Geschlecht der standesamtlichen Trauzeugen

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  • Friedrich
    Moderator
    • 02.12.2007
    • 11326

    Geschlecht der standesamtlichen Trauzeugen

    Moin zusammen,


    gestern war ich im Landesarchiv Detmold und habe ein paar standesamtliche Heiratseinträge nachgesehen. Alles zwischen 1913 und 1920. Interessant dabei: Es war wohl damals üblich, dass nur Männer genommen wurden. Bis zum Ende des ersten Weltkrieges kann ich das angesichts der Tatsache nachvollziehen, dass die Frauen ja auch kein Wahlrecht hatten, aber nach 1918? Gibt es darüber irgendwelche Vorschriften oder Gebräuche?


    Wer weiß dazu mehr?


    Friedrich
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)
  • OlliL
    Erfahrener Benutzer
    • 11.02.2017
    • 4598

    #2
    Hallo Friedrich,

    Frauen waren recht selten Trauzeugen, das stimmt - es kam aber durchaus vor - wie hier z.B. in Berlin 1919. Erste Trauzeugin war die Mutter des Bräutigams. Zweite Trauzeugin war die verwitwete Mutter der Braut.

    Viele Grüße,
    OlliL
    Angehängte Dateien
    Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
    Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

    Kommentar

    • Friedrich
      Moderator
      • 02.12.2007
      • 11326

      #3
      Moin Olli,


      an anderer Stelle habe ich noch die Info erhalten, dass es weder im BGB noch in der damaligen Gesetzgebung zum Standesamtswesen Hinweise gibt, dass Frauen keine Trauzeugen sein durfen. Es scheint tatsächlich noch ein lange "mitgenommener" Brauch gewesen zu sein, in meinem Fall auf dem Land, dass die Männer als Trauzeugen fungierten. Möglicherweise war man da im urbanen Raum, wie in deinem Berliner Beispiel, etwas fortschrittlicher eingestellt.


      Friedrich


      PS: Mir ist gerade eingefallen, dass ich standesamtliche Heiratseinträge aus den 1880er Jahren habe. Da fand ich tatsächlich einen Eintrag mit einer Frau als Trauzeugin im Jahr 1882. Wobei das in einer anderen ebenfalls ländlichen, aber industrialisierten Gegend stattfand wie die Fälle, um die es bisher ging.
      Zuletzt geändert von Friedrich; 29.03.2024, 14:57. Grund: PS hinzugefügt
      "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
      (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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      • nav
        Erfahrener Benutzer
        • 30.03.2014
        • 715

        #4
        Da nun endlich die restlichen Heiratsnebenregister aus der Abteilung Rheinland des Landesarchivs NRW online verfügbar sind, habe ich gerade auch direkt in die für mich sehr interessanten Heiratsregister von Dingden reingeschaut. Direkt die erste standesamtliche Trauung am 23. November 1874 ist dort wegen der Trauzeugen sehr bemerkenswert, denn als Trauzeugen sind dort angegeben:

        Bernhard Sack, bekannt, 15 Jahre alt, wohnhaft zu Dorf Dingden
        Catharina Tenhagen, bekannt, 22 Jahre alt, wohnhaft zu Dorf Dingden

        Also ein ungewöhnlich junger Trauzeuge sowie eine Trauzeugin! Und letzteres vor allem auch in einer kleinen ländlichen Gemeinde - nach Einführung der Standesämter am 01.10.1874 gab es dort im Rest dieses Jahres nur zwei Trauungen insgesamt.

        Sollte die Altersangabe des ersten Trauzeugen zutreffen, so dürfte er sogar vielmehr nur 14 Jahre alt gewesen sein. Dann würde es sich um den Neffen und Patensohn des Standesbeamten Wilhelm Sack handeln, welcher am 10.09.1860 geboren wurde. Besagter Wilhelm Sack war übrigens meiner Erfahrung mit den Sterberegistern nach kein besonders sorgfältiger Standesbeamter.
        Die Trauzeugin Catharina Tenhagen war in Wahrheit auch ein Jahr jünger als angegeben, sie war geboren am 23.07.1853 und dementsprechend 21 Jahre alt.

        Ich habe gerade einmal durch den Jahrgang 1875 geblättert (13 Trauungen) und dort festgestellt, dass es bei den meisten Trauungen je einen männlichen und eine weibliche Trauzeugin gab. Nach einem Blick ins Kirchenbuch war das aber zu dieser Zeit in Dingden auch bei kirchlichen Trauungen gängig.

        Nico

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