Hilfe beim Lesen des Protokolls / Teil 2

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  • Dinchen84
    Erfahrener Benutzer
    • 06.01.2014
    • 101

    [gelöst] Hilfe beim Lesen des Protokolls / Teil 2

    Quelle bzw. Art des Textes: Protokoll des Gerichts
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1901
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Velbert / Düsseldorf / Mettmann


    Hallo zusammen,

    ich bräuchte Hilfe beim Lesen des Scheidungsprotokolls des Gerichts meiner Ururoma.

    Hier die anderen 4 Seiten ...

    Das war der 1. Teil
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Xtine; 25.01.2014, 21:36. Grund: verlinkt
    "Wer seine Wurzeln nicht kennt, hat keinen Halt."

    Auf der Suche nach Johann Friedrich Segebrecht *ca 1798 in Faulenrost
  • AlfredM
    • 21.07.2013
    • 2290

    #2
    Hallo Dinchen

    Ich fange mal mit der letzten Seite an:

    Zeugnis
    Aktenzeichen XV 41/02

    Die geschiedene Ehefrau Albert Segebrecht
    Anna Maria geb. Maerz zu Velbert Land No 208
    hat gegenüber ihren Kindern aus der Ehe mit dem
    genannten Albert Segebrecht die Pflichten erfüllt,
    welche ihr nach §1669 des bürgerlichen Gesetzbuchs
    mit Rücksicht auf die von ihr beabsichtigte Wiederverheiratung
    obliegen.

    Velbert den 8 ten April 1902
    Königliches Amtsgericht 1
    Unterschrift

    An die geschiedene Ehefrau Albert Segebrecht
    Velbert Land No 208

    MfG

    Alfred
    MfG

    Alfred

    Kommentar

    • AlfredM
      • 21.07.2013
      • 2290

      #3
      Nun die vorletzte

      Auf grund des Kirchenbuchs der hiesigen evangel. Kreuzkirche
      wird hiermit bezeugt, daß Alfred Franz Sohn des Büchsenmachers
      Johann Christian Wilhelm Pasold hier von seiner Ehefrau
      Babette geb. Klett am neunten-9-November des Jahres 1872
      achtzehnhundert zwei u. siebzig hier geboren ist und am achten
      -8- Dezember desselben Jahres die heilige Taufe empfangen hat.

      Suhl den 4. Februar 1902
      das Pfarramt der Kreuzkirche

      Conrad P (P = anscheinend Pfarrer)

      MfG

      Alfred
      MfG

      Alfred

      Kommentar

      • AlfredM
        • 21.07.2013
        • 2290

        #4
        Das 2te Blatt

        Beschluß
        der geschiedenen Ehefrau Albert Segebrechts, Maria geb. Maerz
        zu Velbert wird Befreiung von der Vorschrift des § 1313 bgl. Ges.
        buch üer die 10 monatige Wartezeit gewährt.

        Velbert den 29. März 1902
        kgl. Amtsgericht 1
        gez. Wiehsner
        Beglaubigt Scheuer
        als Gerichtsschreiber

        Ehefrau
        Albert Segebrecht
        Velbert

        MfG

        Alfred
        MfG

        Alfred

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        • Dinchen84
          Erfahrener Benutzer
          • 06.01.2014
          • 101

          #5
          vielen, vielen Dank AlfredM ... ich habe gestern noch so lange dran gesessen. Gibt es vielleicht irgendwelche Seiten im Netz worüber ich mich informieren kann,wie damals (im Jahr 1900) so ein Scheidungsverfahren ablief? Google hat mir leider nichts angezeigt. Gerne würde ich auch wissen, ob man die alten Gesetze nachlesen kann.

          Danke und schöne Grüße
          Dinchen
          "Wer seine Wurzeln nicht kennt, hat keinen Halt."

          Auf der Suche nach Johann Friedrich Segebrecht *ca 1798 in Faulenrost

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          • AlfredM
            • 21.07.2013
            • 2290

            #6
            1. Seite mit kleinen Lücken:

            kundung des Zeugen Obenfeld, daß die Klägerin mit dem
            Mertens Ehebruch getrieben hat. Allerdings steht der Zeitpunkt
            wann dieser Ehebruch begangen ist, nicht Just, der sich aber aus den bezogenen Strafakten ergiebt, daß die Klägerin der gewerbsmäßigen
            Unzucht nachgeht und dieserhalb in Strafe genommen ist, so daß angenommen werden muß, sie habe bis in die jüngste Zeit hinein
            fortgesetzt Ehebruch getrieben, so kann nach § 1573 B.Geß. auch
            der mit Mertens begangene Ehebruch auf jeden Fall zur Unterstützung
            der Wiederklage heran gezogen werden.
            Demnach sind Klage und Wiederklage gerechtfertigt.
            Gemäß § 1574 Abs. 2 B.G.B. werden beide Theile für schuldig
            zu erlären.
            Gemäß § 624 .......... war festzustellen .............
            jede Partei die Ehe gebrochen.
            Die Kostenentscheidung beruft auf § 91........

            gez. Kiel Tigges
            Der Vorsitzende zugleich für den beurlaubten
            Landgerichtsrath Friedlander

            MfG

            Alfred
            MfG

            Alfred

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            • AlfredM
              • 21.07.2013
              • 2290

              #7
              Hallo Dinchen

              Mit Sicherheit gibt es Seiten wo die gültigen § des Jahres 1900
              des Bürgerlichen Gesetzbuches nachzulesen sind.

              MfG

              Alfred
              MfG

              Alfred

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              • Tinkerbell
                Erfahrener Benutzer
                • 15.01.2013
                • 10767

                #8
                Hallo.
                Klitzekleine Korrektur bei Seite 1 :
                ...Ehebruch begangen ist, nicht fest,...

                ...mit
                wem jede Partei die Ehe gebrochen.

                MfG Marina
                Zuletzt geändert von Tinkerbell; 26.01.2014, 13:59.

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