Ungültige Geburtsurkunde

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  • Alvire
    Benutzer
    • 09.10.2008
    • 81

    Ungültige Geburtsurkunde

    Meine Schwester will heiraten und begab sich vergangene Woche auf das Standesamt (Mitte, Frankfurt am Main), legt die erforderlichen Papiere vor und bekommt die Auskunft, das ihre Geburtsurkunde keine Gültigeit mehr habe und sie eine neue beantragen solle die 35 Euro kostet. Keine andere Wahl haben tut sie das auch, bekommt eine neue die alerdings nur 7,50 Euro kostete. Der Vergleich der beiden Urkunden erbringt, das beide Inhalte vollkommen identisch sind. Sie fragt nach was das ganze denn nun für einen Sinn hatte und es wird erklärt: das Ausstellungsdatum der Geburtsurkunde darf bei Vorlage nicht mehr als 12 Monate zurück liegen. Eine nähere Begründung wurde mit "tja, das ist Vorschrift" wieder gegeben.

    Seit wann verlieren Urkunden ihre Gültigkeit? Habt ihr so etwas auch schon erlebt? Was für eine Gesetzesänderung ist da an mir vorbei gelaufen? Oder ist das alles nur Geldmacherei?
  • Fiehn
    Erfahrener Benutzer
    • 16.09.2008
    • 768

    #2
    Hallo,

    ich heirate demnächst auch. Die Anmeldung ist dafür schon über den Tisch. Menie Geburtsurkunde habe ich nicht gebraucht. Man hat von mir einen Auszug aus dem Familienbuch gebraucht und den habe ich beim Standesamt beantragt wo meine Eltern geheiratet haben. Dafür habe ich 7,50 Euro bezahlt. Ich weiß ja nicht, wann eure Eltern geheiratet haben, aber ab einem gewissen Jahr (glaube nach 195?) braucht man einen Auszug vom Familienbuch.

    Der Familienbuch-Auszug darf übrigens nicht älter als 6 Monate sein!

    Adventlichen Gruß

    Melanie
    Man sieht nur mit dem Herzen gut; das Wesentliche ist für das Auge unsichtbar.
    Zitat von Antoine de Saint-Exupéry

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    • Alvire
      Benutzer
      • 09.10.2008
      • 81

      #3
      Zitat von Fiehn Beitrag anzeigen
      Der Familienbuch-Auszug darf übrigens nicht älter als 6 Monate sein!
      Dann scheint das wohl die gleiche Änderung zu sein. Geburtsurkunde 12, Familienbuch 6 Monate. Sehr merkwürdig...

      Meine Eltern heirateten 1960. Ein Auszug aus dem Familienbuch wurde von meiner Schwester nicht verlangt.

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      • Daniela Beck
        Erfahrener Benutzer
        • 23.08.2008
        • 435

        #4
        Hallo!

        Als mein Mann und ich letztes Jahr geheiratet haben, mussten wir uns auch je eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch besorgen.

        Ich habe hier mal was rausgesucht:
        Heiratspapiere - Erforderliche Dokumente für deutsche Staatsangehörige

        Hier ein Auszug aus dem Link:

        In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten und volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind (Information gültig bis 30.12.2008):

        Neue beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern (nicht älter als 6 Monate), wenn deren Ehe nach dem 31.12.1957 in der Bundesrepublik Deutschland oder Berlin (West) geschlossen wurde. Diese Urkunde ist in der Regel beim Standesamt des Wohnortes der Eltern erhältlich und kostet 8,-- € (nicht zu verwechseln mit dem Familienstammbuch der Eltern).
        Schönen Gruß
        Daniela

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        • Hintiberi
          Erfahrener Benutzer
          • 26.09.2006
          • 1075

          #5
          Kann mir mal einer erklären, weshalb so eine Urkunde nach 6 Monaten ungültig sein soll?
          Wer denkt sich denn so einen Schwachsinn aus?! Ich hab noch nicht erlebt, daß sich innerhalb von 6 Monaten mein Geburtstag ändert oder ich andere Eltern "bekomme"... oder daß sich an der Tatsache etwas ändert, daß ich überhaupt geboren bin! :s

          Behörden...
          Meine Ahnen
          http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
          www.gencircles.com/users/hintiberi/17"

          Kommentar

          • Marlies

            #6
            Zitat von Hintiberi Beitrag anzeigen
            Kann mir mal einer erklären, weshalb so eine Urkunde nach 6 Monaten ungültig sein soll?
            Hallo Jens,

            innerhalb dieser 6 Monate wird das Standesamt am Geburtsort benachrichtigt, ob man gestorben ist. Und wenn jemand gestorben ist, kann er/sie nicht heiraten

            Gruß Marlies

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            • gudrun
              Erfahrener Benutzer
              • 30.01.2006
              • 3277

              #7
              Hallo,

              auch für die Rente braucht man eine neuere Urkunde, die kostet allerdings nichts, wenn man angibt, daß man die Urkunde für Rentenzwecke braucht.
              Im Geburtsort laufen alle Daten zusammen und deswegen wird da nachgesehen, ob der Heiratswillige eventuell schon verheiratet ist.
              Und das ist ja auch der Sinn, daß man für die Heirat eine neuere Urkunde braucht.

