Heiratseintrag 1807 - unklare Abkürzungen

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  • smiley-germany
    Benutzer
    • 05.08.2009
    • 34

    [gelöst] Heiratseintrag 1807 - unklare Abkürzungen

    Liebe Kirchenbuch-Experten,

    der anliegende Heiratseintrag aus dem KB Neunkrichen von 1807 benennt zum einen die Trauzeugen (Johann Fischer als Vater der Braut und Wilhelm Röger als Bruder des Bräutigams); dieser Teil ist klar.

    Was mir nicht ganz klar ist: Bedeutet "ex demissione mea in hennef coram D. Decans Saur", dass die Brautleute vom Pfarrer aus ihrer Heimatgemeinde Neunkirchen nach Hennef geschickt und dort durch den Pfarrdekan getraut wurden? Und wenn ja: Warum? Was können die Gründe dafür sein?

    Und: der Schluss mit "dispensati in 3tus proclamationibus ..." bedeutet in der Sache ja, dass die Brautleute beim Aufgebot von der dritten öffentlichen Ankündigung der Ehschließung befreit waren. Aber was bedeutet der Text mit seinen ganzen Abkürzungen hier genau?

    Danke schon eimal!
    Angehängte Dateien
  • Friedhard Pfeiffer
    Erfahrener Benutzer
    • 03.02.2006
    • 5079

    #2
    matrimonium contraxerunt 6to februarii 1807 ex demissione
    mea in hennef coram D. Decano Saur et testibus Joanne
    Fscher sponsae patre et Wilhelmo Roeger fratre sponsi, dis-
    pensati in 3bus proclamationibus ab eodem amplno D. Deiaso
    vice et authta Rmi vice Gla

    Eine Trauung war immer an dem Ort, von dem die Braut stammte, vorzunehmen. Für alle anderen Orte [z. B. Ort, von dem der Bräutigam stammte] war eine De- oder Dimission [Entlassung] notwendig. Der Text lautet also ganz ganz ungefähr:
    zur Ehe verbunden wurden am 6. Februar 1807 auf Grund meiner Entlassung
    in Hennef in Gegenwart des Herrn Dekan Saur und der Zeugen Johann
    Fischer, dem Vater der Braut, und Wilhelm Roeger, dem Bruder des Bräutigams,
    verteilt in dreifache Ausrufung von derselben [mehr Herrn Deiaso
    wechselseitig und ..... R... wechselseitig Gla] [???]

    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhard Pfeiffer

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    • Kögler Konrad
      Erfahrener Benutzer
      • 19.06.2009
      • 4848

      #3
      Hallo, das erste stimmt, dass der nach auswärts Heiratende vom Ortspfarrer einen Entlassschein brauchte.

      Zum letzten Teil:

      lateinisch: dispensati in 3bus proclamationibus ab eodem Amplissimo D. Decano vice et Authte Reverendissimi Vicarii Generalis

      befreit, entbunden bzgl. der 3 Proklamationen von ebendem Erlauchtesten Herrn Dekan an Stelle (vice) und mit beglaubigter Genehmigung (authorisieren) des Hochwürdigsten Generalvikars


      Gruß Konrad

      Kommentar

      • smiley-germany
        Benutzer
        • 05.08.2009
        • 34

        #4
        Danke schonmal, aber ich muss nochmal nachfragen:

        Der Bräutigam kommt aus Neunkirchen, und dort wird auch geheiratet. Die Braut kommt anscheinend von woanders, also brauchte man für diese Heirat am Ort des Bräutigams eine Erlaubnis?

        Und: welche Rolle spielt Hennef? Kommt die Braut von da oder ist da schlicht der Sitz des Generalvikariats? Und gibt es irgend eine Möglichkeit herauszufinden, woher die Braut und damit die weitere mütterliche Linie kommt?

        Danke!

        Kommentar

        • Kögler Konrad
          Erfahrener Benutzer
          • 19.06.2009
          • 4848

          #5
          Ich verstehe das so: Die Trauung fand statt in Hennef vor dem Dekan und den Zeugen.
          mit dem Vorweis des Entlassscheins des Pfarrers der den Eintrag machte.

          Ich kenne viele Fälle, das Leute an einem entfernten Wallfahrtsort heiraten und der Heimatpfarrer trägt diese Trauung in sein örtlichen Heiratsbuch ein.

          Der Generalvikar ist immer am Bischofssitz, zu welcher Diözese gehört denn Hennef?

          Der Ausschnitt nennt ja auch die Namen der Brautleute nicht, hast du die uns nicht zeigen wollen. Stehen da keine Ortsangaben dabei, Eltern usw.?

          Vielleicht könnte ein Vergleich mit weiteren Einträgen weiterhelfen.

          Gruß Konrad

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