Quelle bzw. Art des Textes:
Jahr, aus dem der Text stammt: 1837
Ort und Gegend der Text-Herkunft:
Namen um die es sich handeln sollte:
Jahr, aus dem der Text stammt: 1837
Ort und Gegend der Text-Herkunft:
Namen um die es sich handeln sollte:
Hallo
wäre Jemand so nett und mein Text Korrektur lesen?
Ich lese:
In Sachen der
Johannes Zürcher von Grub, wohnhaft in Wolfhalden, alt 27 Jahren,
gegen
Anna Barbara Bischoffberger, alt 34 Jahren
(copuliert den 26. Mai 1835, Eltern eines schwächlichen Mädchens)
betreffend Ihre gemeinschaftlicher Scheidungsbegehen
wurde
in Betrachtung
1. der Gemütszustandes der Bischoffberger;
2. der von ihrer Seite, seit mehr als einem Jahre stattgefundenen
Verweigerung ehelicher Pflichten, und
also in Übereinstimmung mit dem 53. Art(ikel). der Ehesazungen
anerkannt.
Es sollen diese Eheleute ganz geschieden sein.
Im Wiederverehelichungsfalle soll Zürcher sich von Ehegau???
und die Bischoffberger (wegen ihrer Gemütszustandes) vor Ehe-
gericht zu melden haben, die Bischoffberger sich aber nicht vor
Ablauf von zwei Jahren um diese Erlaubnis melden mögen.
Zürcher, der schon ein Mal geschieden worden war, hat F 50,
die Bischoffberger F 10 als Buße zu bezahlen.
Danke
Gruß
Dave
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