten kein Anrecht auf die Adelstitel.

        Die andere Variante wäre, Carl Emil wurde vorehelich oder unehelich geboren. Dann war es zwar auch früher durchaus möglich, dass er den Namen des Vaters bekommen hat, jedoch natürlich ohne die Titel, denn er war dann nicht adlig. Ebenso nicht seine Nachkommen.

        Insofern wären vor allem erstmal der Geburtseintrag von Carl Emil wichtig für Dich. Was stand da im Krichenbuch? Wer war seine Mutter? Steht dort die Ehefrau des Vaters eingetragen oder eine andere Mutter? Wenn Carl Emil ein "von" trug, dann wäre zu überprüfen, ob ihm evtl. der Titel aberkannt wurde, ein Verzicht oder eine Verschleierung vorlag. Ist natürlich nicht gerade einfach. Wenn er das "von" nicht trug, dann muss das alles auch beim Vater abklärt werden durch Einsicht in dessen Geburts-, Heirats- und Sterbeintrag. Dort kannst Du zumindest sehen, ob der Vater bis zu seinem Lebensende den Titel hatte.

        Wenn alles dafür spricht, dass Carl Emil tatsächlich ein eheliches Kind und adlig war aber keinen Gebrauch von den Titeln machte, dann ist es ein verschleierter Adel. Aber nach geltendem Recht kann man nicht so einfach nach gut 200 Jahren seine Familiennamen wieder auf den alten Namen umändern.

        Die Standesbeamten berufen sich natürlich auf unsere heutigen Gesetze und darauf, dass es keine Monarchie mehr gibt. Aber es gibt ja mehrere solcher Fälle und da kannst Du Dich auch mal mit Deiner Frage an den Deutschen Adelsausschuss wenden. Ich weiß ja nicht, ob es Dir nur um eine Namensänderung geht oder auch darum, dass Du als evtl. Adliger unter Adligen anerkannt werden willst. Adelsprivilegien sind ja mit der Republik abgeschafft worden.

        Allerdings wäre vorherige Klärung schon wichtig. Es macht sich nicht so gut, erklärt zu bekommen, tja was Du eigentlich willst, der Carl Emil war halt unehelich oder der Adel wurde wegen standesschädigenden Handlungen aberkannt.

        Viele Grüße
        Hina
        "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

        Kommentar

        • Joachim v. Roy
          • 01.04.2007
          • 785

          #5
          Die sächsische Adelsfamilie v. Gehe

          Anmerkung

          Das Besondere bei der sächsischen Adelsfamilie v. GEHE ist, daß sich die Nachkommen (= bedeutende Theologen und Juristen) des am 25. August 1627 in den Reichsadelsstand erhobenen Kurfürstlich sächsischen Geheim-Sekretärs Konrad v. Gehe n i c h t des Adelsprädikats „von“ bedient haben. Auf diese Tatsache machen die „Gothaischen Genealogischen Taschenbücher der Adeligen Häuser“ (Jahrgänge 1908 bis 1939) und das vom Deutschen Adelsarchiv herausgegebene „Adelslexikon“ (1978) ausdrücklich aufmerksam.

          MfG

          Kommentar

          • Otto Thenius
            Neuer Benutzer
            • 08.10.2007
            • 1

            #6
            RE: Die sächsische Adelsfamilie v. Gehe

            Hallo Joachim v. Roy,

            ich bin Nachkomme einer Tochter des Christian Gottlieb v. Gehe (*26.08.1722 in Leuben-Lommatzch / +05.09.1795 in Dresden) Oberhofprediger Heirat am 12.09.1747 in Gröbern mit Henriette Caroline Malsius (*28.05.1729 in Gröbern b. Meißen/+11.11.1761 in Dresden) Vater: Pastor

            Ich bin an allen Personen, die mit den genannten GEHEs verbunden sind, sehr interessiert, in aufsteigender und absteigender Folge.
            Ich würde mich über eine Nachricht von Ihnen sehr freuen.

            Mit freundlichen Grüßen aus Graz
            Otto Thenius

            Kommentar

            • Joachim v. Roy
              • 01.04.2007
              • 785

              #7
              Die sächsische Adelsfamilie v. Gehe

              Die Stammreihe der Adelsfamilie v. GEHE ist abgedruckt im "Gothaischen Genealogischen Taschenbuch der Adeligen Häuser", Teil B: Alter Adel und Briefadel, Gotha/Thüringen 1908. - Der Band kann im Wege der Fernleihe ausgeliehen werden.

