Aus einer Gerichtsakte

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  • Bernhardo
    Erfahrener Benutzer
    • 15.01.2011
    • 1264

    [gelöst] Aus einer Gerichtsakte

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsakte
    Jahr, aus dem der Text stammt: ca. 1820
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Ostpreussen
    Namen um die es sich handeln sollte:


    um die roten Stellen im Text zu entziffern brauche ich die Hilfe der Experten....


    Vielen Dank im voraus !


    Gruß Bernhard Opretzka

    Folgendes lese ich:

    Wirth Martin Grzesny
    Wirth Michael Froehlich
    Wirth Johann Bienk

    Wir sehen ein, daß wir ohne allen Grund die
    Vollziehung des Rezesses ??????? haben.
    Wir haben uns jetzt ???? ???? ???? und
    wollen den Rezeß vollziehen und verlautbaren
    ihn hiermit zum gerichtlichen Protokoll. Er ????
    denselben hiernach der § 170 der Verordnung vom
    20.July 1817 vorschriftsmäßig bekannt gemacht
    und vollzogen ??? der Rezeß ???? ???? ????
    unterschrift

    ??. ??. ??.

    XXX Zeichen des Johann Czychy

    XXX „ „ Michael Froehlich

    XXX „ „ Johann Bienk

    ?? Kall.

    Martin Grzesny

    ???? ???? Vorstellungen ???? endlich der
    Johann Böehma und Friedrich Lumma
    zu einer vernünftigen Ansicht gebracht, und
    erklärten ????? ??????:

    ?? ???? übrigen ??????? den Rezeß
    vom 27. July 1826 ????? haben, ??
    ???? ???? ????? ????? ?????
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Bernhardo; 12.11.2020, 20:27.
    Ich forsche im LK Ortelsburg (Ostpreussen)
    Alles zum LK Ortelsburg ist von Interesse!
    Ort: Kallenzin (nach 1938 Kallenau)
    Kirchspiel Rheinswein
    Folgende Namen:

    Opretzka, Napierski, Grabosch, Dutz, Pelk, Warias, Böhm, Purtsch, Mlodzian, Zaremba, Ludorf, Latza

    Mitglied im VFFOW
    Mitglied in der Kreisgemeinschaft Ortelsburg
  • Balthasar70
    Erfahrener Benutzer
    • 20.08.2008
    • 2645

    #2
    Hallo Bernhard,

    ich ergänze:

    Wir sehen ein, daß wir ohne allen Grund die
    Vollziehung des Rezesses verweigert haben.
    Wir haben uns jetzt eines bessern besonnen und
    wollen den Rezeß vollziehen und verlautbaren
    ihn hiermit zum gerichtlichen Protokoll. Er wurde
    demselben hierauf der § 170 der Verordnung vom
    20.Juli 1817 vorschriftsmäßig bekannt gemacht
    und vollzogen hier der Rezeß durch ihre Namens
    unterschrift

    V. G.U.

    XXX Zeichen des Johann Czychy

    XXX „ „ Michael Froehlich

    XXX „ „ Johann Bienk

    ?? Kall.

    Martin Grzesny

    Nach vielen Vorstellungen wurde endlich der
    Johann Boehma und Friedrich Lumma
    zu einer vernünftigen Ansicht gebracht, und
    erklärten dieselben wohlbedächtig:

    da die übrigen Interessenten den Rezeß
    vom 27. July 1826 genehmigt haben, so
    wollen wir denselben ebenfalls genehmigen.[/QUOTE]
    Zuletzt geändert von Balthasar70; 12.11.2020, 20:45.
    Gruß Balthasar70

    Kommentar

    • Verano
      Erfahrener Benutzer
      • 22.06.2016
      • 7819

      #3
      ihn hiermit zum gerichtlichen Protokoll. Es wurde
      denselben hierauf der § 170 der Verordnung vom
      20.Juli 1817 vorschriftsmäßig bekannt gemacht
      und vollzogen sie den Rezeß durch ihre Namens
      unterschrift

      V.G.U. = vorgelesen, genehmigt, unterschrieben

      gt. Kall
      Viele Grüße August

      Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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