Übergabe Wittib an Tochter 1804

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  • kornmandl
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2009
    • 419

    [gelöst] Übergabe Wittib an Tochter 1804

    Quelle bzw. Art des Textes: Übergabe
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1804
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Oberpfalz


    Bitte korrekturlesen bzw. ergänzen,
    ich lese:

    A[nn]o 1804 Kauf zu 150fl und 4 Beyr[ische] Thaller
    Leykauf

    Die vom Michael Kick, vulgo Max gewesenen Hofmarchs
    Unterthann hier zu Pirk seel[ig] hinterlassene Wittib Anna
    hat unter Beystandsleistung ihres Bruders Peter Konitz Lein-
    weberm[eisters] daselbst die Grichtl[iche] Bekanntnuß abgelegt,
    daß Sie aufrecht, und Redlich verkauft und zukaufen ge-
    geben habe der Arbeitsamen ihrer jüngeren Tochter Mar-
    gareta Kickin, noch ledigen Stands, unter Beystands Lei-
    stung des Adam Paulus exxfaligen Leinweberm[eister] hir-
    orts, näm[lich] die vom Erblasser und der Wittib unterm
    6. May a[nn]o 1791 erkauft worden Behausung alhier nebst
    einem Gärtl und Backofen, so der hiesigen Hofmarch mit
    der jurisdcition 1fl Walburgä und Michaelis Züns
    1ne Fastnacht Hennen, 4 Klafter Holzhauen, 8 Tag
    Manns- und 8 Tagweiber Scharwerch, dann dem Boten-
    gehen, so offt es die Ordnung erfordert, wo die erste
    Meillwegs umsonst zuverrichten kommet, für die weitere
    aber -fl 6xr Lohn verrichtet wird, wie auch dem
    10ten Gulden Handlang unterworfen ist, mit dereingab
    1es Crucifix, 1es Bilds, 1es Tisch, und 1es Schubkares,
    dann was sonst Nagl und Band haltet, von einer
    rechts abgeschlossene und vom Erblasser noch in seinen
    Lebszeiten bestimmt worden Summa Geldes ad Ein
    Hundert und fünfzig Gulden, dann 4 Beyrische
    Thaller die welchen Kaufschilling die Käuferin auf
    nächstkommende Walburgä 100fl baar zuerlegen, die
    übrigen 50fl aber als ein Heutatgut abzuziehen
    hat, so daß der Kaufschilling auf einmal gutge-
    macht werde.
    Die Käuferin verbündet sich dabey, daß Sie ihrer ver-
    kaufenden Mutter in der Wohnstuben den Holz- und

    mit bestem Dank im Voraus
    kornmandl
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von kornmandl; 04.06.2011, 10:26.
    Es gibt keine dummen Fragen - es gibt nur dumme Antworten!
  • Kögler Konrad
    Erfahrener Benutzer
    • 19.06.2009
    • 4848

    #2
    Alles richtig

    nur: ebenfaligen
    vor (= für) einer rechts abgeschlossene und vom Erblasser noch in seinen
    Lebszeiten bestimmt worden Summa Geldes ad Ein
    Hundert und fünfzig Gulden, dann 2 Beyrische

    Das sind 3 mal keine Vierer (4), sondern Zweier (2)
    Vergleiche 1804 und die Zahlen am Rand.

    Gruß Konrad

    Kommentar

    • kornmandl
      Erfahrener Benutzer
      • 20.02.2009
      • 419

      #3
      Besten Dank Konrad
      arbeite gerade an der Seite 2, schwierig!
      Gruß aus dem Steinwald
      kornmandl
      Es gibt keine dummen Fragen - es gibt nur dumme Antworten!

      Kommentar

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