Brief von 1714, v. Heyn Schlesien

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • GVania
    Benutzer
    • 06.11.2010
    • 54

    [gelöst] Brief von 1714, v. Heyn Schlesien

    Quelle bzw. Art des Textes: Berliner Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1714
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Schlesien


    Hallo,

    ich habe hier eine Reihe von Dokumenten zu der Familie "von Heyn". Ich habe schon zusammen mit meiner Familie versucht, die Inhalte der Schriftstücke zu entziffern. Wir kommen jedoch über einzelne Wörter leider nicht hinaus.
    Ich habe ein Dokument ausgewählt, von dem ich denke, dass es zu den wesentlichen gehören könnte und würde mich über Hilfe beim Entziffern sehr freuen. Danke!
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von GVania; 07.11.2010, 20:02.
  • Gaby
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2008
    • 3948

    #2
    Hallo,
    ich probiers mal:

    postn??? C 18ten Octob. 1714
    Hochgebohrner, Hochwoll- und Wollgebohren
    besonders Hochgeneigter und hochgeehrte Herren!

    Als seine Excellentz hochwollgebohren und woll-
    gebohren sich für den Hauptmann von Queist durch
    dero Vorschrift dahin gütig zu interessiren
    belieben wollen,daß demselbigen von unserer
    Seit zu Errichtung seiner intention alle
    fordersame Willfahrung wiederfahren mögte,
    haben wir unser Sorgfalt dahin gerichtet
    seyn lassen, daß eine zeither streitig gewesen
    sache völlig verglichen und auß dem grunde
    gehaben worden: Gestalt wir dann
    der Hoffnung haben, es werde den von Queist

    mit unserer Vermittelung friedlich
    zu seyn ursach haben, anbey wir unß
    zu seiner Excellentz, hochwollgeb. undt
    wollgeb. ferneren angenehmen Dienst-
    leistungen anerbiethen wollen, die wir
    jederzeit verbleiben.

    Königl. preuß. Fürstlich-Ge- _____________Seiner Excellentz
    heimter Etats-haft, und zur Re- ________und unseren hochge-
    gierung des Fürstenthumbs Halberstad ____ehrten Herren
    Verordnete Praesident, VicePraesident,
    Director, ViceDirector und
    Räthe ___________________________Ergebenster und
    __________________________________Dienstwilliger
    Halberstadt
    d. 6ten October 1714
    _________________________________FoHamraht???


    Ich denke Verbesserungen werden folgen.

    LG
    Gaby
    Liebe Grüße
    von Gaby


    Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

    Kommentar

    • j.steffen
      Erfahrener Benutzer
      • 18.04.2006
      • 1425

      #3
      Hallo,
      als kleine Ergänzung zu Gabys umfangreicher Arbeit:

      Königl. preuß. Würcklich-Ge-
      heimbter Etats-Raht
      MfG,
      j.steffen

      Kommentar

      • GVania
        Benutzer
        • 06.11.2010
        • 54

        #4
        Herzlichen Dank !

        Es ist wirklich ein sehr langer Text. Nochmal vielen vielen Dank für die Arbeit!

        Ich weiß nur leider noch immer nicht, um welche Streitigkeit es sich handelt.

        Ich habe ja noch weitere Texte. Ich möchte aber hier niemanden diese Menge an Arbeit zumuten. Wenn es jedoch jemanden möglich ist herauszulesen, um welche Angelegenheit es sich handelt, oder welche Rolle die Familie von Heyn/Hayn dabei spielt, dann würde mir dies doch sehr helfen.
        Angehängte Dateien

        Kommentar

        • Kögler Konrad
          Erfahrener Benutzer
          • 19.06.2009
          • 4848

          #5
          Weitere Kleinigkeiten


          Praesentatum d(en) 18ten Octob. 1714
          Hochgebohrner, Hochwoll- und Wollgebohren
          Insonders Hochgeneigter und hochgeehrte Herren!

