Marriage contract 4

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  • BartlomiejBarisch
    Benutzer
    • 24.01.2016
    • 32

    [gelöst] Marriage contract 4

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort/Gegend der Text-Herkunft:


    Can you help me in translating the text which is contained in links below? It is marriage contract (Johann Hubalek and Catherina Barisch)

    1. http://www.fotosik.pl/zdjecie/pelne/cf053008f6924d73
    2. http://www.fotosik.pl/zdjecie/pelne/0b1e7ba444a622c2
  • Tinkerbell
    Erfahrener Benutzer
    • 15.01.2013
    • 10662

    #2
    Hello.
    I don´t speak english.
    Ich lese nur einen Teil.
    1. Link:

    Johann Kubalek
    von Seitendorf (=Hladké Životice) ?

    Ehepacte

    welche heut an dem zu Ende gesetzten Tag und Jahr zwi-
    schen den Johann Hubalek Innmann in Seitendorf als Bräuti-
    gam einer und der Katharina, Tochter des verstorbenen
    Johann Barisch Gärtler sub...? 7 in Klein Herrlitz (= Malé Heraltice) ?
    als Braut
    anderer Seit in Beisein der erbethenen Zeugen verabredet
    und beschlossen wurden.
    Versprechen sich die Brautpersonen einander die eheliche Liebe
    und Treue zu halten und dieser Ehevertrag soll erst nach
    der priesterlichen Einsegnung rechtsgültig werden.
    Als Heurathsgut bringt Braut dem Bräutigam das
    ihr aus der Einantwortungsurkunde ihres Bruders Ignatz
    ... ? 28. Juni 1842 sub ... ? bei dessen erreichter
    Großjährigkeit zukommende väterliche Erbtheil
    mit baaren.
    Dann an Jahrgulden durch 10 nacheinan-
    der folgende Jahre: 28-34-1 1/7 ?

    LG Marina
    Zuletzt geändert von Tinkerbell; 30.01.2016, 15:48.

    Kommentar

    • Tinkerbell
      Erfahrener Benutzer
      • 15.01.2013
      • 10662

      #3
      Hello.
      Ich kann nicht alles lesen:

      Weiter:

      Dann an Jahrgulden durch 10 nacheinan-
      der folgende Jahre: 28-34-1 1/7 ?
      Zusammen 100 ... ?
      nebst einer eigenen Ersparnis von 8 ... ? und 1 Nutzkuh ?
      30 Kloben Flachs Kleider Betten und Einrichtung gleich nach
      der Kopulation.
      Als Widerlage bestellt der Bräutigam der Braut baare 60 ... ?
      Wird bestimmt, daß für den Fall das Braut binnen
      sechs ? Jahren, vom Tag der Kopulation gerechnet, ohne
      ehelicher Deseendenz versterben sollte, der Bräutigam
      schuldig sein soll 20 ... ? an die Braut Mutter oder
      deren Geschwister rückzuzahlen wogegen der übrige Nachlass
      des verstorbenen dem Überlebenden zum unumschränkten
      Eigenthum zu verbleiben habe. Stirbt jedoch
      Bräutigam vor, und sind keine Kinder vorhanden, dann ist
      ohne zu erfolgender Rückzahlung Braut Eigenthümerin
      des ganzen ehemännlichen Nachlasses.
      Was die Eheleute während der Ehe erben und erwerben,
      soll gemeinschaftliches Eigenthum sein.

