Latein

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  • Schorsch
    Erfahrener Benutzer
    • 13.07.2007
    • 983

    [gelöst] Latein

    Liebe Lateinkundige,

    in einem kirchlichen Heiratseintrag von 1926 ist..."bus proclamation in Eclesia " durchgestrichen, stattdessen steht dort: emisso imamento de statu libero . Was bedeutet das? Ich wundere mich auch, dass keine Zeugen angegeben wurden, musste man nicht welche haben?
    Liebe Grüße
    Brigitte
  • Kögler Konrad
    Erfahrener Benutzer
    • 19.06.2009
    • 4847

    #2
    Liebe Brigitte, heißt es nicht iuramento?

    Wenn es so heißen sollte, lautet die wörtliche Übersetzung

    Nach geleistetem Eid bezüglich des ledigen Standes.
    Die Verkündigungen waren dazu gedacht, dass
    durch andere Leute irgendwelche Ehehindernisse aufgedeckt würden.
    Das wichtigste Ehehindernis war, dass jemand schon einmal verheiratet war.
    In dem vorliegenden Fall werden die dreimaligen Verkündigungen erlassen,
    dafür muss aber - wohl das Brautpaar - einen Eid leisten, dass beide noch ledig, unabhängig,
    noch nicht ehelich gebunden (das heißt in diesem Zusammenhang statu libero) sind.

    Gruß Konrad

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    • Schorsch
      Erfahrener Benutzer
      • 13.07.2007
      • 983

      #3
      Lieber Konrad,

      vielen Dank, Du hast recht es heißt wohl iuramento. Würdest Du sagen dass Geschiedene auch unter den status libero fallen? Und warum ohne Zeugen? Hättest Du eine Erklärung dafür?
      Liebe Grüße
      Brigitte

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      • Kögler Konrad
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2009
        • 4847

        #4
        Geschiedene fallen nicht unter die liberi.
        Scheidung war und ist heute noch bei den Katholiken
        ein Ehehindernis, wie es bei den Evangelischen aussieht, weiß
        ich nicht.

        Warum keine Zeugen? Entweder galt der Eid allein vor dem Pfarrer
        oder bei der Verlobung. Bei der Verlobung sind aber die Zeugen
        in der Regel nicht im Kirchenbuch eingetragen.
        Entscheidend war doch die Eheschließung.

        Gruß Konrad

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        • Schorsch
          Erfahrener Benutzer
          • 13.07.2007
          • 983

          #5
          Hm, das habe ich vermutet. Der Ehemann war aber definitiv schon einmal verheiratet und wurde geschieden. Er war katholisch, wie auch seine erste und zweite Ehefrau. Allerdings habe ich von der ersten Eheschließung bisher nur die Standesamt Unterlagen. Seltsam. Seine erste Ehefrau ist nicht etwa gestorben, auch sie hat noch einmal geheiratet und wurde bei ihrem Tod als konfessionslos bezeichnet.Was war da bloß los? Hat jemand eine Idee?
          Liebe Grüße
          Brigitte

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          • Kögler Konrad
            Erfahrener Benutzer
            • 19.06.2009
            • 4847

            #6
            Die Lösung kann nur sein, dass er beim ersten Mal nur standesamtlich verheiratet war,
            und dies gilt nach dem kanonischen Recht nicht als Heirat.

            Als Ergänzung noch eine Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz
            vom Jahre 2002


            4. Dispens vom Aufgebot
            Der für die Vorbereitung der Eheschließung zuständige Geistliche mit allgemeiner Traubefugnis hat,
            sofern nicht begründete Zweifel hinsichtlich des Status liber bestehen, die Befugnis, aus gerechtem Grund vom Aufgebot zu dispensieren. Die so erteilte Dispens vom Aufgebot ist im Ehevorbereitungsprotokoll unter Nr. 24a zu vermerken.

            Gruß Konrad

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            • Schorsch
              Erfahrener Benutzer
              • 13.07.2007
              • 983

              #7
              Vielen Dank für Deine Hilfe Konrad, das vermute ich mittlerweile auch. Denn eine kirchliche Heirat ist nicht aufzufinden und die erste Ehefrau ist nicht etwa gestorben sondern hat auch noch einmal geheiratet.
              Liebe Grüße
              Brigitte

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