Hochzeit in zwei Orten

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  • Schlupp
    Erfahrener Benutzer
    • 27.03.2009
    • 416

    Hochzeit in zwei Orten

    Liebe Mitforscher,

    ich bin diese Woche erstmals darüber gestolpert, daß ein Pärchen meiner Ahnen in den KB zweier Orte unter "aufgeboten und getraut" geführt wird: am 18.10.1744 in Memleben (Wohnort des Mannes) und drei Wochen später im 35 km entfernten Storkau (Wohnort der Frau) - beides im Süden Sachsen-Anhalts. Die Einträge sind beide ausführlich und in keinem steht ein Verweis darauf, daß sie im anderen Ort getraut worden seien.
    Ich habe Eheschließungen bisher immer nur in einem Ort finden können, deshalb meine Frage: Könnt ihr mir sagen, inwiefern mein jetziger Fund Normalität war, bzw. (falls es "unnormal" war) warum dies in dem Fall so geschehen sein könnte?

    Gruß,

    Schlupp
    Woher stammen: 1) der Hirte Johann Peter Matthias TRIEGER (* um 1760, angeblich in Barby bei Magdeburg, V: Andreas Trieger), 2) der Hirte Michael BREITMEYER (* um 1727, V: David Breitmeyer, 1740er: wohnhaft in Schwanebeck bei Halberstadt)
  • smashy
    Erfahrener Benutzer
    • 12.12.2008
    • 544

    #2
    Hallo Schlupp,
    das gab es in meiner Genealogie bisweilen auch. Wenn einer der beiden bei der Heirat von wo anders her kam, wurde dem Pfarrer mitgeteilt, bzw. mußte er auch die Braut/Bräutigam aus seiner Pfarrgemeinde "entlassen, sodaß die beiden wo anders Heiraten konnten. Das sind die Quereinträge, wenn in zwei KBs die gleiche Hochzeit steht, normalerweise steht allerdings bei einem drin, wo sie stattgefunden hat.
    Grüße,
    Daniel
    Namen+(Orte):
    Koch (Langenbach), Lauterbach (Wüschheim), Clemens (Wuppertal), Schwan (Gehweiler), Delzepich (Würselen), Delsupexhe (Belgien), Rüttgers (Würselen), Krauthausen (Arnoldsweiler?), Lüth (Aachen), von Polheim und von der Burg (Lennep), Braun (Aachen)
    Oswald (Sigmaringen), Fitz (Waldburg), Bentele und Stadler (Wasserburg a.B.), Wetzler (Wasserburg a.B.), Hutschneider (Neukirch a.B.), Freudigmann und Roggenstein (Hohenstein), Heinrich (Aichelau), Heinzelmann (Pfronstetten)

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    • Schlupp
      Erfahrener Benutzer
      • 27.03.2009
      • 416

      #3
      Hi Smashy,

      danke für die Antwort. Du schätzt also, daß einer der Herren Pfarrer damals quasi vergessen hat "im Ort X" hineinzuschreiben? Hmm... Könntest du jetzt - vielleicht aus dem Vergleich eigener Erfahrungen heraus - abschätzen, ob der erste Eintrag oder der drei Wochen danach den eigentlichen Ort nennt?
      Irgendwie kommt mir das trotzdem merkwürdig vor...
      Oder kann es vielleicht sein, daß man tatsächlich zweimal "ran mußte" oder durfte (á la: "Wenn ich Neubürger Deines Ortes werde, liebe Gattin, dann soll auch dort eine Feier steigen und ich will ebenso vor Euren Pfarrer treten!")? Sorry liebe Experten, falls das absurd klingen sollte...

