Gesucht: Name der Witwe des um 1595 verstorbenen Heinrich v. KERSSENBROCK auf Dörrieloh

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  • Sbriglione
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2004
    • 1303

    Gesucht: Name der Witwe des um 1595 verstorbenen Heinrich v. KERSSENBROCK auf Dörrieloh

    Quellen, Belege, Literatur zum genannten Adel/Namen: Lueken-Denker 1991: Kulturbilder aus der Grafschaft Hoya
    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: ca. 1595 - 1596
    Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: Dörrieloh, Grafschaft Hoya
    Fernabfrage vor der Beitragserstellung genutzt [ja/nein]: ja
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken): Landeshauptarchiv Hannover


    Hallo allerseits,

    ich suche den Namen der sehr wahrscheinlich damals noch jungen Witwe des um 1595 verstorbenen Heinrich v. KERSSENBROCK auf Dörrieloh.
    Diese Frau dürfte um 1596 herum meinen Vorfahren Christoph v. WEYHE geheiratet und ihm das Rittergut ihres verstorbenen ersten Ehemannes mit in die Ehe eingebracht haben (der somit offensichtlich keine überlebenden Söhne gehabt hat).
    Die entsprechende Information habe ich aus dem oben genannten Buch. Leider hat die Autorin unmittelbar im Fließtext keinerlei Angaben zu ihren Quellen gemacht, sondern diese lediglich summarisch in ihrem Anhang aufgezählt, was es nicht gerade einfach macht, heraus zu bekommen, woher genau sie ihre jeweiligen Auskünfte hat...

    Ich hoffe, dass mit etwas Glück irgendjemandem von euch diese Frau einmal untergekommen ist (idealerweise von einer Quelle, die sich nur offline findet - online habe ich schon geschaut und dort auch schon vor Jahren einmal andernorts eine Anfrage des gleichen Inhaltes gestellt, die mir leider nie beantwortet wurde). Denkbar wäre beispielsweise eine Nennung in irgend einer Leichenpredigt, einer Widmung, einer Inschrift oder eines noch zu Lebzeiten ihres ersten Ehemannes geschlossenen Vertrages!

    Es würde mich sehr freuen, wenn es jemand von euch schafft, dieses mittlerweile schon langjähriges Rätsel für mich aufzuklären.

    Beste Grüße und vorweggreifender Dank!
    Suche und biete Vorfahren in folgenden Regionen:
    - rund um den Harz
    - im Thüringer Wald
    - im südlichen Sachsen-Anhalt
    - in Ostwestfalen
    - in der Main-Spessart-Region
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    - auf Sizilien
    - Vorfahren der Familie (v.) Zenge aus Thüringen (u.a. in Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und NRW)
    - Vorfahren der Familie v. Sandow aus dem Ruppinischen
  • Sbriglione
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2004
    • 1303

    #2
    Hallo Alter Mansfelder,

    das "dürfte" bezieht sich tatsächlich auf alle drei Punkte.
    Meine Schwierigkeit diesbezüglich ist die, dass ich hier bisher nur auf die Sekundärliteratur (ein Buch über die Grafschaft Hoya) zurückgreifen kann, in dem zwar am Buchende alle verwendeten Primär- und Sekundärquellen genannt werden, aber leider kein Hinweis geboten wird, welche Aussage oder auch nur welches Kapitel des Buches auf welchen Quellen beruht.

    Was die Frage bezüglich der Weitervergabe von "Mannlehen" betrifft, gebe ich Dir grundsätzlich recht - wobei ich es andererseits wenigstens schon erlebt habe, dass nach dem Aussterben einer männlichen Stammlinie die weibliche Seite zum Zuge gekommen ist.

    Aber wie könnte der Übergang (dass Dörrieloh seit dieser Eheschließung meiner Vorfahrenlinie derer v. Weyhe gehörte, ist eine gesicherte Tatsache) zustande gekommen sein?
    In jedem Fall halte ich es schon mal für nicht unwahrscheinlich, dass Dörrieloh zum "Leibgedinge" der Witwe gehörte, womit es aber nach ihrem Tod nach meinem Rechtsverständnis "eigentlich" (sofern ein Gesamthand-Lehen) an die nächsten männlichen Verwandten der Stammlinie derer v. KERSSENBROCK hätte fallen müssen (diese Sippe war noch längst nicht ausgestorben und es könnte sein, dass es sie sogar heute noch gibt).
    Allodialbesitz derer v. KERSSENBROCK würde ich durchaus auch mit diesem Argument gleichfalls ausschließen, da Heinrich v. KERSSENBROCK der erste Vertreter seiner Familie auf diesem Gut gewesen sein soll.
    Könnte es sein, dass entweder die Witwe das Gut in ihre Ehe eingebracht hat (und es somit auch weiterreichen konnte), oder dass es sich um ein frei verkäufliches Gut ohne lehnsrechtliche Bindung gehandelt hat?

    In jedem Fall ist das Gut zu Dörrieloh nicht das einzige Gut, das in dieser Region durch Heirat an eine meiner Vorfahrenfamilien gekommen ist: meine Vorfahrin Adelheid Marie v. WEYHE, eine Enkelin dieser Witwe, war in erster Ehe mit einem Jobst v. FISCHBECK verheiratet und hat - mangels Kindern aus dieser Ehe - dessen von ihm erkauftes Rittergut in Barenburg in ihre zweite Ehe mit meinem Vorfahren Burchard Heinrich v. ZENGE mitgenommen. Mitgliedern der ZENGE-Sippe gehörte das Gut dann noch mindestens bis in die 1960er Jahre hinein. Eine Auseinandersetzung mit der Verwandtschaft des Jobst v. FISCHBECK um dessen Nachlass, die in den mir vorliegenden Original-Akten (im Rahmen einer Auseinandersetzung mit dem Amtmann zu Ehrenburg über die Frage, ob die v. WEYHE und ZENGE der Gerichtsbarkeit des Amtes oder nur der des fürstlichen Obergerichts unterstünden) erwähnt wird, ging offensichtlich zu Gunsten meiner Vorfahrenfamilie aus. Leider weiß ich bisher nicht, ob es zu DIESEM Prozess auch noch unmittelbare Akten gibt, die das Ergebnis begründen könnten.

    Die Hintergründe der Entscheidungen würden mich durchaus interessieren...

    Beste Grüße!
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    Kommentar

    • tarik2020
      Benutzer
      • 06.03.2022
      • 32

      #3
      Guten Tag In Borgholzhausen gibt es das Schloss Brinke es gehört der Familie von Kerssebrock vielleicht mal dort Anfragen

      Kommentar

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