Warum wurde der Eintrag gelöscht - Sterbeeintrag laut Gesetz gelöscht

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  • zula246
    • 10.08.2009
    • 2468

    [gelöst] Warum wurde der Eintrag gelöscht - Sterbeeintrag laut Gesetz gelöscht

    Quelle bzw. Art des Textes: Sterbeurkunde
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1884
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Birkenhain O/S
    Namen um die es sich handeln sollte:

    Hallo

    Eine Frage aus einem polnischen Genealogieforum.
    Warum wurde dieser Sterbeeintrag laut Gesetz gelöscht und wie ist dann mit den Daten umzugehen oder wo wurde der Eintrag neu eingestellt
    Gruß Robert
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von zula246; 29.05.2015, 20:57.
  • Herbstkind93
    Erfahrener Benutzer
    • 28.09.2013
    • 1944

    #2
    Hallo,

    mir ist die Schrift zu klein, um es lesen zu können.
    Ich kenne aber einen Fall aus der Zeit da ist jemand auf einem Feld gestorben und da hat sich dann herausgestellt, das dieses Feld zu einem anderen Standesamtbezirk gehört, deswegen wurde der Sterbeeintrag gelöscht und wahrscheinlich dann im Nachbarstandesamt neu eingetragen; keine Ahnung, das war so mein erster spontaner Gedanke zu deinem Beitrag.


    LG
    Herbstkind


    Ist die Urkunde aus dem Internet? Dann kannst du ja den Link reinstellen.
    Dauersuche nach FN Samariter (Samland; Berlin; Spremberg/Lausitz)

    Kommentar

    • 52georg
      Erfahrener Benutzer
      • 23.01.2014
      • 1076

      #3
      Hallo zusammen,

      Klärung kann nur die im Randvermerk angeführte Landgerichtliche Verfügung bringen.
      Die angeführten Paragraphen des Gesetzes über die Beurkundung des Perrsonenstandes regeln lediglich Dokumentationserfordernisse.
      Beste Grüße
      Georg

      Kommentar

      • zula246
        • 10.08.2009
        • 2468

        #4
        Hallo
        rechte Maustaste dann Grafik speichern unter zB. Desctop und das Bild ist ausreichend groß

        Bild 152
        Gruß Robert

        Kommentar

        • Odette
          Erfahrener Benutzer
          • 19.05.2009
          • 518

          #5
          Hallo Zula,
          so wie es aussieht, muss es dazu eine Verordnung und einen Beschluss des Landgerichts Beuthen gegeben haben. Habe ich auch noch nicht gehört, aber die Amtswege sind mitunter wohl nicht für Außenstehende nachvollziehbar...
          LG odette

          Kommentar

          • Xtine
            Administrator

            • 16.07.2006
            • 28938

            #6
            Hallo,

            der Randvermerk sagt:

            Zufolge Verfügung des
            Königichen Landgerichts zu
            Beuthen o/S. vom 10ten October
            1884. II II.1/9071(?) wird in Gewiß-
            heit der §§ 65 und 66 des
            gesetzes vom 6. Februar 1875
            der sub 7(??) - 150 [das kleine zwischen den Zeilen kann ich nicht erkennen] auf Grund
            der von dem Kreisausschuße
            zu Beuthen o/S. mitgetheilten
            Verhandlungen und Urkun-
            den hiermit gelöscht.
            Birkenhain, 18. Octob. 1884
            Der Standesbeamte


            Jetzt müsste man wissen, was §65 und §66 sagt. Und auch welches Gesetz gemeint ist.
            Zuletzt geändert von Xtine; 29.05.2015, 21:35. Grund: Tippfehler
            Viele Grüße .................................. .
            Christine

            .. .............
            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

            Kommentar

            • Herbstkind93
              Erfahrener Benutzer
              • 28.09.2013
              • 1944

              #7
              "auf Grund der von dem Kreisausschusse zu Beuthen O/S mitgetheilten Verhandlungen und Urkunden hiermit gelöscht".

              der sub Nr. 150 enthaltnen Act auf Grund


              §. 65.