      Schlupp
      Woher stammen: 1) der Hirte Johann Peter Matthias TRIEGER (* um 1760, angeblich in Barby bei Magdeburg, V: Andreas Trieger), 2) der Hirte Michael BREITMEYER (* um 1727, V: David Breitmeyer, 1740er: wohnhaft in Schwanebeck bei Halberstadt)

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      • Silke Schieske
        Erfahrener Benutzer
        • 02.11.2009
        • 4400

        #4
        Zitat von Schlupp Beitrag anzeigen
        Liebe Mitforscher,

        ich bin diese Woche erstmals darüber gestolpert, daß ein Pärchen meiner Ahnen in den KB zweier Orte unter "aufgeboten und getraut" geführt wird: am 18.10.1744 in Memleben (Wohnort des Mannes) und drei Wochen später im 35 km entfernten Storkau (Wohnort der Frau) - beides im Süden Sachsen-Anhalts. Die Einträge sind beide ausführlich und in keinem steht ein Verweis darauf, daß sie im anderen Ort getraut worden seien.
        Ich habe Eheschließungen bisher immer nur in einem Ort finden können, deshalb meine Frage: Könnt ihr mir sagen, inwiefern mein jetziger Fund Normalität war, bzw. (falls es "unnormal" war) warum dies in dem Fall so geschehen sein könnte?

        Gruß,

        Schlupp

        Hallo Schlupp,

        Storkau liegt doch bei Stendal. Vielleicht fragst du auch da mal nach.

        Gruß Silke
        Wir haben alle was gemeinsam.
        Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

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        • Schlupp
          Erfahrener Benutzer
          • 27.03.2009
          • 416

          #5
          Hallo Silke,

          nee, der Eintrag stammt aus dem KB von Storkau bei Weißenfels. Wenn die beiden jetzt auch noch in der Nähe von Stendal notiert sind, dann geb ich's auf...

          Gruß,

          Schlupp
          Woher stammen: 1) der Hirte Johann Peter Matthias TRIEGER (* um 1760, angeblich in Barby bei Magdeburg, V: Andreas Trieger), 2) der Hirte Michael BREITMEYER (* um 1727, V: David Breitmeyer, 1740er: wohnhaft in Schwanebeck bei Halberstadt)

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          • Hemaris fuciformis
            Erfahrener Benutzer
            • 19.01.2009
            • 1800

            #6
            Hallo

            vielleicht steht ja bei einem "dim" drin - dann war die Hochzeit dort nicht.
            Aus meiner Erfahrung wurde normalerweise am Wohnort der Frau geheiratet - aber ich habe keine Ahnung von Sachsen-Anhalt. Obwohl Dein Zeitrahmen ähnliches suggeriert - er läßt sich für seine Hochzeit entlassen und heiratet danach (mit Erlaubnis des heimatlichen Pfarrers) am Wohnort der Frau.

            Dimissioriale = lat. Entlassungsschein

            Beste Grüße
            Christine

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            • Mats
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2009
              • 3390

              #7
              Bei meinen Vorfahren kam sowas öfter vor.
              Meist steht dabei "Abschrift aus dem KB ..." oder der Eintrag hat keine Nummer in der fortlaufenden Numerierung.

              Wenn 2 verschiedene Datumsangaben für die Hochzeit gemacht wurden, würd ich logischerweise den früheren Zeitpunkt als Hochzeitstag annehmen.

              Wird wohl kein Pfarrer dem anderen gemeldet haben, daß er das Paar in 3 Wochen trauen wird.
              Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
              der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
              also ist heute der richtige Tag
              um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
              Dalai Lama

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              • Molle09
                Erfahrener Benutzer
                • 24.03.2009
                • 1379

                #8
                Hallo Schlupp,

                ich kenne das auch. Aber ich würde mal tippen, daß in der Tat die Hochzeit im Ort der Frau stattfand. Da ich auch fast in Deiner Gegend forsche, kann ich dies aus Erfahrung bestätigen. Evtl. war das eine nur ein Aufgebot und drei Wochen später in dem anderen Ort die tatsächliche Hochzeit?!
                Liebe Grüße
                Mlle
                ----------------
                Es gibt keine Zufälle!!!

