Bitte um Lesehilfe bei Beruf

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  • Marianne0812
    Erfahrener Benutzer
    • 21.02.2016
    • 185

    [gelöst] Bitte um Lesehilfe bei Beruf

    Quelle bzw. Art des Textes: Sterbeeintrag Kirchenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1771
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Reinerzau
    Namen um die es sich handeln sollte: Georg Schillinger


    Hallo zusammen,

    ich kann im Sterbeeintrag des Georg Schillinger (1. Eintrag) den Beruf nicht lesen. Auch im Geburtseintrag wurde der Beruf noch nachgetragen, aber auch da kann ich ihn nicht entziffern.

    LG
    Marianne
    Angehängte Dateien
  • Tinkerbell
    Erfahrener Benutzer
    • 15.01.2013
    • 9910

    #2
    Hallo.

    Ich lese da Weisenrichter

    LG Marina

    Kommentar

    • henrywilh
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2009
      • 11784

      #3
      Ja,
      und im ersten Scan auch deutlich mit a: Waißenrichter

      (vielleicht auch im zweiten)
      Schöne Grüße
      hnrywilhelm

      Kommentar

      • Marianne0812
        Erfahrener Benutzer
        • 21.02.2016
        • 185

        #4
        Vielen Dank euch beiden

        Hmm, ich hab nur leider keine Ahnung, was für eine spezielle Art von Richter das sein soll. Eventuell so eine Art Laienrichter? Das würde passen, immerhin war er laut Sterbeeintrag auch noch B Bauer (was immer das erste B bedeuten soll...).

        LG
        Marianne

        Kommentar

        • Marianne0812
          Erfahrener Benutzer
          • 21.02.2016
          • 185

          #5
          Nachtrag,und schon habe ich was gefunden:

          "waisenrichter, m.
          1) der den waisen zu ihrem recht verhilft: der waisenrichter, dicitur ipse deus judex et protector orphanorum. Stieler 2408.
          2) der richter bei einem waisengerichte. Campe.
          3) in einigen ländern (z. b. in Baden) eine amtsperson, die die vormundschaftssachen unter sich hat: und sollen diese also geordnete waisenrichter genandt und sonst dargegen anderer pflegschafften überhaben sein. badische landsordnung (1612) 38; eine mit öffentlichem vertrauen ausgestattete person (notar, gerichtsvollzieher, bürgermeister, schultheisz, waisenrichter). Hachenburg das recht der gewährleistung beim tierhandel 54; der herr waisenrichter
          sind ein grundgelehrter."

          Quelle: wörterbuchnetz.de

          LG
          Marianne

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