          Als Ew. (= Euer) Excellentz hochwollgebohren und woll-
          gebohren sich für den Hauptmann von Queist durch
          dero Vorschrift dahin gütig zu interessiren
          belieben wollen,daß demselbigen von unserer
          Seit zu Errichtung seiner intention alle
          fordersame Willfahrung wiederfahren mögte,
          haben wir unsere Sorgfalt dahin gerichtet
          seyn lassen, daß die mit dem von Glahenappen für uns
          eine zeither streitig gewesene
          Sache völlig verglichen und auß dem grunde
          gehoben worden: Gestalt wir dann
          der Hoffnung leben, es werde der von Queist

          mit unserer Vermittelung friedlich
          zu seyn ursach haben, anbey wir unß
          zu Ew. Excellentz, hochwollgeb. undt
          wollgeb. ferneren angenehmen Dienst-
          leistungen anerbiethen wollen, die wir
          jederzeit verbleiben.

          Königl. preuß. Würcklich-Ge- _____________Seiner Excellentz
          heimber Etats-raht, und zur Re- ________und unseren hochge-
          gierung des Fürstenthumbs Halberstad ____ehrten Herren
          Verordnete Praesident, VicePraesident,
          Director, ViceDirector und
          Räthe ___________________________Ergebenster und
          __________________________________Dienstwilliger
          Halberstadt
          d. 6ten October 1714
          _________________________________Hoffamraht =
          Hofamtsrat?

          Gruß Konrad

          Kommentar

          • Gaby
            Erfahrener Benutzer
            • 07.04.2008
            • 3948

            #6
            weitere Texte
            2. Blatt

            Demnach Johann Dietrich von Kreis (Kneis?) Capitain
            allerunterthänigst vorgestellet, daß er we-
            gen seiner Ehegattin erste Ehemannes Srrl?(Event. eine Abkürzung)
            ObristLieutenant von Heinen eine gewiße An-
            forderung von 5000 ?? in Halberstädtsche
            Habe, welches Geld dann auch schon in Zwanzig
            Jahren in Deposito gelegen und bißher von
            einen von Glasenap?? strittig gemachet wor-
            den, vorjetzo aber nochnicht erhalten, daß er
            dieses Geld haben könte, wenn er nur mit
            gewißen Documenty darthun möchte, daß
            er in hiesigem Königreich pohsehsionat wär
            und deshalb gebethen, daß wir ihnen seiner
            in diesem Königreich Preußen habende Pohses-
            sion in zeugsames Zeugnüß geben möchten,
            Deß haben wir ihne in diesem billigen
            Petito nichtentgegen seyne König hinter-
            mahle es uns zur Gnüge bekand ist, daß
            er im Ambte Barth wol geseße und
            das guth Wehla.. mit 50 Hubs landes ???
            zu adelich Cöllnische Vechte besitzet, wes-
            halb wir dann Eure Wolgebohren hiermit
            ersuchen, diesen unseren attestato voll


            4. Blatt
            Aller durchlauchtigster großmachtigster
            König
            Allergnadigster Herr

            Euer konigliche Majestät, stelle ich in aller
            untertehnigkeit für . wir daß ich vonge meiner
            Fraue ihes erste Ehemannes sehligen Oberstleutnant
            von Hainen mir gewiße anforderung von
            5000 Kth ? im Halberstatischen Zuforderung habe, so
            daß diß geld albrügt in zwanzig Jahr in
            debosito gelegen von Eine gewißen von Glose-
            nabb aber mir deßwegen streitigkeit gewahrt.
            Vorj... aber nur durch voregte Post nachricht
            gegeben daß so ... geld habe könte ...
            nur ... ... daß ich pohsehsconat im
            Preußen wöhre, da dan beland daß ich
            ein Rustenbusche mein gutt vorgland



            LG
            Gaby
            Zuletzt geändert von Gaby; 06.11.2010, 22:22.
            Liebe Grüße
            von Gaby


            Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

            Kommentar

            • Kögler Konrad
              Erfahrener Benutzer
              • 19.06.2009
              • 4848

              #7
              2. Blatt

              Tit(ulierte) Consortes (Mitbeamte)