      LG Marina

      Kommentar

      • Tinkerbell
        Erfahrener Benutzer
        • 15.01.2013
        • 10662

        #4
        Hello.
        2. Link

        Sollten aber im Versterbungsfalle eines oder des andern Ehe-
        theiles Kinder vorhanden sein, so findet keine Rückzahlung
        statt, nur wird bedungen, dass wenn Braut verstirbt, die Kin-
        derselben, dh ? die ? Bräutigam sub ... ? mütterliches Erbtheil in das
        Waisenamt 40 ... ? erhalten sollen, und stirbt Bräu-
        tigam vor, dann ist Braut mit den vorhandenen Kindern dieser
        Ehe gemeinschaftliche Erbin zu gleichen Theilen.
        Wird die Bewilligung ertheilt, dass für den Fall der Erwer-
        bung eines Eigenthums einer Realität von Seite der Brautleute
        gegenwärtiger Ehevertrag zur Erwirkung der Sicherheit der
        stipulirten Bedingnisse hiermit ins besondere aber per juxta ?
        des Erbtheils der Braut zur Erwirkung der Sicherheit des
        Heurathsgutes ab der Realität Nr. 7 in Kleinherrlitz intabu-
        lirt werden könne.
        Urkund dessen der beiden kontrahirenden Theile und der hirzu
        erbethenen Zeugen Fertigung.
        Seitendorf am 20. Oktober 1842

        Von Seite

        Des Bräutigams

        Johann Hubalek Bräutigam
        Johann Frank erbethener
        Namensschreiber
        Joseph König Zeuge
        Johann Koch Zeuge

        Der Braut

        Katharina Barisch Braut
        Karl Barisch
        Ignatz Barisch

        Eingetragen zum ewigen Gedächtnisse im Ehepakten-
        Protokolle ... ?
        Grundbuchamt Großherrlitz am 31. Jänner 1844
        Anton Kreps ... ?
        Grundbuchführer

        Ich hoffe, es sind nicht zu viele Fehler enthalten.
        Da schaut bestimmt noch jemand drüber und übersetzt den Text in Englisch.

        LG Marina

        Kommentar

        • BartlomiejBarisch
          Benutzer
          • 24.01.2016
          • 32

          #5
          Thank you Marina I try to translate it.

          Kommentar

          • BartlomiejBarisch
            Benutzer
            • 24.01.2016
            • 32

            #6
            Ok I translated it, but I have problem with point 7 and 8 of this contract.

            Kommentar

            • hhw
              Erfahrener Benutzer
              • 25.10.2015
              • 713

              #7
              Hallo,
              hier noch etwas zur Klärung:
              Waisenamt 40fr (Gulden] CM (Conventionsmünze) elocirt (=elozieren=ausleihen)erhalten sollen,

              Viele Grüße
              Hans

              Kommentar

              • hhw
                Erfahrener Benutzer
                • 25.10.2015
                • 713

                #8
                Hallo,
                hier noch etwas zur Klärung:

                Zusammen 100 40fr (Gulden] CM (Conventionsmünze)
                nebst einer eigenen Ersparnis von 8 40fr (Gulden] CM (Conventionsmünze) und 1 Nutzkuh
                30 Kloben Flachs Kleider Betten und Einrichtung gleich nach
                der Kopulation.
                Als Widerlage bestellt der Bräutigam der Braut baare 60 40fr (Gulden] CM (Conventionsmünze)
                Wird bestimmt, daß für den Fall das Braut binnen
                sechsJahren, vom Tag der Kopulation gerechnet, ohne
                ehelicher Deseendenz versterben sollte, der Bräutigam
                schuldig sein soll 20 40fr (Gulden] CM (Conventionsmünze) an die Braut Mutter oder

                Viele Grüße
                Hans

                Kommentar

                • gki
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.01.2012
                  • 5023

                  #9
                  7) If one of the partners should die and they have children, no repayment is made. However, if the bride should die, then the surviver is to pay 40 guilders on their behalf as their inheritance form their mother into the orphan's fund. If he should die, the children become the owners of his half of the possessions.

                  8) In case they should buy a property, permission is granted that this contract is added to the register to provide security for the inheritance of the bride. [Apparently they intended to buy Kleinherrlitz No. 7 as that is mentioned by name].
                  Gruß
                  gki

                  Kommentar

                  • BartlomiejBarisch
                    Benutzer
                    • 24.01.2016
                    • 32

                    #10
                    Thanks!

                    Kommentar

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