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                • Hintiberi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 26.09.2006
                  • 1075

                  #9
                  Zitat von Schlupp Beitrag anzeigen
                  ich bin diese Woche erstmals darüber gestolpert, daß ein Pärchen meiner Ahnen in den KB zweier Orte unter "aufgeboten und getraut" geführt wird: am 18.10.1744 in Memleben (Wohnort des Mannes) und drei Wochen später im 35 km entfernten Storkau (Wohnort der Frau) - beides im Süden Sachsen-Anhalts. Die Einträge sind beide ausführlich und in keinem steht ein Verweis darauf, daß sie im anderen Ort getraut worden seien.
                  Moin Schlupp,
                  die Pfarrer waren zwar soweit ich weiß nicht angehalten, auch die "Dimittierten", also die zwecks Heirat aus der Pfarrei Entlassenen, in die Kirchenbücher einzutragen, viele haben es aber dennoch gemacht, allein schon aus den Gründen, daß sie damit belegen konnten, die für die Heirat nötigen Taufscheine mitgegeben zu haben.

                  Wahrscheinlich fehlen im Eintrag Memleben die Trauzeugen im Eintrag (guck da nochmal nach!), denn die stehen eigentlich immer nur im eigentlichen Heiratseintrag - und sind daher meist der beste Hinweis darauf, daß es sich um eine Dimissio handelt (wenn sie nicht angegeben sind), oder um die eigentliche Trauung (wenn sie angegeben sind).


                  Ich habe Eheschließungen bisher immer nur in einem Ort finden können, deshalb meine Frage: Könnt ihr mir sagen, inwiefern mein jetziger Fund Normalität war, bzw. (falls es "unnormal" war) warum dies in dem Fall so geschehen sein könnte?
                  Wie erwähnt: Es lag meist an den Pfarrern, ob und wie ausführlich auch Entlassungen in die Kirchenbücher eingetragen wurden.
                  In einem Kirchenbuch von 1808, als in meiner Forschungsregion Protokolleinträge eingeführt wurden, merkte der Pfarrer an, daß die Vorschriften nichts darüber sagen, daß auch Dimittierte in die Kirchenbücher eingetragen werden sollen, da aber auf Grund der Musterungslisten in den Bezirken oft zu wissen verlangt wird, wer wohin entlassen wurde, hielt er es für "nöthlich", die nach und nach aus der Pfarrei entlassenen Brautleute ins Kirchenbuch mit aufzunehmen.

                  Viele Grüße
                  Jens
                  Meine Ahnen
                  http://img.photobucket.com/albums/v29/MrMagoo/K.jpg
                  www.gencircles.com/users/hintiberi/17"

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                  • NF_Emde
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.03.2021
                    • 175

                    #10
                    Wie Jens schon sagte, die Trauzeugen können fehlen


                    oder auch die fortlaufende Nummer falls es diese im KB gibt fehlt.


                    Gruß
                    Norbert

                    Kommentar

                    • sternap
                      Erfahrener Benutzer
                      • 25.04.2011
                      • 4072

                      #11
                      mehrere möglichkeiten fielen eventuell in den unruhigen zeiten zusammen.


                      du bist mitten in den schlesischen kriegen.
                      wiewohl der bräutigam vielleicht sicher vor der sofortigen musterung gewesen sein kann oder dein gebiet gar nicht betroffen war, konnten die pfarrer nicht sicher sein, ob man sie nicht doch von jetzt auf gleich in eine andere gegend schicke. da ist es jedenfalls vorteilhaft doppelt zu handeln.



                      das aufgebot diente unter anderem dazu, ehehindernisse von der gemeinde zu erfahren. hat der bräutigam, hat die braut mit einer anderen person gesündigt? möglich ist, dass die pfarrer die ehewerber nicht gut genug kannten und deshalb an beiden orten aufboten.


                      in katholischen gegenden ist eine konzelebration der hochzeitsmesse möglich, wenn sich ein brautpaar ein wenig mehr geld für die kirche leisten konnte. ein eintrag an zwei orten wäre in dem falle sogar verpflichtend, damit der pfarrer das geld nicht in die eigene tasche stecken konnte.



                      sehr kluge und vorausschauende priester dachten zwar nicht an uns, aber doch an erhalt der einträge in unruhigen zeiten. ginge ein kirchenbuch verloren, stünde die hochzeit im heimatort des anderen ehepartners noch einmal.
                      freundliche grüße
                      sternap
                      ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
                      wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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