              Demnach Johann Dietrich von Queis[t] Capitain
              allerunterthänigst vorgestellet, daß er we-
              gen seiner Ehegattin ersten Ehemannes Seel(ig)
              ObristLieutenant von Heinen eine gewiße An-
              forderung von 5000 Reichsthaler im Halberstädtschen
              habe, welches Geld dann auch schon in Zwanzig
              Jahren in Deposito gelegen und bißher von
              einen von Glasenap strittig gemachet wor-
              den, vorjetzo aber Nachricht erhalten, daß er
              dieses Geld haben könte, wenn er nur mit
              gewißen Documenten darthun möchte, daß
              er in hiesigem Königreich possessionat wäre
              und deshalb gebethen, daß wir ihme seiner
              in diesem Königreich Preußen habenden Posses-
              sion ein gnugsames Zeugnüß geben möchten,
              Deß haben wir ihme in diesem billigen
              Petito nicht entgegen seyn Können sinte-
              mahlen es uns zur Gnüge bekand ist, daß
              er im Ambte Barthen wol geseßen und
              das guth Wehlach mit 50 Huben landes
              zu adelichen Cöllnischen[COLOR="red"] Rechten besitzet, wes-
              halb wir dann Eure Wolgebohren hiermit
              ersuchen, diesem unserem attestato voll-

              Gruß Konrad

              Kommentar

              • Kögler Konrad
                Erfahrener Benutzer
                • 19.06.2009
                • 4848

                #8
                Blatt 3

                vollkom-
                menen Glauben bey zu meßen und bemeldtem
                von Queisten in seinen billigen Gesuch allen
                geneigten Willen und schleuniges Recht wie-
                derfahren zu laßen. Wie wir dann allen
                denen so von ihrem Orth etwas allhie recht-
                lich zu haben alle schleunige Rechts-
                hülffe hinwiederumb genießen zu laßen
                erböthig seyn und verharren etc. Königsb?
                den 25. Juni 1714

                Nomine Kgl. Preußische Regierung
                Die Halberstädtsche Regierung

                Gruß Konrad

                Kommentar

                • Kögler Konrad
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.06.2009
                  • 4848

                  #9
                  Aller durchlauchtigster großmachtigster
                  König
                  Allergnadigster Herr

                  Euer koniglichen Majestät, stelle ich in aller
                  Untertehnigkeit für wie daß ich wegen meiner
                  Frauen ihres ersten Ehemannes sehligen Oberstleutnant
                  von Hainen eine gewiße anforderung von
                  5000 Rth im Halberstatischen zufordern habe, so
                  daß diß geld albereyt in zwanzig Jahr in
                  debosito gelegen von Einen gewißen von Glase-
                  nabb aber mir deßwegen streitigkeit gemacht.
                  Vorjetzo aber mir durch vorigte Post nachricht
                  gegeben daß [ich] so tahnes geld habe könte ...
                  nur dahr tähte daß ich possessionat im
                  Preußen währe, da dan bekand daß ich
                  ein Rustenbuschen? mein gutt vorgland?

                  Gruß Konrad

                  Kommentar

                  • Kögler Konrad
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.06.2009
                    • 4848

                    #10
                    Blatt 5

                    mein Gutt vorhanden

                    So fünfzig Huben hätt zu adlichen Colonischen
                    rechten Besize. So felle (= flehe?) in tieffster Demuht
                    Euer königliche Majestat an und bitte
                    allergehorsamst mit nicht allein aller
                    gnadigste permission dahin zu ?
                    zu geben sondern mir mit hoher Konigl.
                    Aller gnadigsten recommendation meiner
                    Sache wegen allergnadigst beforderlich
                    zu sein. Ich werde für solche hohe
                    Königliche Gnadt zu sambt denen
                    Meinen Gott Gott fur Ihre Königl. Majestat
                    hohe Wollfahrt stets anflehen.

                    Gruß Konrad

                    Kommentar

                    • Kögler Konrad
                      Erfahrener Benutzer
                      • 19.06.2009
                      • 4848

                      #11
                      Blatt 6

                      und bis an daß Ende meines Lebens
                      stets beharen.

                      Euer königlichen Majestät
                      Meines Allernädigsten
                      Souverainen
                      Ober und Landes
                      herrn

                      aller untertahnigster gehor-
                      samster Diener und Vasall

                      Johann Dietrig? von Queist

                      Gruß Konrad

                      Kommentar

                      • GVania
                        Benutzer
                        • 06.11.2010
                        • 54

                        #12
                        Es ist ja wirklich wahnsinnig toll, wie einem in diesem Forum geholfen wird! Danke !

