Erbitte Hilfe bei zwei Wörter Salbucheintrag von 1753

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  • zummelt
    Erfahrener Benutzer
    • 15.02.2016
    • 510

    [gelöst] Erbitte Hilfe bei zwei Wörter Salbucheintrag von 1753

    Quelle bzw. Art des Textes: Salbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1753
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Lage, Westfalen
    Namen um die es sich handeln sollte: Prante


    Hallo,

    bei folgendem Text kann ich ein Wort nicht lesen und bräuchte ggf. bei den Fragezeichen eine Korrektur.

    Besten Dank vorab
    Steffen



    Nr. 113, Johann Bernd Prante
    M. Ostmeier
    hat ein Wohnhaus
    Einen Garten bei Ernst wal
    ter belegen(?), so von den
    Peterschen Erben sub hasta
    am Pacht--- zue(?) Lage ge-
    kaufft ist
    Angehängte Dateien
    Beste Grüße
    Steffen
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 19759

    #2
    Guten Abend,
    lesen würde ich
    ... am Tafthause zur Lage gekaufft ist.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • Xtine
      Administrator
      • 16.07.2006
      • 28393

      #3
      Hallo,

      ich lese es als Tochthause (Tochterhaus?)
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • Heike Irmgard
        Erfahrener Benutzer
        • 22.11.2016
        • 461

        #4
        Hallo,

        ich lese Rahthause. Die Versteigerung (er kaufte den Garten sub hasta) fand wohl beim Rathaus statt.

        Viele Grüße von Heike

        Kommentar

        • Xtine
          Administrator
          • 16.07.2006
          • 28393

          #5
          Hallo,

          ich bin noch nicht ganz glücklich mit dem Text.


          Nr. 113, Johann Bernd Prante
          M. Ostmeier

          hat ein Wohnhaus

          Einen Garten bei Ernst wal
          ter beleihen(beliehen?), so von drei
          Peterschen Erben sub hasta
          am(?) Tocht Hause zur Lage ge-
          kaufft ist


          Für Rathaus hätte man meines Erachtens früher Rath-haus geschrieben, also erst t, dann h.


          Was steht eigentlich auf Seite 475?? Das wäre doch interessant, wenn dort schon steht: vid. pag. 475
          Viele Grüße .................................. .
          Christine

          .. .............
          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
          (Konfuzius)

          Kommentar

          • Zita
            Moderator
            • 08.12.2013
            • 6065

            #6
            Hallo,

            ich lese "belechen". Muss das "... Hause" unbedingt einen "Sinn" haben oder kann es einfach ein Hausname gewesen sein (wenn es das in der Gegend dort gab)?

            Liebe Grüße
            Zita

            Kommentar

            • Verano
              Erfahrener Benutzer
              • 22.06.2016
              • 7819

              #7
              Hallo,

              Einen Garten bei Ernst wal
              ter belegen, so von drei
              Peterschen Erben sub hasta
              am Raht Hause zur Lage ge-
              kaufft ist

              Ich verstehe das so:

              der belastete, mit Abgaben belegte Garten (Land) ist von den Erben durch eine Versteigerung am (im, vom) Rathaus zur Lage (Ort im Lipperland) gekauft worden.

              Rathaus mit h vorm t kann man aus dem 18. Jahrhundert bei google-books finden.

              Viele Grüße August

              Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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              • zummelt
                Erfahrener Benutzer
                • 15.02.2016
                • 510

                #8
                Vielen Dank für die rege Beteiligung!

                Vom Kontext her sehe ich es ähnlich, wie August es geschildert hat.
                Etwas unsicher bin ich noch, ob das Grundstück sub hasta als unter "unter der Lanze" im Sinne der Amtsgewalt oder "unter dem Hammer" im Sinne einer Versteigerung in den Besitz meiner Ahnen kam.

                Im Anhang befindet sich der Eintrag von S. 475 und ein Eintrag, das gleiche Grundstück betreffend, von 1771.

                Steffen
                Angehängte Dateien
                Beste Grüße
                Steffen

                Kommentar

                • Verano
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.06.2016
                  • 7819

                  #9
                  Hallo Steffen,
                  in einem von Deinen neuen Bildern steht, „einen Garten bei Ernst Walter“ …
                  deshalb könnte in den anderen Einträgen „belegen“ = gelegen bedeuten.

                  Also nicht mit Abgaben belegt, sondern einfach Garten bei Ernst Walter gelegen.
                  Viele Grüße August

                  Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

                  Kommentar

                  • zummelt
                    Erfahrener Benutzer
                    • 15.02.2016
                    • 510

                    #10
                    Hallo,

                    habe jetzt noch spätere Einträge gefunden; es handelt sich wohl eher um eine Ortsangabe (=gelegen).

                    Besten Dank
                    Steffen
                    Beste Grüße
                    Steffen

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