Lesehilfe Gerichtsbuch

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  • lod1981
    Erfahrener Benutzer
    • 24.10.2015
    • 522

    [ungelöst] Lesehilfe Gerichtsbuch

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1751
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Rammenau
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Hallo,

    ich hoffe mir kann jemand bei den rot markierten Stellen beim Entziffern des Textes weiterhelfen.

    Das Sächsische Staatsarchiv ist eine obere besondere Staatsbehörde und das zuständige Archiv für Gerichte, Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Freistaates Sachsen. Wir erhalten das Archivgut und machen es zugänglich.

    Bild 146

    Ich lese:

    1 gl. Stgl.

    ? 73 Cat.
    f. dato
    ? 1792 fol. 102
    igl.
    fol. 72 ?

    Tobias Fichte jun. Schneider und Musicant ...th s. Vatern, Tobias Fichten sen. Schaafmeister L...

    Des hochwohlgebohrenen Herrn, Herrn Johann Alberici von Hoffmann, Erb-Lehn und Gerichts-Herrn auf Rammenau p. d. Z. bestalter Gerichts-Verwalter, ich Gottlob Heinrich Küntzel uhrkunde hiermit und füge? zu wißen, daß heute dato vor denen gnädig mir anvertraudten Gerichten hierselbst

    Tobias Fichte, der ältere, Häußler und Schaaffmeister allhier,
    Verkäuffer eines,, und

    deßen Sohn Tobias Fichte, der jüngere, Schneider und Musicant hierselbst,
    Käuffer anderen Theils,

    erschnienen mit dem Anbringen welchergestalt ersterer letzeren sein auf dem Herrschaftl. Vorwerge ein-
    gebautes und am 6.Octobr. 1747 ihm zugeschriebenes Wohnhauß nebst dem darzu gehörigen und biß an den Mühlgraben hinunter gehenden Gartten zwischen Johann Christoph Pezolds Klein-Gartten und Christian Heydens Hauße gelegen und dem darzu gewiedmeten Felde nach 2. Schfl.Außsaat, hinter dem Steinbruche zwischen Johann Christoph Weydners und Johann Gottfried Leßkens Feldern situret, auch allem was darinnen und darbey Erd- Wand- Band- Mauer- Niet- Wied- und Nagelfeste befindlich so wohl allen darauf ruhenden Gerechtigkeiten und Freyheiten, Nutz und Beschwerungen insonderheit

    2 Thlr. - - Dienstgeld Walp. betl. }
    2 Thlr. - - Dienstgeld Mich. betl. } der Gerichts Herrschaft
    1 Stck. Garn vor 8 gl.? zu spinnen }

    Vielen Dank für die Hilfe.
    LoD
  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11784

    #2
    Ganz oben links: nicht Stgl, sondern Stpl, gewiss für "Stempel".

    "füge" ist richtig.

    Grundsätzlich ist das Zeichen am Ende von Abkürzungen wie z.B. "gl" oder "betl",
    gar kein l (würde auch keinen Sinn machen bei "groschen" und "betrifft"), sondern das ABKÜRZUNGSZEICHEN, so dass die Transkription eigentlich "g." und "bet." lauten müsste.
    Zuletzt geändert von henrywilh; 08.01.2023, 19:54.
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

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