                        Ich versuche gerade die vorhandenen Informationen für mich etwas zu ordnen und etwas über die einzelnen Akteure herauszufinden. Es geht ja offenbar um einen Geldstreit. Meine ursprüngliche Vermutung war, dass es evtl. um das Schloss Fischbach gehen könnte. Überliefert ist: "Leopold von Heyn vererbte 1706 Fischbach auf seine Wittwe Johanna Auguste, eine geborene Gräfin Schafgotsch, die indessen wenig Freude an dem Besitz gehabt haben wird, da derselbe stark verschuldet war. Graf Franz Wilhelm von Schafgotsch kaufte Fischbach endlich 1725 von den von Heyn'schen Creditoren."

                        Zeitlich passt der Rahmen.

                        Baumert, D.: Die Gemeindeakten des Kreises Löwenberg (Schlesien), o.J. zitiert aus einem anderen Dokument:

                        "28.V.1721
                        Aussteller: Hans Anton Graf von Schaffgotsch
                        Gesch. zu Jauer, gegeb. zu Schweidnitz
                        Ohne Siegel
                        Balthasar von Reyns (Heyns?) auf Fischbach, Spiller, Matzdorf nachge-
                        lassenen Erben lassen zum Unterpfand dem Gottfried Nerger, Bürger
                        und Handelsmann von Bunzlau, und zwar zu Händen des Amtsadvoka-
                        ten in Jauer, Thadäus Misera die Güter Spiller, Matzdorf, Fischbach,
                        Johnsdorf mit allem Zubehör um 5000 Taler schles., jeden zu 30 Silber-
                        groschen und den Groschen zu 18 Heller mit 6%iger jährl. Zinsberech-
                        nung"

                        Es ist nur nie von Ostpreussen oder Helmstedt die Rede. Fischbach liegt in Unterschlesien.

                        Vielen Dank auf jeden Fall für die Hilfe. Früher oder später werde ich die Informationen ordnen können.

                        Kommentar

                        • GVania
                          Benutzer
                          • 06.11.2010
                          • 54

                          #13
                          Die Dokumente sind jetzt fast vollständig entziffert. Vier Stück sind noch übrig. Mit schlechtem Gewissen, die Hilfsbereitschaft hier so stark zu beanspruchen, stelle ich sie auch noch ein. Meine Neugierde ist einfach stärker .

                          Nochmals Vielen Dank!
                          Angehängte Dateien

                          Kommentar

                          • Kögler Konrad
                            Erfahrener Benutzer
                            • 19.06.2009
                            • 4848

                            #14
                            Blatt 1

                            v. Heym

                            HochEdegebohrene, HochEdle, Veste und
                            Hochgelahrte
                            insonders Hochgeehrte Herren,

                            Was maßen des verstorbenen Obristen Lieute-
                            nants Johann Balthasar von Heynen nachge-
                            lassenen Wittwen [einer von Frubnerin] verordnete Vormundere die-
                            ser ihrer verpflegten possession über 7000 Rth
                            documentiren, belieben dieselbe aus dem Inschluss
                            zunehmen, wann dann die Vormunder sich dessen
                            zu Freymachung deren an jenem Orthe mit arrest
                            belegeten ein tausent Reichsthalter zu bedienen gemeinet
                            sind, und dieser Wittwen Saaßhafftigkeit ehe dem
                            alhie bekant ist, so ersuchen wir unsere Inson-
                            ders Hochgeehrte Herren hiedurch dienstlich, die-
                            sem eingebrachten documento völligen Glauben
                            beyzumessen und der Wittwen das jenige, was die
                            Rechte dergleichen saßhafften Personen zu verstat-
                            ten pflegen, derselben auch zu gute kommen zulassen.
                            Welches wir in solchen und andern Begebenheiten
                            zu erwiedern bereit sein und stets bleiben.

                            Unserer insonders hochgeehrten Herren
                            sämbtliche .. OberRäthe

                            diestwillige

                            Rand:
                            nomine der Preußischen Regierung
                            an die Halberstadtsche Regierung

                            Gruß Konrad

                            Kommentar

                            • GVania
                              Benutzer
                              • 06.11.2010
                              • 54

                              #15
                              Super! Da ist der klare Treffer . Balthasar von Heyn war der Besitzer von Fischbach und ist kinderlos gestorben. Der verschuldete Besitz ging auf die Witwe über. Wunderbar!

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X