Übergabebrief Sitzenberg 1778 (Rest)

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  • Ahnenhans
    Erfahrener Benutzer
    • 31.10.2012
    • 543

    [gelöst] Übergabebrief Sitzenberg 1778 (Rest)

    Quelle bzw. Art des Textes: Briefprotkoll Staatsarchiv Amberg
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1778
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Sitzenberg


    Liebe Forscherinnen und Forscher,
    ich brauche nochmals eure Hilfe
    bei einigen Stellen.

    Vielleicht hat jemand Zeit, ich würde mich freuen.



    1780
    diese
    1 f 27 k – hl
    Burkhardische Künd zu Sitzenberg
    3 f 38 k
    Johann Laubmer am Wiehrhof
    7 f – k – hl
    Stiftmeier zu Peirnbrunn
    2
    Wolfang Auer zu Trettlstorf
    2 22

    1781
    Abgemelter Platmayr
    8 28
    Fabian Aumer am Mühlhof
    4 32
    Karl Gennberger zu Azenzehl
    2

    1782
    Platmayr zu Rissing
    3 32



    Georg Gütlhuber zu Satlbeylnstein
    5 f 45 k
    Wolfgang Auer zu Trefflstorf
    7 38
    Johann Auer zu Sitzenberg
    1 37

    1783
    dieser
    12 23

    Endlichen die übergebend Auerische
    Eheleute zu einen Zehrpfenning zu
    ziehen haben
    67 32

    Nebst welchen sie antrettere ein
    zur Kappelle beim Thannerl an
    haftendes Kapital pr 170 f,
    nichtnünd in die Johann Senftl.
    Vormundschaft zu Reglschmaiß der-
    gleichen 25 f dann sonderheitl. von
    ersterem heuriges Interesse 8 f
    30 k zuübernehmen, die Kapitalien
    behörig zuetersichern, und ver-
    borgen, überhin denen vorhandenen
    Aurischen Kündern, wann selbe
    würdig Stands in künftig ste..dne
    ...rschaft krank, schad, oder
    liegerhaft werden sollen, deren
    selben dem bloßen Aus: und
    Eingang zu verstatten, auser
    Verheiratungssfahl aber den
    Auszug nebst Abreichung 1 Laib
    weissen Brot, und 10 Maß Bier
    auszuhalten, zum letzeren, und
    fals, Übergeber ab ihren Zehrpfennig
    auch deren Absterben sie ihre Künd
    über die Begräbniß, und andere
    Ausgaben, was übrig lassen
    sollen, wären alle Künder bis
    auf den jüngsten Sohn Bürtherr?
    von der Erbschaft darümen aus-
    geschlossen, weil die Söhn jeder
    bis auf diesen eine Profession
    erleheret, und von deren aelteren
    die Heiratgüter anschon hierauf
    verwendet worden seyern, einfolgl(ich)
    Lerley..estjener alleinig zufällig



    seyen soll. Schließlichem hat der
    Übernehmer die beülige Ab: und
    Anstands Gebühr sammt Nachrecht,
    Tisch- und Briefgeld abzustatten.
    Bis um diesen allen vollständige
    Richtigkeit geschicht, das Jakob Auerl(ichen)
    sammtl(ichen) Vermögen sei ein
    sonders Unterpfand vorbehalten,
    sohin landsgebräuchige Gewohnschafts
    Leistung versprochen, auf denen
    allen nachzukommen allerseits der
    hiesigen Hofmarks Gerichtsobrigkeit
    angelobet worden. Geschrieben den
    26. May 1778

    Zeugen
    Michael Lang dutla zu Hinterberg
    des k: k: Land- und Pfelggets:
    Kötzing, und Johann Wagner
    Halbbaur am Kohhof der Hofmark
    Satlbogen

    Revers
    In optima Juris forma artl:
    et Testes ut antea
    (???? und Zeugen wie vorher)

    Tax fol 18
    - f 36 x


    Im voraus besten Dank
    Hans
    Angehängte Dateien
  • Kögler Konrad
    Erfahrener Benutzer
    • 19.06.2009
    • 4848

    #2
    780
    diese
    1 f 27 k – hl
    Burkhardische Künder zu Sitzenberg
    3 f 38 k
    Johann Laubmer am Wiehrhof
    7 f – k – hl
    Stiftmeier zu Piernbrunn
    2
    Wolfang Auer zu Trefflstorf
    2 22

