Quelle bzw. Art des Textes: Familienregistereintrag
Jahr, aus dem der Text stammt:
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Ostalbkreis
Namen um die es sich handeln sollte: Schüle, Kiesel
Jahr, aus dem der Text stammt:
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Ostalbkreis
Namen um die es sich handeln sollte: Schüle, Kiesel
Hallo zusammen,
ich bräuchte etwas Unterstützung bei einem Familienregistereintrag. Das Kind 'Margarethe' wurde unehelich geboren und ich bin im Moment auf der Suche nach einem Beweis, dass der in Familienregistern eingetragene Vater der leibliche Vater ist. Ich brauche nur den grün markierten Teil.
"spur. der Barbara Horlacher .... ...... ..... v. 10. Juni 1859 an Kindesstatt
angenommen u. zur Führung des Namens berechtigt ist die jenseits aufgeführte
1. Margarethe"
Bedeutet der Teil, den ich bisher entziffern konnte, "an Kindesstatt angenommen", dass er der leibliche Vater war oder hat er es quasi adoptiert?
Liebe Grüße,
Jana
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