1799 Gerichtsacte Teil 5

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  • Balle
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2017
    • 2356

    [gelöst] 1799 Gerichtsacte Teil 5

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Amt Hain/Großenhain
    Namen um die es sich handeln sollte:


    ....gebürgt werden
    sollen, demnächst sie vom 3ten

    März 1798 an, bis das Kind
    das sechste Jahr seines Leb
    ens vollendet, alljährlich
    .............., und
    von Anfange des siebenten
    .......bis zum Ende des....
    den alljährlich Vier und
    zwanzig Rtaler ....
    ....und wenn
    ich in diesem Vergleich Fol.
    306....des.......
    .........................
    ........; so wollte sie
    zwar die ihr obliegende

    Mutterpflicht, die Erziehung
    ihres Kindes noch gern


    Ich bitte um Korrektur und Ergänzung
    Danke sehr.
    Angehängte Dateien
    Lieber Gruß
    Manfred


    Gesucht: Herkunft von Johann Christoph Bresel (Brösel, Prehel, Brahel),
    ehem. Dragoner im Churfürstlich Sächsischem ehemaligen Herzog Churländischen Regiment Chevaux Legers in Zittau.
    Eheschließung 1781 in Zittau
  • Ahnenhans
    Erfahrener Benutzer
    • 31.10.2012
    • 543

    #2
    Hallo Balle,
    ich kann auch nur raten


    Kaution gebürgt werden
    sollen, demnächst sie vom 3ten

    März 1798 an, bis das Kind
    das sechste Jahr seines Leb
    ens vollendet, alljährlich
    Viertzehen Thaler .............., und
    von Anfange des siebenten
    Jahres bis zum Ende des Zet....
    den alljährlich Vier und
    zwanzig Thaler ....
    .... solle und wenn
    ich in diesem Vergleich Fol.
    306....des.......
    .........................
    ........; so wollte sie
    zwar die ihr obliegende

    Mutterpflicht, die Erziehung
    ihres Kindes noch gern


    LG Ahnenhans

    Kommentar

    • Balthasar70
      Erfahrener Benutzer
      • 20.08.2008
      • 2654

      #3
      Hallo,

      ein wenig noch:

      Portion gebürgt werden
      solle, demnächst sie vom 3ten
      März 1798 an, bis das Kind
      das sechste Jahr seines Al-
      ter
      s vollendet, alljährlich
      Viertzehen Thaler ....., und
      von Anfange des siebenten
      Jahres bis zu Ende des Zet....
      den alljährlich Vier und
      zwanzig Thaler bekom-
      men
      solle und wenn
      ich in diesem Vergleich Fol.
      306..Act das obervor-
      mundschaftliche Decret

      ertheilet; so wolle sie
      zwar die ihr obliegende
      Mutterpflicht, die Erziehung
      ihres Kindes recht gern
      Gruß Balthasar70

      Kommentar

      • mawoi
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2014
        • 3972

        #4
        Portion gekürzt



        VG
        mawoi

        Kommentar

        • mawoi
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2014
          • 3972

          #5
          bis zu Ende des Zehen-
          den



          VG
          mawoi

          Kommentar

          • Balle
            Erfahrener Benutzer
            • 22.11.2017
            • 2356

            #6
            danke
            Lieber Gruß
            Manfred


            Gesucht: Herkunft von Johann Christoph Bresel (Brösel, Prehel, Brahel),
            ehem. Dragoner im Churfürstlich Sächsischem ehemaligen Herzog Churländischen Regiment Chevaux Legers in Zittau.
            Eheschließung 1781 in Zittau

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