              Freundliche Grüße vom Rhein

              Kommentar

              • Henriette_DD
                Neuer Benutzer
                • 14.05.2014
                • 1

                #8
                Ebenfalls Abstammung von der Familie "von Gehe"

                Hallo,

                als Vorab-Info muss ich sagen, dass ich eine Anfängerin auf dem sehr interessanten Gebiet der Ahnenforschung bin und mich daher bis dato verstärkt auf Informationen und Quellen aus meiner eigenen Familie konzentriert habe.

                Der Stammbaum meiner Vorfahren stimmt ebenfalls mit dem von PatiG am 17.05.2007 hier veröffentlichten Stammbaum überein.

                Besagter Dr. Carl Emil von Gehe ist ein direkter Vorfahre von mir. Da er meines Wissens nur 2 Kinder und nur 2 Enkel besaß, dürfte eine näherliegende Verwandtschaft zu PatiG anzunehmen sein.
                Ich würde mich sehr freuen, wenn hier ein Kontakt hergestellt werden könnte, zumal sich verschiedene Original-Unterlagen und Gegenstände in meinem Besitz befinden.
                Aus diesen Dokumenten geht auch hervor, dass er das "von" aktiv geführt hat. Ebenso seine Kinder ...
                Insofern müsste ja auch die königl.-sächs. Adelsbestätigung von 1886 nur eine nochmalige Bestätigung dessen gewesen sein (bzgl. 1627), was sowieso hätte geführt werden dürfen.

                Unabhängig davon eine Frage: Ist es korrekt, dass in den Genealogischen Handbüchern jeweils ab einem gewissen Nachkommens-Grad/ -Ebene nur die Erstgeborenen weitergeführt werden? Über Geschwister und deren Nachkommen finden sich sehr oft keine Informationen, obwohl sie in direkter Linie ebenfalls abstammen.

                Vielen Dank vorab und beste Grüße aus Dresden,

                Henriette
                Zuletzt geändert von Henriette_DD; 14.05.2014, 22:45. Grund: Ergänzung

                Kommentar

                • dirkpeters
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.10.2008
                  • 813

                  #9
                  Unabhängig davon eine Frage: Ist es korrekt, dass in den Genealogischen Handbüchern jeweils ab einem gewissen Nachkommens-Grad/ -Ebene nur die Erstgeborenen weitergeführt werden? Über Geschwister und deren Nachkommen finden sich sehr oft keine Informationen, obwohl sie in direkter Linie ebenfalls abstammen.
                  Nein. In den Genealogischen Handbüchern werden die Nachkommen im Mannesstamm dargestellt. Nachkommen von Frauen werden nicht aufgeführt. In früheren Generation (meist vor 1800) werden oft nur die Stammreihen aufgeführt, d. h. Familienzweige, die ausgestorben sind, werden nicht aufgeführt.

                  Viele Grüße

                  Dirk
                  Familienforschung Peters - Datenbank - OFB Schillingstedt

                  Kommentar

                  • Freiherr_1976
                    Benutzer
                    • 30.05.2023
                    • 5

                    #10
                    Inhalte des "Gothaer" - Anspruch auf Vollständigkeit nicht immer gegeben

                    Leider kommt es im "Gothaer" (also in den Gothaischen Genealogischen Taschenbüchern der Adeligen Häuser) im 19. und 20. Jhd. immer wieder vor, dass nicht alle legitimen, männlichen Nachkommen (als auch deren legitimen Nachkommen) einer adeligen Familie aufgeführt sind.
                    Z.B. morganatische Ehen (Hochadel) sowie deren Nachkommen ... aber auch im Mannesstamm ausgestorbene Linien ... oder sogar Familienmitglieder, welche explizit nicht genannt werden wollten usw.

                    Was zudem oft gern "verschwiegen" wird bzw. den meisten "unbedarften" Lesern "unbekannt" ist - ist die Tatsache, dass "für die Eintragungen" in den Gothaer bezahlt werden musste.
                    Letztlich entschieden damit auch die "bezahlenden" adeligen Familien, wer eingetragen wurde / wird - und wer nicht. Dies führte nicht selten z.B. nach erbitterten, familieninternen Erbstreitigkeiten - oder anderweitigen "Abgrenzungswünschen" zu gewissen Objektivitätsproblemen.

                    Damit ist nicht immer eine hundertprozentige, exakte Verlässlichkeit auf Korrektheit sowie Vollständigkeit der veröffentlichten Angaben im "Gothaer" als alleinige Quelle gegeben.
                    Zumeist müssen vollumfänglichere, übergreifendere Quellenstudien und Recherchen durchgeführt werden, die die Informationen des "Gothaer" komplettieren.

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X