Hallo liebe Kollegen,
Ich habe hier eine rechtliche Verfügung von 1765, die eindeutig darauf hindeutet, der Ersteller muss sich hinterher das Leben genommen haben.
Gibt es da überhaupt eine Chance, ihn in einem Kirchenbuch zu finden? Sein Tod ist als einziger seiner Familie nicht aufgeführt in dem Kirchenbuch der traditionellen Familienkirche. Woanders beerdigt, und woanders im Sterbebuch, oder stillschweigend beigesetzt? Was meint ihr?
Besten Dank, sagt Martha!
Ich habe hier eine rechtliche Verfügung von 1765, die eindeutig darauf hindeutet, der Ersteller muss sich hinterher das Leben genommen haben.
Gibt es da überhaupt eine Chance, ihn in einem Kirchenbuch zu finden? Sein Tod ist als einziger seiner Familie nicht aufgeführt in dem Kirchenbuch der traditionellen Familienkirche. Woanders beerdigt, und woanders im Sterbebuch, oder stillschweigend beigesetzt? Was meint ihr?
Besten Dank, sagt Martha!
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