    1781
    Obgemelter (= oben genannter) Platmayr
    8 28
    Fabian Auner am Mühlhof
    4 32
    Karl Hernberger zu Azenzehl
    2

    1782
    Platmayr zu Rissing
    3 32



    Georg Gütlhuber zu Satlbeylnstein
    5 f 45 k
    Wolfgang Auer zu Trefflstorf
    7 38
    Johann Auer zu Sitzenberg
    1 37

    1783
    dieser
    12 23

    jeweil: Gulden fl und dann Kreuzer: kr = 12 fl 23 kr

    Gruß Konrad

    Kommentar

    • Kögler Konrad
      Erfahrener Benutzer
      • 19.06.2009
      • 4848

      #3
      Nebst welchen sie antrettere ein
      zur Kappelln beim Thannerl an
      haftendes Kapital pr 170 f,
      nichtmünder (= nicht weniger) in die Johann Senftl(ische)
      Vormundschaft zu Reglschmaiß der-
      gleichen 25 f dann sonderheitl(ich) von
      ersterem heuriges Interesse 8 f
      30 k zuübernehmen, die Kapitalien
      behörig zuversichern, und zu ver-
      borgen, (= sicher anlegen und ausleihen) überhin (= darüber hinaus) denen vorhandenen
      Aurischen Kündern, wann selbe
      leedig Stands in künftig steender
      Dienerschaft (= wenn sie im Dienst stehen) krank, schad-, oder
      liegerhaft werden sollten, denen
      selben denn bloßen Aus: und
      Eingang zu verstatten, aufnn
      Verheiratungssfahl (= falls sie aber heiraten) aber den
      Auszug nebst Abreichung 1 Laib
      weissen Brod, und 10 Maß Bier
      auszuhalten, zum letzen, und
      fals, Übergeber ab ihren Zehrpfennig
      auch deren Absterben fir (= für) ihre Künder
      über die Begräbniß, und andere
      Ausgaben, was übrig lassen
      sollten, wären alle Künder bis
      auf den jüngeren Sohn Bärtlmee (= Bartholomäus)
      von der Erbschaft darumen (= deshalb) aus-
      geschlossen, weil die Söhn jeder
      bis auf diesen eine Profession (= Beruf)
      erlehrnet, und von deren aelteren (= Eltern)
      die Heiratgüter anschon hierauf
      verwendet worden seyen, einfolgl(ich)
      derley Rest jenen alleinig zufällig

      Gruß Konrad

      Kommentar

      • Kögler Konrad
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2009
        • 4848

        #4
        seyn soll. Schließlichen hat der
        Übernehmer die heutige Ab: und
        Anstands Gebühr sammt Nachrecht,
        Tisch- und Briefgeld abzustatten.
        Bis nun diesem allen vollständige
        Richtigkeit geschicht, das Jakob Auerl(ische)
        sammtl(iche) Vermögen für ein
        sonders Unterpfand vorbehalten,
        sohin landsgebräuchige Gewehrschafts
        Leistung (Gewährschaft) versprochen, auch deme
        allen nachzukommen allerseits der
        hiesigen Hofmarks Gerichtsobrigkeit
        angelobet worden. Geschehen den
        26. May 1778

        Zeugen
        Michael Lang Dritler (= Drittelbauer) zu Hinterberg
        des k(öniglich): k(ayserlichen): Land- und Pflegegerichts
        Kötzing und Johann Wagner
        Halbbaur am Kochhof der Hofmark
        Satlbogen

        Revers
        In optima Juris forma actum (in bester rechtlicher Form ausgeführt
        et Testes ut antea
        und Zeugen wie vorher)

        Tax fol 18
        - f 36 x

        Gruß Konrad

        Kommentar

        • Wolfi001
          Erfahrener Benutzer
          • 13.11.2012
          • 108

          #5
          Hallo Konrad,
          Wieder eine tolle Arbeit
          Wolfi
          Zuletzt geändert von Wolfi001; 19.12.2012, 21:22.

          Kommentar

          • Ahnenhans
            Erfahrener Benutzer
            • 31.10.2012
            • 543

            #6
            Hallo Konrad,
            vielen Dank für die Hilfe
            wirklich super
            Hans

            Kommentar

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