Geburtseintraf aus 1903

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  • 21acob
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    [gelöst] Geburtseintraf aus 1903

    Quelle bzw. Art des Textes: Geburtseintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1903
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Bad Kreuznach
    Namen um die es sich handeln sollte: Wilhelm Heinrich



    Hallo Zusammen,

    Habe mal wieder eine Geburtsurkunde die teilweise sehr klein geschrieben ist und ich diese kaum entziffern kann.
    Interessant wäre hier zu wissen wer sind die Eltern, wann und wo geb. evtl. Beruf. und sonstige angaben.

    Außerdem bitte ich um eine Übersetzung von dem Text auf der linken Seite.

    Ich hoffe man kann es lesen falls nicht bitte ich um Information und ich werde es versuchen das Bilde kleiner aber dafür in bessere Qualität hinzubekommen.


    Danke euch !!!
    Angehängte Dateien
  • MMB123
    Benutzer
    • 10.08.2011
    • 42

    #2
    Hallo Boca12,
    habe mein Bestes versucht. Leider konnte ich ein paar Wörter nicht lesen.
    Gruß Martina



    Kreuznach am 28. Januar 1903

    die Hebamme Frau Anna Mertlich wohnhaft in Kreuznach, zeigte an das von der unverheirateten ? Elisabetha Thoma, evangelischer Religion, wohnhaft in Kreuznach Alensteinerstraße 150 zu Kreuznach, in der Wohnung von Heinrich Thoma am fünfundzwanzigsten Januar des Jahres tausend neunhundert und drei nachmittags um ? halb Uhr ein Knabe geboren worden sei und das Kind die Vornamen Wilhelm Heinrich erhalten habe. Die Anzeigende erklärte, daß sie bei der Niederkunft der Thoma zugegen gewesen sei (? ) vorgelesen und unterschrieben Anna Mertlih

    ,
    Der Eisenbahnarbeiter Heinrich Velten wohnhaft in Kreuznach, hat der Ehemann der Elisabeth Thoma,dem unten genannten Kinde, durch die gegenüber dem unterzeichneten Standesbeamten abgegebene Erklärung am 28.März 1906, mit Einwilligung der Mutter und des Vormundes seinen Familiennamen Velten erteilt
    Kreuznach den 28.März 1906
    Der Standesbeamte

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    • henrywilh
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2009
      • 11784

      #3
      Alensteinerstraße 150 zu Kreuznach, in der Wohnung von Heinrich Thoma am fünfundzwanzigsten Januar des Jahres tausend neunhundert und drei nachmittags um vier ein halb Uhr ein Knabe geboren worden sei und daß das Kind die Vornamen Wilhelm Heinrich erhalten habe. Die Anzeigende erklärte, daß sie bei der Niederkunft der Thoma zugegen gewesen sei. (Vorstehend 1 Druckwort gestrichen.) Vorgelesen und unterschrieben Anna Mertlih
      Schöne Grüße
      hnrywilhelm

      Kommentar

      • Christian40489
        Erfahrener Benutzer
        • 25.03.2008
        • 1687

        #4
        Hallo,
        zum Randvermerk:
        Der Eisenbahnarbeiter Heinrich Velten wohnhaft in Kreuznach, hat als Ehemann der Elisabeth Thoma dem unten genannten Kinde, durch die gegenüber dem unterzeichneten Standesbeamten abgegebene Erklärung am 28.März 1906, mit Einwilligung der Mutter und des Vormundes seinen Familiennamen Velten erteilt
        Kreuznach den 28.März 1906
        Der Standesbeamte
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        • Tinkerbell
          Erfahrener Benutzer
          • 15.01.2013
          • 9909

          #5
          Hallo.
          Noch eine Kleinigkeit:

          ...zeigte an das von der unverheirateten gewerblosen Elisabetha Thoma,

          LG Marina

          Kommentar


          • #6
            Ich danke euch für die Übersetzung wie immer Sehr schnell und 1 A !!

            Habe noch zwei fragen:

            1.) „gewerblichen“ ist das so wie „ ohne Gewerbe“ heißt keine Ausbildung oder was bedeutet das ganze ?

            2.) Im Randvermerk steht „ Mit Einwilligung der Mutter und des Vormundes...“ was hat es denn mit dem Vormund Aufsicht ?
            Verstehe nicht ganz wer nun einen Vormund hat ? Oder ist es der Vater da dieser mit der Mutter nicht verheiratet ist wird er so bezeichnet ?

            Kommentar

            • Christian40489
              Erfahrener Benutzer
              • 25.03.2008
              • 1687

              #7
              gewerblos = berufslos, nicht berufstätig

              zur Vormundschaft: heute ist das Jugendamt bei nicht ehelichen Kindern, solange die Mutter noch minderjährig ist (§*1791c BGB) sowie während eines laufenden Adoptionsverfahrens (§*1751 Abs. 1 BGB) Gesetzlicher Amtsvormund. Auch vor 1924 (Einführung der Amtsvormundschaft) gab es landesrechtlich unterschiedliche Formen der Berufs- und Anstaltsvormundschaft und Einzelvormundschaft für uneheliche Kinder.

              Gruß Christian
              suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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              • #8
                Danke für die Informationen

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                • #9
                  Habe noch etwas übersehen.

                  Was ist das für eine Bemerkung unter der Unterschrift vom Standesbeamten ?
                  Es geht ja dort um den Eintrag 90/1930 in Brühl.

                  Kommentar

                  • Horst von Linie 1
                    Erfahrener Benutzer
                    • 12.09.2017
                    • 19753

                    #10
                    Zitat von Boca12 Beitrag anzeigen
                    Habe noch etwas übersehen.

                    Was ist das für eine Bemerkung unter der Unterschrift vom Standesbeamten ?
                    Es geht ja dort um den Eintrag 90/1930 in Brühl.
                    Guten Tag,

                    Wilhelm Heinrich hat vor dem Standesamt Brühl-Stadt geheiratet.
                    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                    Und zum Schluss:
                    Freundliche Grüße.

                    Kommentar

                    • Horst von Linie 1
                      Erfahrener Benutzer
                      • 12.09.2017
                      • 19753

                      #11
                      Guten Tag,
                      war das auch ein sinnloser Beitrag am 23.09.?
                      Oder hast du ihn nicht gelesen?
                      Zuletzt geändert von Horst von Linie 1; 15.10.2017, 12:06.
                      Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                      Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                      Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                      Und zum Schluss:
                      Freundliche Grüße.

                      Kommentar


                      • #12
                        Das ist ein sinnvoller Beitrg den ich übersehen habe.

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