              Die Berichtigung einer Eintragung in dem Standesregister kann nur auf Grund gerichtlicher Anordnung erfolgen. Sie geschieht durch Beischreibung eines Vermerks am Rande der zu berichtigenden Eintragung. §. 66.

              Für das Berichtigungsverfahren gelten, insoweit die Landesgesetze nicht ein Anderes bestimmen, die nachstehenden Vorschriften. [36]Die Aufsichtsbehörde hat, wenn ein Antrag auf Berichtigung gestellt wird, oder wenn sie eine solche von Amtswegen für erforderlich erachtet, die Betheiligten zu hören und geeignetenfalls eine Aufforderung durch ein öffentliches Blatt zu erlassen. Die abgeschlossenen Verhandlungen hat sie demnächst dem Gerichte erster Instanz vorzulegen. Dieses kann noch weitere thatsächliche Aufklärungen veranlassen und geeignetenfalls den Antragsteller auf den Prozeßweg verweisen.Im Uebrigen finden die für Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit geltenden Vorschriften Anwendung.
              Dauersuche nach FN Samariter (Samland; Berlin; Spremberg/Lausitz)

              Kommentar

              • zula246
                • 10.08.2009
                • 2468

                #8
                Hallo
                Allen Beteiligten ein herzliches Dankeschön auch im Namen des Fragenden aus dem polnischen Forum .
                Gründe können sein meiner Meinung nach , das der Sterbefall im Geburtsort Gleiwitz Tost eingeschrieben wurde , oder das die Person noch nicht gestorben war oder etwas ganz Anderes
                Beste Grüße Robert

                Kommentar

                • Xtine
                  Administrator

                  • 16.07.2006
                  • 28938

                  #9
                  Hallo Robert,

                  Zitat von zula246 Beitrag anzeigen
                  oder das die Person noch nicht gestorben war
                  wer macht denn eine Sterbeanzeige, wenn der Betroffene noch lebt
                  Viele Grüße .................................. .
                  Christine

                  .. .............
                  Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                  (Konfuzius)

                  Kommentar

                  • zula246
                    • 10.08.2009
                    • 2468

                    #10
                    Hallo
                    Wenn der Mann sich Entledigen möchte
                    Hier noch eine Erklärung , die von Polnischer Seite gefunden wurde
                    das die Ehe ungltig vor dem Gesetz war , da sie vielleicht nur kirchlich vollzogen wurde und dies strafbar war

                    Aber tot ist tot
                    Gruß Robert
                    Zuletzt geändert von zula246; 30.05.2015, 10:14.

                    Kommentar

                    • gudrun
                      Erfahrener Benutzer
                      • 30.01.2006
                      • 3265

                      #11
                      Hallo,

                      vielleicht war der Betreffende ja Scheintot. Gibt es ja auch heute noch.
                      Bin auf die Auflösung sehr gespannt

                      Viele Grüße
                      Gudrun

                      Kommentar

                      • Herbstkind93
                        Erfahrener Benutzer
                        • 28.09.2013
                        • 1944

                        #12
                        Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
                        Hallo Robert,



                        wer macht denn eine Sterbeanzeige, wenn der Betroffene noch lebt

                        Habe ich wirklich mal gelesen, dass ein Sterbeeintrag gelöscht wurde, mit dem Vermerk die Person sei nicht verstorben, ich glaube es war in den Berliner Sterberegistern bei Ancestry


                        LG
                        Herbstkind
                        Dauersuche nach FN Samariter (Samland; Berlin; Spremberg/Lausitz)

                        Kommentar

                        • elwetritsche
                          Erfahrener Benutzer
                          • 23.03.2013
                          • 920

                          #13
                          Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
                          Hallo Robert,

                          wer macht denn eine Sterbeanzeige, wenn der Betroffene noch lebt
                          Der Verstorbene kann ja für Tot erklärt worden und danach doch noch wieder aufgetaucht sein.

                          Siehe Tom Hanks in Cast Away – Verschollen.
                          Liebe Grüße
                          Elwe

                          Mit ihren Feld- (Rheinhessen), Wald- (Westerwald) und Wiesen- (Kreis Groß-Gerau) Ahnen.

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