              Viele Grüße
              Gudrun

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              • viktor
                Erfahrener Benutzer
                • 17.01.2007
                • 1187

                #8
                Zum Heiraten braucht man keine Geburtsurkunde, sondern eine Abstammungsurkunde.
                Den Unterschied kann ich allerdings mit dem bloßen Auge nicht erkennen.

                Nachtrag : Wenn man schon klugscheißt, sollte man sich besser informieren. Also, man braucht eine Abstammungsurkunde, wenn man ein älterer Sack ist - wie ich, bei dem die Eltern vor 1958 geheiratet haben.

                Kommentar

                • Volker H. Rauch
                  Benutzer
                  • 20.04.2007
                  • 94

                  #9
                  Die Abstammungsurkunde berücksichtigt spätere Änderungen, z.B. eine Adoption.
                  Gruß !
                  Volker

                  Kommentar

                  • Alvire
                    Benutzer
                    • 09.10.2008
                    • 81

                    #10
                    Zitat von Marlies Beitrag anzeigen
                    Hallo Jens,

                    innerhalb dieser 6 Monate wird das Standesamt am Geburtsort benachrichtigt, ob man gestorben ist. Und wenn jemand gestorben ist, kann er/sie nicht heiraten

                    Gruß Marlies
                    Eine Hochzeit wird binnen 4 Wochen geschlossen. Also, kann 4 Wochen nach "Bestellung" erfolgen. Dann heiraten zwei, das Standesamt teilt binnen 6 Monaten, von mir aus 4 Monate nach der Trauung diese dem Geburtsort mit und die sagen dann Hoppla, Leute der Bräutigam/die Braut ist schon lange tot?
                    Wenn das wirklich so wäre, muss die Prüfung logischerweise noch vor dem Termin der Eheschließung erfolgen. Im Nachhinein machts keinen Sinn.

                    Daher: abgelehnt. Das Argument kaufe ich nicht.

                    Ich bezweifel, das der Geburtsort grundsätzlich mit weiteren Informationen versorgt wird. Zuoft traf ich auf völlig uninformierte Stellen.

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                    • gudrun
                      Erfahrener Benutzer
                      • 30.01.2006
                      • 3277

                      #11
                      Hallo,

                      wie überall. Es gibt eifrige Beamte und es gibt darunter auch schlamper. Es soll das Geburtsstandesamt über alle Personendatenänderungen verständigt werden. Da müssen schon mal 2 Beamte mitspielen. Diese Mitteilungen sind die bekannten Zusatzvermerke auf den Urkunden, über die wir sehr froh sind, wenn wir die finden.

                      Viele Grüße
                      Gudrun

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                      • Hintiberi
                        Erfahrener Benutzer
                        • 26.09.2006
                        • 1075

                        #12
                        Zitat von Marlies Beitrag anzeigen
                        Hallo Jens,

                        innerhalb dieser 6 Monate wird das Standesamt am Geburtsort benachrichtigt, ob man gestorben ist. Und wenn jemand gestorben ist, kann er/sie nicht heiraten

                        Gruß Marlies
                        Nun, auch wenn man tot ist, ändert das nix am Geburtstag!
                        Und für eine Geburtsurkunde muß ich trotzdem zahlen, egal ob ich heiraten will oder sie für die Ahnenforschung brauche. Mein Uropa ist schon lange tot, er muß sicher für keine Heirat mehr nachweisen, wann er geboren ist, dennoch wäre seine Geburtsurkunde, wenn ich sie denn bestellte und bekäme, 6 Monate später wieder ungültig?! Dann muß ich also meine Ahnen alle halbe Jahre urkundenmäßig wieder updaten, sonst kann ich ja gar nicht belegen, daß ich geboren bin, denn beim Standesamt kriegt man ja nur die Urkunden seiner Vorfahren, wenn man seine direkte Abstammung nachweisen kann, und wenn ich da auftauche und die Heiratsurkunde meiner Urgroßeltern haben will, kriege ich diese wiederum nicht, weil die Geburtsurkunde meines Opas schon wieder älter ist als 6 Monate, somit ungültig. Das hieße also, daß ich meine Ahnenforschungen wieder von vorn beginnen muß...
                        Na dann werd ich mal meine Geburtsurkunde wegschmeißen... is ja eh ungültig...
                        Meine Ahnen
                        http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
                        www.gencircles.com/users/hintiberi/17"

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